AL15CR17      

AS (2015) CR 17
Provisorische Ausgabe

 

SITZUNGSPERIODE 2015

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(2. Teil)

BERICHT

17. Sitzung

Donnerstag, 23. Januar 2015, 15.30 Uhr

Frank SCHWABE, Deutschland, SOC

(Fragen an Nils MUIŽNIEKS, Menschenrechtskommissar des Europarats)

Herr Menschenrechtskommissar!

Vielen herzlichen Dank für die klaren Worte, die Sie erneut zu Aserbaidschan gefunden haben. Es geht ja hier nicht um irgendeinen Konflikt, sondern um die Grundfesten des Europarates. Deswegen ist es gut, dass der Menschrechtsausschuss dazu gerade einen klaren Beschluss gefasst hat.

Ich möchte Ihnen zwei Fragen stellen.

Erstens: Haben Sie Erwartungen oder Hoffnungen, die mit den European Games verbunden sind?

Und zweitens konkret zu der Situation von Leyla und Arif Yunus: Diese ist ja nicht nur menschenrechtlich problematisch, sondern auch humanitär. Ihre gesundheitliche Lage ist sehr schlecht. Haben Sie dazu Erkenntnisse? Vielleicht gibt es wenigstens eine humanitäre Möglichkeit, den beiden zu helfen.

Stefan SCHENNACH, Österreich, SOC

(Dok. 13731)

Danke sehr, Herr Vorsitzender!

Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserem Berichterstatter, dass er diesen Bereich beleuchtet hat.

Eingangs möchte ich ein 17-jähriges Mädchen zitieren, das letztes Jahr aus der Hand unseres Generalsekretärs Thorbjørn Jagland den Friedensnobelpreis empfangen hat: Malala aus dem Swat-Tal. Sie sagte, nachdem sie von Präsident Barack Obama eingeladen wurde: „Ich habe ihm gesagt: Drohnen töten Zivilisten, und mit den Drohnen-Angriffen fördert ihr den Zulauf zu den Terroristen. Schickt ihnen lieber Bildung, das ist nachhaltiger.“

Aus dem Geheimbericht geht hervor, dass seit 2004 bis zu 3570 Menschen durch Drohnenangriffe zu Tode gekommen sind, darunter nur 2% Militärs! Der Rest der Opfer waren Zivilisten, darunter ein erschreckend hoher Anteil an unschuldigen Kindern.

Wenn wir uns anschauen, wo diese Drohnenangriffe erfolgen - Pakistan, Jemen, Somalia, Afghanistan und Westjordanland -, dann wollen wir doch niemals an eine klinische Militärführung glauben! Vor allem für meine Fraktion kann ich mit tiefster Überzeugung sagen: Den Drohnenkrieg lehnen wir ab.

Gegenwärtig wird dieser Drohnenkrieg zudem von einem UN-Sonderberichterstatter untersucht, der auf den Punkt hinweist, dass militärische Drohnenangriffe gegen das Völkerrecht verstoßen.

Vor wenigen Wochen wurde nun eine neue Technologie des Drohnenangriffs getestet: der Angriff als Schwarm. Die vielen bisher umgekommenen Zivilisten wurden durch einzelne Drohnen getötet. Ab jetzt wird die Technologie Schwarmangriffe mit mindestens 20 Drohnen ermöglichen. Dadurch würde die Anzahl der Todesopfer vervielfacht!

Auch kann ich nicht verstehen, dass nach wie vor Überprüfungen der Drohnenangriffe als Geheimberichte klassifiziert werden und nicht öffentlich zugänglich sind.

Wenn man bedenkt, dass mittlerweile die Bundesrepublik Deutschland über jemenitische Opfer klagt und dass Teilnehmer von friedlichen Hochzeitsgesellschaften Drohnenangriffen ausgesetzt waren, was letztens 74 Todesopfer forderte - die Hochzeitsgesellschaft wurde damit praktisch ausgelöscht -, dann kann man den heute vorgelegten Bericht nur aus ganzem Herzen unterstützen. Ich hoffe, dass wir diesen Bericht einstimmig annehmen und damit ein starkes Zeichen setzen.

Katrin WERNER, Deutschland, UEL/GUE

(Dok. 13731)

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Vielen Dank an den Berichterstatter auch im Namen der Europäischen Linken für seinen Bericht. Wir stimmen in vielen Punkten überein.

Ich unterstütze v.a. die Aufforderungen des Berichts an die Mitgliedsstaaten und die Beobachterstaaten des Europarates. Die Beschränkungen für gezielte Tötungen nach dem Völkerrecht und den Menschenrechten müssen eingehalten werden. Die nationale Souveränität von Staaten darf nicht durch Drohneneinsätze verletzt werden. Auch der Grundsatz der sogenannten „Schutzverantwortung“ darf hier keine Ausnahme bilden.

