AL14CR12      

AL (2014) CR 12
Provisorische Ausgabe

 

 

SITZUNGSPERIODE 2014

________________

(2. Teil)

BERICHT

12. Sitzung

Dienstag, 08. April 2014, 10.00 Uhr

Doris FIALA, Schweiz, ALDE / ADLE

(Dok. 13446)

Herr Präsident,

geschätzter Berichterstatter,

meine Damen und Herren!

José Mendes Bota hat einen wichtigen Bericht zu einem leider sehr aktuellen Thema erstellt. Im Namen der ALDE danke ich herzlich für die gut recherchierte Arbeit.

Menschenhandel gehört zu jenen globalen Dramen und Risiken für unsere Länder, die es gemeinsam zu bekämpfen gilt. Das Leid und die Gefahren, die von Menschenhandel ausgehen, sind vielfältig und inakzeptabel. Zwangsarbeit, Organhandel, sexuelle Ausbeutung sind allesamt inakzeptabel und Menschenrechtsverletzungen und werden zu recht auch als moderne Sklaverei bezeichnet.

Der Bericht geht den verschiedenen Entwicklungen in mehreren Europarats-Mitgliedsländern nach und beschreibt Herausforderungen und Fakten. Bedauerlicherweise sind noch immer nicht alle Mitgliedsländer des Europarats Vertragspartei der Konvention des Europarats gegen Menschenhandel - ich denke an Tschechien, Liechtenstein, Monaco, Russland und die Türkei.

Der Bericht dokumentiert, dass der Studie zufolge die Legalisierung der Prostitution zwei gegensätzliche Auswirkungen auf den Menschenhandel bewirken kann. Daten über 150 Länder kommen jedoch offenbar zu dem Schluss, dass die Legalisierung der Prostitution eher zu einer Zunahme von Menschenhandel führt.

Liberal Denkende mögen sich mit einem Prostitutionsverbot dennoch aus Überzeugung schwer tun, auch weil wir Liberalen der Meinung sind, das Verbot und die Illegalität führe Prostituierte in ein noch tieferes Leid.

Was die Situation in meinem Heimatland, der Schweiz, betrifft, so ist sie aufgrund des gelebten Föderalismus noch komplexer, weil kantonales Recht unterschiedlich sein kann.

Ich sehe nach dem Bericht von Herrn Mendes Bota daher drei realisierbare Vorschläge:

- Die bereits erwähnte Ratifizierung der Konvention gegen Menschenhandel, die ich allen Ländern, die noch nicht ratifiziert haben, ans Herz legen möchte.

- Der Forderung nach einem europaweiten Datenerfassungssystem über Prostitution können alle politischen Lager gemeinsam Nachdruck verleihen. Es leuchtet ein, dass zutreffende Informationen über die Problembereiche eine Voraussetzung für die Ausgestaltung politischer Maßnahmen und die Bewertung ihrer Wirksamkeit sind.

- Es gilt, den offenbar erfolgversprechenden Ansatz des sog. Sex Purchase Act, welcher nicht das Anbieten, sondern die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen verbieten will, mindestens zu studieren. Dieser Ansatz will und soll Frauen schützen und bekämpft offenbar die Nachfrage nach Prostitution zumindest in Schweden, wie es heißt, erfolgreich. Wo die Nachfrage geschwächt wird, wird auch die Ausbeutung von Frauen und Mädchen geringer, wäre die Schlussfolgerung.

Als Liberale erlaube ich mir aber trotz allem, die Kriminalisierung der Inanspruchnahme von Sexualdienstleistungen mindestens in Frage zu stellen.

Ich danke dem Berichterstatter sehr herzlich und empfehle seinen Bericht unserer Versammlung.

Besten Dank.

Katrin WERNER, Deutschland, UEL/GUE

(Dok. 13446)

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Vielen Dank, Herr Mendes Bota, auch im Namen meiner Fraktion, der Europäischen Linken, für diesen Bericht und Ihre Analysen, mit denen wir in vielen Punkten übereinstimmen.

