AL16CR18      

AS (2016) CR 18
Provisorische Ausgabe

 

SITZUNGSPERIODE 2016

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(2. Teil)

BERICHT

18. Sitzung

Freitag, 22. Januar 2016, 10.00 Uhr

Mechthild RAWERT, Deutschland, SOC

(Dok. 14012)

Liebe Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Frau Bonet!

Ich möchte mich bei Ihnen für den sehr wegweisenden und wichtigen Bericht für eine bessere Bewältigung von internationalen Gesundheitsdiensten bedanken, auch deshalb, weil er Wert auf das öffentliche Gesundheitswesen legt, das für jede und für jeden von gleich hoher Bedeutung ist.

Gerade als deutsche Gesundheitspolitikerin halte ich die Schlussfolgerungen dieses Dokumentes für sehr wichtig. Gesundheit ist ein Menschenrecht und wir unterstützen als sozialistische Fraktion Ihre Forderungen.

Persönlich möchte ich noch hinzufügen, dass ich es sehr positiv finde, dass Sie in Punkt 4.12 über die Akutbehandlungen hinausgehen und darauf hinweisen, dass nach einer Krisensituation auch Rehabilitationsmaßnahmen sowie psychologische Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt werden, um Diskriminierungen zu verhindern.

Sie haben es aufgezeigt: Vogelkrippe, Ebola, Zika, alles Epidemien, von denen niemand mehr sagen kann, sie lassen sich territorial eingrenzen. Diese Epidemien betreffen uns alle, jede und jeden, an jedem Ort.

Es wird deutlich, dass es internationalen Handlungsbedarf gibt. Wir brauchen einen globalen Katastrophenschutzplan. Hier spielt die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, eine zentrale Rolle, denn mittlerweile können wir Lehren aus Fehlern, aus etwas Nichtgelingendem ziehen.

Allerdings müssen wir die Chance und die Verpflichtung zur Evaluation auch aktiv ergreifen, damit für zukünftige Fälle die Reaktions- und die Handlungsmöglichkeiten der WHO gestärkt werden und auch zügig weitere Reformschritte bedacht werden können.

Die WHO soll und muss diese Führungsrolle übernehmen, denn sie ist die einzige internationale Institution, die aufgrund ihrer weltumspannenden Mitgliedschaft eine universelle politische Legitimation, auch im Gesundheitsbereich genießt. Sie verfügt über 150 Länderbüros und auch über die notwendigen Strukturen vor Ort.

Wichtig ist natürlich die bessere Zusammenarbeit und Koordinierung der WHO auch mit der EU und auch mit anderen Organisationen und wichtig ist auch, dass alle Länder der Welt befähigt werden, die Normen für Gesundheitssysteme einzuhalten.

Diese internationalen Gesundheitsvorschriften, die International Health Regulations, wurden von der WHO entwickelt. Sie sind gut, sie müssen aber auch umgesetzt werden. Hier tragen wir als Mitgliedsstaaten eine große, eine eigene Verantwortung, die wir auch auf niemanden anders delegieren können.

Sie verweisen darauf, dass die am stärksten betroffenen und gefährdeten Staaten unterstützt werden müssen, um Krisensituationen besser bewältigen zu können. Das ist richtig und richtig ist auch, dass wir es hier mit der Finanzierungsstruktur zu tun haben. Es wurde zu Recht betont, dass in den Ländern des globalen Südens die Notwendigkeit einer direkten Unterstützung besteht.

Deutschland gibt hier zum Beispiel jährlich 700 Millionen € für diese Unterstützung aus. Diese gesichertere, verlässliche und kontinuierliche Finanzierung ist unabdingbar. Zeigen wir Solidarität!

Lassen Sie mich nicht schließen, ohne mich bei den vielen Helferinnen und Helfern vor Ort zu bedanken, insbesondere bei den Ärzten ohne Grenzen und dem zahlreichen Pflegepersonal.

Danke Für die Aufmerksamkeit!

Alina ZOTEA, Moldawien, ALDE / ADLE

(Dok. 14015)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir unterstützen diesen Bericht, weil das Migrationsproblem eine Krise darstellt, von der ganz Europa betroffen ist.

Gemäß den Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen mussten im letzten Jahr fast 50 Millionen Personen aufgrund von Konflikten, Verfolgung und Gewalt bzw. aufgrund nuklearer, chemischer und Naturkatastrophen migrieren.

Der zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen weist darauf hin, dass die Bevölkerungsmigration in den kommenden Jahren beträchtliche Auswirkungen auf Klimaänderungen haben kann, weil davon auszugehen ist, dass sich der Zustrom von Migranten im Jahre 2050 auf 150 Millionen belaufen wird. In einem Bericht des Sterns über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels wird dieses Zahl mit ca. 200 Millionen angegeben.

