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AS (2016) CR 24
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2016

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(3. Teil)

BERICHT

24. Sitzung

Mittwoch, 22. Juni 2016, 15.30 Uhr

Franz Leonhard EßL, Österreich, PPE/DC / EPP/CD
(Fragen an den griechischen Ministerpräsidenten Alexis TSIPRAS)

Herr Ministerpräsident, die Flüchtlingskrise ist eine Herausforderung, bei der Griechenland nicht allein gelassen werden darf. Allerdings hat sich Griechenland selbst auch in eine sehr schwierige wirtschaftliche Lage gebracht und Sie sprechen vom Scheitern des Neoliberalismus.

Dazu sage ich, gerade der Kommunismus ist ein System, das gescheitert ist. Geordnete Finanzen sind nun einmal wichtig für das Wohlergehen der Menschen im Land. Darum die konkrete Frage: Was tut die griechische Regierung, um die finanzielle Lage zu verbessern und wann wird Griechenland wieder in der Lage sein, sich am Kapitalmarkt finanzieren zu können?

Amendments zu Dok. 14078:

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 5)

Herr Präsident, hier geht es um die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der sog. Antiterroroperationen. Der Vorschlag ist, das Wort „alleged“, also „behauptete“ zu streichen, weil diese Menschenrechtsverletzungen vielfach dokumentiert sind. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarates war vor Ort und hat das bestätigt. Also Streichung des Wortes „alleged“.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 6)

Vielen Dank. Hier geht es auch noch einmal um die konkrete Beschreibung des Beginns der jetzigen Eskalation. In der Tat war es so, dass die Friedensverhandlungen im April 2015 schon von der Regierung Erdogan aufgekündigt wurden. Dann kamen im Juni die Wahlen und im Juli kam es zu den Bombenanschlägen und dem Beginn der sog. Antiterroroperationen. Es beginnt also alles schon im April 2015. Das ist der Kern dieses Änderungsantrages.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 7)

Hier geht es um die Aufhebung der Immunität vieler Abgeordneter. In dem Änderungsantrag wird das noch etwas präziser beschrieben; auch, nach welchen Rechtsgrundlagen das stattfinden soll. Deshalb bin ich für diesen Änderungsantrag.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 8)

Vielen Dank, Herr Präsident. Hier geht es um die sog. Sicherheitsoperationen im Südosten der Türkei und ihre Auswirkungen. Das ist ein Ersetzungsantrag, der noch einmal sehr viel genauer beschreibt, was genau dort vorgefallen ist und auch die offiziellen Zahlen dazu verwendet.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 10)

Vielen Dank. Hier geht es um Menschenrechtsverletzungen im Südosten der Türkei, insbesondere in der Stadt Cizîre. Im Änderungsantrag werden noch einige konkrete Beispiele genannt und ich glaube, das macht den Absatz hier präziser. Deswegen für den Änderungsantrag.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 11)

Hier geht es um die Frage der Strafbarkeit bzw. Straflosigkeit von Mitgliedern des Sicherheitspersonals, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Da gibt es auch gegenwärtig einen Vorgang im türkischen Parlament, das Straflosigkeit ermöglicht. Das wird in dem Änderungsantrag benannt und ich bitte, dem zuzustimmen.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 12)

Hier wird in demselben Absatz im 2. Satz die PKK aufgefordert, die Anschläge gegen Touristen einzustellen und die Waffen niederzulegen. Im nächsten Satz wird allgemein gefordert, dass eine politische Lösung gefunden werde. Ich denke, diese folgende Forderung nach einer politischen Lösung müsste an den türkischen Staat, die türkische Regierung gerichtet werden. Das ist der Vorschlag dieses Änderungsantrags.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 13)

Hier geht es um die Bürgermeister in den kurdischen Gebieten im Südosten der Türkei, die ja auch verhaftet worden sind. Ich denke, auch das muss in diesem Bericht benannt werden. Deswegen dieser Änderungsantrag, der diese Verhaftungen konkret mit Zahlen belegt.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE
(Dok. 14078, Amendment 15)

Wir haben vorhin einen analogen Antrag angenommen. Hier geht es darum, dass die Menschenrechtsverletzungen nicht einfach nur behauptet werden, sondern durch internationale Menschenrechtsorganisationen oder auch den Menschenrechtskommissar des Europarates vielfach belegt sind.