Darüber, dass Menschenhandel bekämpft werden muss, sind wir uns natürlich alle einig. Doch ebenso, wie es „(…) aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Ansätze und kultureller Sensibilitäten schwierig ist, ein für alle Mitgliedsstaaten geeignetes Modell für Rechtsvorschriften in Bezug auf die Prostitution vorzuschlagen“, wie Sie in Ihrem Bericht unter Punkt 8 völlig richtig feststellen, so gibt es auch keine einheitliche Fraktionsmeinung; das betrifft meines Wissens alle Fraktionen.

Sie gehen in Ihrem Bericht zwar darauf ein, dass Menschenhandel und Prostitution unterschiedliche Dinge sind, betonen aber trotzdem immer wieder Überschneidungen und verwischen damit existierende und sehr entscheidende Grenzen. Ich habe das Gefühl, dass diese Verwischung im Sinne der Grundaussage des Berichts erfolgt, nämlich, der Empfehlung, dem schwedischen Modell zu folgen.

Der Bericht postuliert: „Eine Kriminalisierung im Umgang mit Prostitution ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung“. Doch genau das ist m.E. ein Trugschluss – Prostitution auf der einen und Zwangsprostitution auf der anderen Seite sind eindeutig zwei verschiedene Phänomene, haben unterschiedliche Ursprünge und bedürfen deshalb eines unterschiedlichen Umgangs und einer unterschiedlichen Analyse. Ich teile nicht Ihre Auffassung, das schwedische Modell der Strafbarmachung des Kaufs sexueller Dienstleistungen sei als effektivstes Instrument zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zu erwägen.

Zwangsprostitution und Menschenhandel kann man nur dann effektiv bekämpfen, wenn man ihre Ursachen erkennt und bekämpft. Diese Ursachen, nämlich Rassismus, Flucht und Armut, werden in dem Bericht zwar erwähnt, scheinen mir aber zu kurz zu kommen.

Hier möchte ich mich auf den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistung Deutschland beziehen, der erklärt, dass es sich, wenn es keine freiwillige Einwilligung zu einer sexuellen Handlung gibt, nicht um Prostitution handelt, sondern um Vergewaltigung. Das ist ganz klar ein Straftatbestand, auch wenn dabei Geld den Besitzer wechselt.

Prostitution ist eben nicht gleich Menschenhandel. Ihr Bericht enthält viele interessante Fakten und Analysen, wirft m.E. aber noch viel mehr Fragen auf, die sie z.T. selbst hineingeschrieben haben.

Sie persönlich sind, wie Sie im Ausschuss gesagt haben, der Meinung, das schwedische Modell sei gut und habe zu einem Umdenken in der schwedischen Gesellschaft geführt. Hat dieses Umdenken durch die Gesetzgebung stattgefunden? In wieweit sind Sexarbeit und Zwangsprostitution Thema der Öffentlichkeit? Wird darüber offen diskutiert und wird Prostitution dadurch verhindert? Oder ist die Sexarbeit vielmehr auch in Schweden in den informellen, den privaten Sektor übergegangen? Welche Auswirkungen hat das schwedische Modell auf den Sextourismus?

Sie gehen auf verschiedene Länder ein. Zu den Niederlanden sagen sie, 50% bis 90% der Prostituierten arbeiten nicht freiwillig. Heißt das umgekehrt, 50% arbeiten freiwillig? Oder sind es nur 10%?

Auch für Deutschland nennen Sie Fakten und Zahlen, die Sie aus der Presse beziehen. Nach Presseberichten, muss ich Ihnen als Kommunalpolitikerin sagen, wäre meine Heimatstadt ein Eldorado der Prostitution!

Vieles in diesem Bericht ist richtig, doch es werden auch viele Fragen aufgeworfen und es fehlen die wissenschaftlichen Nachweise sowie der Hinweis, dass die Schweiz und Deutschland föderalistische Systeme haben.

Ich werde mich bei der Abstimmung enthalten.

Stefan SCHENNACH, Österreich, SOC

(Dok. 13446)

Danke, Herr Vorsitzender!