Die deutsche Zeitschrift DER SPIEGEL berichtete jüngst von Dokumenten aus amerikanischen Geheimdienstkreisen, aus denen hervorgeht, dass die US-Airbase in Ramstein als Zentrum des amerikanischen Drohnenkriegs dient. Ramstein ist nicht einmal 200 km von unserem Tagungsort hier entfernt.

Aus den nach Angaben des SPIEGELS als „Top Secret“ eingestuften Dokumenten geht hervor, dass von dort aus nahezu alle amerikanischen Kampfdrohneneinsätze gegen den islamistischen Terror mitgesteuert worden sind. Die US-Airbase im deutschen Ramstein ist demnach unverzichtbar für den Einsatz von bewaffneten amerikanischen Kampfdrohnen.

Ich unterstütze daher die Änderungsanträge unseres Kollegen Hunko. Kampfdrohneneinsätze, die vom Territorium von Mitgliedsstaaten des Europarats gesteuert werden, müssen von den Mitgliedsstaaten beobachtet und untersucht werden. Die Einhaltung des Völkerrechts sowie der Menschenrechte muss dabei an erster Stelle stehen.

Die Bundesregierung hat die Steuerung der Drohneneinsätze von Ramstein jahrelang abgestritten oder behauptet, sie wisse nichts davon. Auch gestern hat sie dies vor dem Deutschen Bundestag erneut bekräftigt. Dieser Behauptung widersprechen verschiedene Punkte aus den dem SPIEGEL vorliegenden Geheimdienstdokumenten. Die Bundesregierung hatte, zumindest zum Teil, Kenntnis von den Vorgängen in Ramstein, jedoch scheint sie bis heute aktiv die Augen davor verschließen zu wollen.

Nach Angaben des SPIEGELS ist es nicht ausgeschlossen, dass völkerrechtswidrige Einsätze von bewaffneten Drohnen von deutschem Boden aus mitgesteuert wurden. Die Bundesregierung sollte in jedem Fall aufklären, ob dies geschehen ist, und die nötigen Konsequenzen daraus ziehen.

Ich fordere alle Mitgliedsstaaten, Beobachterstaaten und insbesondere auch die deutsche Bundesregierung auf, alle Kampfdrohneneinsätze, die von ihrem Territorium aus gesteuert werden, umgehend zu unterbinden.

Im süditalienischen Sigonella entsteht laut SPIEGEL gerade eine weitere Anlage, die Ramstein ersetzen könnte. Dies sollte durch die italienische Regierung verhindert werden. Die Mitgliedsstaaten und Beobachterstaaten sollten keine nachrichtendienstliche Informationen oder andere Angaben für Drohneneinsätze bereitstellen. Das gilt insbesondere für Handydaten, mit denen laut SPIEGEL Personen für tödliche Angriffe geortet werden können.

In der Vergangenheit sind viele Zivilisten Opfer von Kampfdrohneneinsätzen geworden. Drohnen sind nicht so präzise, wie es ihnen zugeschrieben wird. Die Mitgliedsstaaten und Beobachterstaaten sollten daher grundsätzlich auf den Einsatz und die Unterstützung von Kampfdrohnen verzichten!

Amendments zu Dok. 13731:

Katrin WERNER, Deutschland, UEL/GUE

(Dok. 13731, Amendment 03)

Danke. Ich beziehe mich noch einmal auf die Rede von vorhin: Kampfdrohneneinsätze, die vom Territorium von Mitgliedsstaaten des Europarats gesteuert werden, müssen von den Mitgliedsstaaten beobachtet und untersucht werden. Darum geht es eben.

Katrin WERNER, Deutschland, UEL/GUE

(Dok. 13731, Amendment 04)

Danke. Hier geht es einfach nur darum, die Artikel-52-Prozedur auszulösen. Der Rest spricht für sich.

Stefan SCHENNACH, Österreich, SOC

(Dok. 13739)

Dankeschön, Herr Vorsitzender!

Wenn man den Vorsitz des Monitoring-Committees hat, werden ja die Tagesordnung und die Probleme immer länger und gewaltiger. Man wird im Kampf um Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stets vor neue Herausforderungen gestellt.

Umso mehr freut es mich, dass wir in der Zeit meines Vorsitzes zwei Dinge abschließen konnten: Für Montenegro, auch ein kleines Land, das von dem strikten Monitoring ins Postmonitoring ging, gab es einen Zwischenabschluss, und heute endet das Postmonitoring für Monaco. Nach 11 Jahren Monitoring und Postmonitoring für Monaco - wie es Jordi Xuclà ausgedrückt hat: 11 Jahre Dialog und gegenseitiges Verständnis - ist dies eine wahre parlamentarische Feierstunde.