Diese Zahlen bestätigen die dringende Notwendigkeit, Maßnahmen zu treffen und relevante Lösungen zu finden, um den alarmierenden Flüchtlingszustrom zu stoppen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir:

- die Notwendigkeit zur Unterstützung und zur Einführung von Empfehlungen des UNHCR,

- die Überprüfung relevanter internationaler Vorschriften, insbesondere der Genfer Flüchtlings-konvention von 1951,

- die Priorisierung der Erarbeitung von Schutzpolitiken und Normen für die Opfer nuklearer, chemischer und Naturkatastrophen sowie die Opfer des Klimawandels,

- den Erlass von Maßnahmen zur Vermeidung der übermäßigen Nutzung von Naturressourcen,

- die Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung,

- die Umsetzung von Strategien zur erfolgreichen Integration der aus Umweltgründen vertriebenen Personen.

Gleichzeitig unterstützen wir die Idee, dass die Regierungen eine führende Rolle bei der Erarbeitung und Einführung von Politiken und Schutznormen sowie Plänen und Strategien hinsichtlich des Klimawandels und der Migration einnehmen und die Mitgliedsstaaten des Europarates Maßnahmen zum zusätzlichen Schutz der aus Umweltgründen vertriebenen Personen erlassen.

Vielen Dank.

Mechthild RAWERT, Deutschland, SOC

(Dok. 14007)

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ich bedanke mich herzlich für diesen vorliegenden Bericht, denn es ist wichtig, dass die parlamentarische Versammlung die Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen, die Rechte für Menschen mit Behinderungen stärkt.

Mit dem Bericht von Carmen Quintanilla zum Thema Gleichstellung und Inklusion für Menschen mit Behinderungen hat die parlamentarische Versammlung bereits ein Meilenstein für die Stärkung der Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen gesetzt.

Die Stärkung des Menschenrechtsansatzes durch die Menschenrechtskonvention ist der richtige Ausgangspunkt.

Ich unterstütze die Intention des Berichtes, Menschen mit psychosozialen Behinderungen vor ungerechtfertigten Menschenrechtsverletzungen zu schützen, teile aber nicht seine Empfehlungen.

Meiner Meinung nach sollte die Diskussion um das Zusatzprotokoll fortgesetzt und dabei berücksichtigt werden, dass medizinisch indizierte Zwangsbehandlungen selbstverständlich auf keinen Fall leichtfertig entschieden werden.

Wir stehen vor der Herausforderung, die nicht diskriminierenden Grundsätze der UN-Behinderten-rechtskonvention mit den Bestimmungen der Gesundheitsversorgung für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen und den Menschenrechtsbestimmungen in den unterschiedlichen Mitgliedsländern in Einklang zu bringen.

Im Kern geht es um die Frage, ob Eingriffe in die Freiheitsrechte akut und psychisch schwer erkrankter Menschen zu deren Schutz oder zur Abwehr von Selbstgefährdung zulässig und mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar sind.

Es gibt hierzu unterschiedliche Auslegungen, ob die Konvention grundsätzlich gegen den natürlichen Willen gerichtete Maßnahmen verbietet, die an eine krankheitsbedingt eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit anknüpfen.

Als Gesundheitspolitikerin weiß ich, wie schwer die Abwägung zu dieser Fragestellung in den nationalen Parlamenten ist. Eine Behandlung gegen den ausdrücklichen Willen eines Menschen stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar.

Allerdings kann das Fehlen einer solchen Möglichkeit im Rahmen des Betreuungsrechtes dazu führen, dass die Betroffenen selbst einen gesundheitlichen Schaden nehmen.

Wir haben in Deutschland einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und uns war es besonders wichtig, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Selbstbestimmung und dem Schutz vor einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung für sich selbst und/oder für andere zu finden.

So ist in Deutschland die Durchführung medizinischer Zwangsbehandlungen und -maßnahmen nur mit und nach einer richterlichen Genehmigung möglich. Zwangsmaßnahmen dürfen nur das letzte Mittel, die Ultima Ratio, zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens sein, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann.

Vor einer Anordnung muss versucht werden, die betroffenen Menschen von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, um eine freiwillige Zustimmung zur Behandlung zu erreichen.

Es gibt Mitgliedsstaaten, die bislang über keine nationalen Vorschriften zur unfreiwilligen Unterbringung verfügen und daher existiert hier große Rechtsunsicherheit. Deswegen müssen große Anstrengungen unternommen werden, um eine Rechtslage zu schaffen, die eine willkürliche Freiheitsentziehung ausschließt.

Darum empfehle ich, dass auf jeden Fall Interessenvertreterinnen und –vertreter von NGOs bei allen Beratungen dabei sind.

Darüber hinaus müssen die Rechtssysteme auch Menschen mit Behinderungen anhören, denn es gilt auf jeden Fall: Nichts über uns ohne uns!