Ich bedanke mich beim Berichterstatter für diesen Bericht, auch wenn ich nicht mit allen Punkten übereinstimme. Auch meiner Vorrednerin widerspreche ich ungern, aber wir müssen zwischen Prostitution und Menschenhandel deutlich voneinander trennen.

Ich habe diese Diskussion genau verfolgt. Es wird u.a. gefordert: „geben wir den Frauen die Würde zurück“. In meiner langjährigen Tätigkeit als Sozialarbeiter in diesem Bereich habe ich viele mutige Frauen kennengelernt, die sich gewerkschaftlich oder in Interessensgemeinschaften organisiert haben. Ich würde davor warnen, diesen Frauen pauschal die Würde abzusprechen. Sie haben ihre Würde, weil sie ihre Tätigkeit als Gewerbe oder Beruf ansehen.

Doch hat Herr Mendes Bota natürlich Recht, wenn er sagt, dass wir im Bereich des Menschenhandels steigende Zahlen haben. Es ist erschreckend, zu sehen, dass nach so vielen Jahrhunderten der Bestrebungen zur Abschaffung von Menschenhandel und Sklaverei in Europa die Anzahl der Opfer des Menschenhandels ansteigt, nicht nur im Bereich der Prostitution, sondern auch in Privathaushalten, im Tourismus und der Landwirtschaft.

Hier stellt sich natürlich die Frage des Zusammenhangs mit der Armut. Warum geben wir Flüchtlingen, die in unseren Staaten Schutz und Hilfe suchen, keinen Zugang zum Arbeitsmarkt? Der einzige Zugang, den sie erhalten, ist zu einem „Gewerbe“. Wenn Prostitution als Gewerbe betrachtet wird, so schafft der Staat mit seinen Gesetzen praktisch eine Einbahnstraße in diese Richtung.

Ich glaube nicht, dass das schwedische Modell ein Allheilmittel für Europa wäre, zumal wir die Kooperation der sogenannten Freier brauchen, durch die die Polizei Informationen darüber bekommt, wo eventuell Frauen zur Prostitution gezwungen werden.

Doch wenn die Polizei dann handelt, geraten die Frauen gleich in die nächste Falle, denn die mafiaähnlichen Banden, denen sie zum Opfer gefallen sind, haben ihnen natürlich als erstes ihre Pässe abgenommen. Nach ihrer Befreiung werden die Frauen dann natürlich ausgewiesen.

Es gibt unzählige Prozesse gegen Sklaverei im Zusammenhang mit Prostitution, in deren Folge die Täter freikommen, weil die Frauen zum Zeitpunkt des Prozesses bereits ausgewiesen sind und nicht gegen die Angeklagten aussagen können. Da lobe ich mir das System in Großbritannien, wo eine Frau, die zur Prostitution gezwungen bzw. Opfer des Menschenhandels wurde, automatisch Schutz und die Möglichkeit einer Identität erhält.

Für uns ist es vor allem wichtig, dass wir ein legales System mit Gesundheitsvorsorge, sozialer Sicherheit und einer Organisationsform für die Sexarbeiter haben, und dass wir nicht in diesen illegalen Bereich abdriften.

Axel E. FISCHER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 13446)

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Als Allererstes möchte ich meinem Freund José Mendes Bota zu seinem Bericht gratulieren. Es ist wichtig und gut, dass wir hier im Europarat über Menschenhandel und Zwangsprostitution reden und uns klar dazu positionieren.

Nur habe ich den Eindruck, dass hier an der einen oder anderen Stelle „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ wurde. Im Bericht wie auch in der Diskussion wurden Prostitution auf der einen und Zwangsprostitution und Menschenhandel auf der anderen Seite vielfach vermischt, obwohl diese Begriffe nicht miteinander gleichzusetzen sind.

Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, Prostitution, bekanntlich eines der ältesten Gewerbe der Welt, grundsätzlich zu verbieten. Ob das Verbot der Prostitution in den Ländern, wo dieses eingeführt wurde, positive Auswirkungen hatte, wissen wir nicht. In dem Bericht wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Untersuchungen zu Schweden erst 2015 vorliegen werden. Dennoch wird das schwedische Modell als die seligmachende Lösung vorgeschlagen.