Axel E. FISCHER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC
(Dok. 14078, Amendment 39, mündliches Subamendment 1)

Herr Präsident, wir haben jetzt ein bisschen Durcheinander, weil im Ausschuss davon ausgegangen wurde, dass mit der Annahme des mündlichen Antrags dieser Antrag erledigt ist. Deshalb können wir natürlich jetzt gerne von Januar auf April gehen, aber ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt für diesen mündlichen Änderungsantrag sind, diesen geänderten Antrag dann nachher abzulehnen, weil er keinen Sinn mehr hat.

Axel E. FISCHER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC
(Debatte zum Zeitgeschehen: Bekräftigung der Rolle der Versammlung als paneuropäisches Forum für den interparlamentarischen Dialog und Zusammenarbeit)

Vielen Dank, Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren!

Unsere Organisation, der Europarat, wurde am 5. Mai 1949 durch den Vertrag von London gegründet. Zu Beginn hatten wir 10 Mitgliedsstaaten, heute sind es 47.

Mit der Gründung des Europarates wurde das Ziel verfolgt, die Einheit und Zusammenarbeit Europas zu fördern, auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Kultur und Wissenschaft zusammenzuarbeiten und insbesondere zur Demokratisierung und Durchsetzung der Menschenrechte beizutragen.

Wenn wir von den Anfängen des Europarates sprechen, müssen wir unbedingt Sir Winston Churchill in den Blick nehmen, der schon in seiner berühmten Züricher Rede 1946, d.h. ein Jahr nach Endes des Zweiten Weltkrieges, klare Vorstellungen von der Zukunft Europas hatte. Er sagt:

„Unser beständiges Ziel muss sein, die Vereinten Nationen aufzubauen und zu festigen. Unter- und innerhalb dieser weltumfassenden Konzeption müssen wir die europäische Völkerfamilie in einer regionalen Organisation neu zusammenfassen, die man vielleicht die Vereinigten Staaten von Europa nennen könnte. Der erste praktische Schritt wird die Bildung eines Europarates sein. Wenn zu Beginn nicht alle Staaten Europas der Union beitreten können oder wollen, so müssen wir trotzdem damit anfangen und diejenigen, die wollen, und diejenigen, die können, sammeln und zusammenführen.“

Ebenso muss in diesem Zusammenhang der damalige französische Außenminister Robert Schumann genannt werden, der sagte: „Der Europarat ist ohne Zweifel ein Laboratorium, um europäische Zusammenarbeit auszuprobieren.“

Dieses Zitat Robert Schumanns gilt, wie wir alle wissen, noch heute. Wie wir in unseren Debatten und unserem interparlamentarischen Dialog immer wieder spüren, sind wir in der Tat auch heute noch ein Laboratorium, in dem wir die Zusammenarbeit ausprobieren und versuchen zu stärken und immer wieder zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger fortzusetzen.

Nach der Gründung des Europarates ging man gleich daran, den wichtigsten Pfeiler zu errichten, und zwar die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die 1950 in Rom unterzeichnet wurde und 1953 in Kraft trat.

Auf ihr basieren heute, mehr als 60 Jahre danach, die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der für die Bürger der Mitgliedsstaaten des Europarates oft die letzte – wirklich die letzte – juristische Instanz ist.

In diesem Zusammenhang komme ich auf die wichtigste Rolle der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, wobei ich natürlich das andere Organ unserer Organisation, den  Ministerrat, nicht vergesse.