Bald werden Sie wieder neue Berichterstatter bestellen. Am Beispiel von Jordi Xuclà sieht man, was das für eine Anforderung an uns ist, diese Funktion zu übernehmen. Ich kann Jordi, der die Stafette von Präsidentin Brasseur übernommen hat, zu seiner Arbeit nur gratulieren.

Ich danke auch Bernard Pasquier und Jean-Charles Allavena für ihre Arbeit, die beide auch in allen anderen Fragen des Monitoring-Committees aktiv sind. Dadurch sind sie aus dem Komitee nicht wegzudenken und darauf trainiert, mit eigenen Konflikten und Problemen umzugehen.

Herr Vorsitzender des monegassischen Parlaments, Sie haben einen Vertrauensvorschuss beim Monitoring-Committee und der ganzen Versammlung. Das zeigt sich auch darin, dass keine Amendments zu dem Bericht vorliegen.

Wir wissen, dass die Arbeit noch weiter geht. Wir erteilen mit dieser Feierstunde wirklich von Herzen gerne unser Vertrauen. Danke auch an das Sekretariat, das immer wieder geradezu Wunderbares leistet. Ohne das Sekretariat wäre die Arbeit gar nicht möglich.

Doris FIALA, Schweiz, ALDE / ADLE

(Dok. 13738)

Herr Präsident,

meine Damen und Herren!

Artikel 27 des Reglements unserer Parlamentarischen Versammlung lässt es zu, dass wir auch sehr kurzfristig ein Traktandum neu auf die Tagesordnung setzen oder eines streichen. So gesehen müssten wir uns darüber nicht irritiert zeigen, dass der Bericht über die Reform der Fußball-Gouvernanz von Michael Connarty der Sozialistischen Gruppe am vergangenen Montagmorgen mit 76 gegen 34 Stimmen bei 12 Enthaltungen unerwartet auf heute Abend verlegt wurde.

Allerdings hat sich das Büro zweimal einhellig dagegen ausgesprochen, weil man der Ansicht war, dass es unserer Versammlung nicht zusteht, in fragwürdiger Weise auf eine Wahl des Präsidenten der FIFA, die uns ja nicht selber betrifft, Einfluss nehmen zu wollen. Lobbying in dieser Form, Anschuldigungen dieser Größenordnung sind schwerwiegend.

Kritiker fragen sich schon lange, ob Themen rund um den Sport überhaupt in den engeren Zuständigkeitsbereich des Europarats fallen sollten und ob wir unsere knappen Ressourcen nicht besser dafür verwenden müssten, Verbesserungen in puncto Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung und Menschenrechte innerhalb unserer Mitgliedsstaaten zu fördern und zu unterstützen und gegen etwaige Korruption zuerst einmal bei unseren Mitgliedsländern vorzugehen.

Wenn man sich im Europarat denn schon mit Fragen des Fußballs befassen möchte, wäre der natürliche Ansprechpartner zuerst die UEFA und nicht die weltweit operierende FIFA.

Ich bin überzeugt, dass diese Versammlung sich und ihrer Glaubwürdigkeit keinen Gefallen erweist, wenn sie glaubt, sich in die internen Belange einer Organisation einmischen zu müssen, die nicht ihrer Aufsichtskompetenz untersteht. Dieser Bericht geht sogar so weit, dass er der Versammlung eigentlich suggerieren will, der FIFA vorzuschreiben, wie sie mit ihren künftigen Präsidiumswechseln zu verfahren hat.

Der Bericht ist überdies als solcher m.E. zu wenig recherchiert. Gerade deshalb hätten wir Europaräte die Möglichkeit haben müssen, in Ruhe und überlegt Änderungsanträge formulieren zu dürfen. Die Tatsache, dass kein einziger Änderungsantrag eingereicht wurde, illustriert eindrücklich den Zeitdruck und dokumentiert nicht unser Einverständnis.

Besonders bedaure ich, dass man – entgegen den ursprünglichen Absichten – die Gelegenheit nun verpasst, dem amtierenden Präsidenten der kritisierten Organisation persönlich auf den Zahn zu fühlen und ihn hier direkt aufzufordern, Rede und Antwort zu stehen. Damit nehmen wir ihm allerdings auch die Möglichkeit für Klar- und Richtigstellungen. Dies entspricht sicher nicht der „best practice“ des Dialogs, den wir im Europarat immer wieder hoch halten.

Ich werde aus diesen Gründen den Bericht ablehnen und lade Sie ein, es mir gleich zu tun, sofern Sie es nicht für weise halten, wie es Frau Mateu der ALDE vorschlägt, ihn zunächst an die Kommission zurückzuweisen.

Ich danke Ihnen.