Ich erinnere mich an einen Schulausflug an Amsterdam, bei dem wir, damals alle schon junge Erwachsene, eine gleichaltrige Schulklasse aus Schweden trafen. Die schwedischen Schüler tranken dort in Amsterdam sehr viel Alkohol. Anfangs verstand ich die Hintergründe nicht, bis die Schweden mir erklärten, dass sie das zu Hause nicht trinken dürften, zudem sei Alkohol sehr teuer. Wenn sie also einmal aus Schweden herauskämen, nutzten sie das ordentlich aus, um zu trinken.

Daher müssten Sie sich, Herr Kollege, fragen, warum an manchen großen Flughäfen direkt gegenüber relativ große Bordelle stehen. Mit den Billigflügen ist es heute möglich, schnell von einem Land ins andere zu reisen und im Ausland für wenig Geld einen schönen Tag inklusive Bordellbesuch zu verbringen! Dies sind die Probleme, über die wir eigentlich heute reden sollten, nicht über ein schwedisches Modell, von dem wir noch gar nicht wissen, ob es positive Auswirkungen hat oder nicht.

Frau Kollegin Werner hat vorhin sehr eindrucksvoll erklärt, dass wir, wenn wir über Menschenhandel und Zwangsprostitution reden, die Hintergründe anschauen müssen. Die bittere Armut, die die Menschen teilweise zwingt, ihren Körper zu verkaufen und sie z.T. in die Zwangsprostitution treibt.

Es wird uns keinen Schritt weiterbringen, wenn wir hier im Europarat das schwedische Modell möglichst für alle unsere Mitgliedsländer einfordern. Wir dürfen nicht die Augen vor den möglichen Auswirkungen verschließen!

Deshalb möchte ich ausdrücklich für die entsprechenden Änderungsanträge werben, die leider im Ausschuss nicht die notwendige Mehrheit gefunden haben. Sie machen deutlich, dass die schwedische Lösung ein interessantes Modell sein kann, man aber auch darüber nachdenken muss, dass es andere Modelle gibt. Es nützt nichts, ein Problem einfach nur aus dem Land zu verdrängen.

Herzlichen Dank.

Mechthild RAWERT, Deutschland, SOC

(Dok. 13446)

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der Bericht „Prostitution, Menschenhandel und moderne Sklaverei in Europa“ macht zu recht deutlich, dass Menschenhandel eine schwere Menschen-, insbesondere Frauen- und Kinderrechtsverletzung ist.

Menschenhandel muss wirkungsvoll bekämpft werden, Menschenhandel und Zwangsprostitution sind zu verfolgen und die Täter müssen bestraft werden, während die Opfer überall zu schützen sind. Ihre Rechte müssen ausgebaut werden.

Ich teile die Einschätzung des Berichts, dass das schwedische Modell das erfolgreichste bei der Bekämpfung des Menschenhandels sei, nicht. Länderevaluationen haben hierfür auch noch keinen wissenschaftlichen Beweis erbracht - wichtige Evaluationen zum innereuropäischen Sextourismus werden erst Ende 2015 vorliegen. Daher unterstütze ich auch sämtliche hier im Plenum bereits vorgebrachten Forderungen nach mehr Forschung; wir brauchen mehr verlässliche Daten.

Heute Morgen haben wir Änderungsanträge eingebracht. Uns geht es darum, dass die gesellschaftliche Wirkung der Strafbarkeit für den Kauf von sexuellen Dienstleistungen als kontrovers dargestellt wird, so, wie das in Europa auch tatsächlich der Fall ist. Sexarbeit ist nicht zwangsläufig Menschenhandel.

Doch ist Sexarbeit auch kein Beruf wie jeder andere. Sie unterliegt in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der vom deutschen Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit. Mit der Legalisierung der Prostitution im Prostitutionsgesetz von 2002 ist kein Anstieg des Menschenhandels einhergegangen.