Was die Besetzung von Richterstellen am EGMR angeht, ist das Wahlrecht der Parlamentarischen Versammlung für diese wichtige Position sichtbarster Ausdruck für die ureigenste Berufung der Parlamentarischen Versammlung: Der Schutz und die Durchsetzung der grundlegenden Werte der Europäischen Menschenrechtskonvention, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit!

Wir alle wissen, wenn wir uns die Lage in einigen Ländern des Europarates ansehen, dass dieser Schutz notwendig war und bleibt.

Die Rolle unserer Versammlung geht aber weit darüber hinaus. Das ist leicht zu erkennen an den Berichten mit den Empfehlungen und Entschließungen, die weiteste Bereiche des Lebens unserer Bürger betreffen. Es war nicht von Anfang an selbstverständlich, dass die Versammlung ein solches Gewicht hat.

Zunächst hieß sie „Beratende Versammlung des Europarates“, war gedacht als ein Konsultativorgan für den Ministerrat. Im Laufe der Jahre hat die Versammlung sich aber weiterentwickelt, sich teilweise gegen den Widerstand des Ministerrates den Namen „Parlamentarische Versammlung“ selbst gegeben.

Daraus resultiert auch nicht zuletzt die wichtige Rolle unserer Versammlung beim unmittelbaren persönlichen Dialog zwischen Parlamentariern aus den Mitgliedsländern vor dem Hintergrund ihrer unterschiedlichen kulturellen und auch politischen Hintergründe.

Das ist ein nicht zu unterschätzendes Pfund, mit dem unsere Versammlung wuchern kann, denn es gilt, den Anderen zu verstehen, sich selbst zu Gehör zu bringen und wann immer möglich zu einer tragfähigen, ausgleichenden Lösung zu kommen. Natürlich gelingt das nicht immer, aber wir bleiben dran. Allein der Versuch ist schon wichtig.

Diese Versammlung dient als einzigartiges Forum für  Dialog und interparlamentarische Zusammenarbeit insbesondere für die Bildung von Vertrauen und unspektakuläre Sondierungsgespräche in kritischen Situationen und Konflikten; man kann es auch „parlamentarische Diplomatie“ nennen.

Zum Schluss möchte ich einen weiteren großen Europäer der ersten Stunde zitieren, den ersten Vorsitzenden meiner Partei und früheren Bundeskanzler Konrad Adenauer, der anlässlich der Aufnahme der jungen Bundesrepublik Deutschland in den Europarat sagte: „Es bedeutet viel, dass hier eine Stätte ist, an der nahezu das ganze Europa sich zusammenfindet.“

Zur damaligen Zeit waren es nur zehn Länder, heute – welch eine überwältigende Entwicklung – sind wir 47. Die Abgeordneten aus diesen 47 Ländern müssen auf dem Erreichten aufbauen und sollten engagiert weiter an unseren gemeinsamen europäischen Zielen und Werten arbeiten.

Doch unsere Türen stehen darüber hinaus für Länder auch außerhalb Europas offen, die bereit sind, unsere Werte zu teilen, in den interparlamentarischen Dialog mit uns einzutreten und mit uns über unsere Werte zu sprechen: Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Es ist wichtig, dass wir dies tun vor dem Hintergrund, diese Werte voranzubringen, denn sie sind ein Erfolgsrezept für Europa. Wir dürfen unsere Arbeit hier nicht unterschätzen und müssen sie konsequent fortführen zur Stärkung unserer Organisation zum Wohle der Menschen in unseren Ländern - für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.

Ich bin mir sicher, wenn wir trotz unterschiedlicher politischer Diskussionen und trotz Konflikten mit Nachbarstaaten, auch zwischen Mitgliedsländern, zusammenstehen und wenn wir zum Dialog bereit sind, dann haben wir beste Chancen, das zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben.

Denn Eines muss uns immer klar sein: Es ist immer besser, miteinander zu reden, als Konflikte nicht anzusprechen und zum Schluss bei kriegerischen Handlungen anzukommen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute diese Diskussion haben werden und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.