Vielmehr ist das Problem bei der Bekämpfung des Menschenhandels die mangelnde Aussagebereitschaft der Opfer. Daher müssen die aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die von Menschenhandel und Zwangsprostitution Betroffenen verbessert werden, damit die Täter wirksam strafrechtlich verfolgt werden können.

Für Deutschland war das Prostitutionsgesetz 2002 ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von Prostituierten. Die Ziele waren es, die Sittenwidrigkeit abzuschaffen, Sozialversicherung zu erleichtern, kriminellen Begleiterscheinungen den Boden zu entziehen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Da nur ein Teil dieser Ziele erreicht wurde, wird das Gesetz gegenwärtig überarbeitet. Auch muss es mehr ordnungspolitische Kontrollmöglichkeiten geben. Dennoch ist die illegale Prostitution seither nicht zwangsläufig angestiegen.

Wir wollen den Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsstellen, mehr Arbeit im Gesundheitsbereich mit den und für die Sexarbeiterinnen, eine Verbesserung der sie betreffenden gesetzlichen Regelungen, damit die Täter bestraft werden können, eine Stärkung des Bezugs zu einer Gewerkschaft und den Ausbau des Schutzes der Minderjährigen. Außerdem brauchen wir Ausstiegsprogramme.

Zum Schluss eine Frage: Was tun wir mit den Frauen, die den Mut gefunden haben, gegen die Täter auszusagen? Schicken wir sie zurück in ihre Herkunftsländer und damit in die Armut oder schaffen wir es, Regelungen für sie zu finden, damit sie ein neues Zuhause bekommen?

Diese Diskussion sollte nicht über das Thema Sexarbeit geführt werden; hierfür brauchen wir andere Debatten zum Aufenthaltsrecht.

Dankeschön.

Gisela WURM, Österreich, SOC,

Vorsitzende des Ausschusses für Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

(Dok. 13446)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben im Ausschuss sehr kontrovers diskutiert. Durch Herrn Mendes Bota hatten wir die Möglichkeit, uns über die verschiedenen Gesetzgebungen in den Mitgliedsländern zu informieren und konnten hier in Straßburg verschiedene Hearings mitverfolgen.

Unser Ausschuss ist sehr dankbar, dass es die Möglichkeit gab, dieses brandheiße Thema tiefgehend und ausreichend zu diskutieren. Wir alle, die seit nahezu 2 Jahren mit diesem Thema befasst waren, sind nun mit mehr Wissen ausgestattet.

Gemeinsame Schlussfolgerungen waren die Notwendigkeit, die Opfer zu schützen, die Konvention gegen Menschenhandel zu unterzeichnen, die ja bereits seit 2005 zur Unterzeichnung aufgelegt ist, und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Das ist bei allen Wortmeldungen herausgekommen.

Besonders wichtig ist es auch, dass wir durch weitere Untersuchungen mehr über die tatsächliche Lage in den verschiedenen Ländern erfahren.

Der Bericht hat im Ausschuss eine sehr große Mehrheit gefunden. Ich gratuliere noch einmal zu dieser wirklich sehr wichtigen Arbeit, die uns in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats weitergebracht hat.

Vielen Dank.

Amendments zu Dok. 13446 :

Katrin WERNER, Deutschland, UEL/GUE

(Dok. 13446, Amendment 3)

Wir möchten, dass die Worte „in falscher Hoffnung“ ersetzt werden durch „mit dem Ziel“. Darauf hatte man sich im Ausschuss auch so geeinigt. Die Aussage wäre dann, die Legalisierung hatte das Ziel, u.a. auch Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dann kommt der Zusatz, dass diese Hoffnung noch nicht umgesetzt wurde – was ja stimmt.

Bernd FABRITIUS, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 13446, Amendment 1)

Herr Präsident,

wir beantragen diese Änderung, um den Bericht zu verbessern. Wir sagen nicht, dass Kriminalisierung nicht gut sei, sondern dass sie nur ein gutes Mittel ist. Sie das beste Mittel zu nennen, wäre hoch spekulativ; wir sollten das auf eine normale Formulierung zurückführen und damit den Bericht verbessern. Ich werbe deswegen dafür.

Danke.