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AS (2016) CR 33
Provisorische Ausgabe

 

SITZUNGSPERIODE 2016

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(4. Teil)

BERICHT

33. Sitzung

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 15.30 Uhr

Axel E. FISCHER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 14130, Dok. 14139)

Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich bin sehr dankbar, dass wir heute diese Diskussion führen und ganz besonders, dass wir hier beide Berichte gemeinsam besprechen, denn auch wenn es unterschiedliche Titel sind, hängen die beiden zusammen.

Wenn wir über Rechtsbehelfe für Menschenrechtsverletzungen auf ukrainischem Gebiet außerhalb der Kontrolle ukrainischer Behörden reden, drückt der Titel schon das aus, was uns alle angeht und was uns wichtig ist.

Das möchte ich als erste Botschaft von hier aus klar senden. Die Annexion der Krim war völkerrechtswidrig und wurde von uns verurteilt und wird auch weiterhin von uns verurteilt werden. Das muss eine klare Botschaft aus diesem Raum heraus sein. Da stehen wir ganz deutlich auf Seite unserer ukrainischen Freunde, die hier in der parlamentarischen Versammlung anwesend sind.

Ich möchte nun auf den zweiten Bericht eingehen, der aktuell den Titel „Politische Konsequenzen aus dem Konflikt in der Ukraine“ trägt. Auch dies ist ein hervorragender Bericht, der die Dinge anspricht, die im Titel angegeben sind.

Jetzt kann man selbstverständlich über eine Titeländerung reden, dann muss der Bericht aber auch ein bisschen anders aussehen. Dies müssten wir anschließend schon sehr klar diskutieren, um zu wissen, ob wir das im Endeffekt haben wollen oder nicht. Man kann mit beiden Titeln arbeiten, aber der Bericht verändert sich in Abhängigkeit des Titels und diesen Unterschied müssen wir ansprechen.

Es ist völlig klar, – was wir hier gestern schon gesagt haben, als der estnische Außenminister da war – dass die von russischen Autoritäten durchgeführten Wahlen auf der Krim für das russische Parlament rechtswidrig sind; sie sind nichtig. Das ist eine klare Botschaft nach außen.

Ich bin sehr froh, dass hier in der parlamentarischen Versammlung des Europarates einige Fraktionen klar beschlossen haben: Nein, wir werden keine Regeländerungen für Russland machen – weil auf den Fluren darüber diskutiert wurde ob es vielleicht Regeländerungen geben würde, damit die Russen leichter zurückkommen können – oder für irgendein anderes Land, nur, weil es das Land so fordert. Wir hier sind das Haus der Demokratie, der Menschrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Wenn wir über Regeländerungen reden, dann reden wir darüber grundsätzlich und weil wir glauben, dass es notwendig ist.

Aber wir reden nicht darüber, weil es irgendein Land, ganz gleich ob Russland, Deutschland, die Ukraine, die Türkei usw. ist, sondern weil wir grundsätzlich solche Fragen stellen. Und dann reden wir in aller Ruhe darüber.

Ich möchte einen weiteren Punkt aus dem Bericht meiner Kollegin Beck aufgreifen, im Hinblick auf Russland, Menschrechtsverletzungen und was das Land zu erfüllen hat. Auch die Ukraine hat Dinge zu erfüllen, die wir einfordern. Ich möchte das klar sagen, weil ich im Monitoring-Ausschuss mit dem Kollegen Xuclà Berichterstatter für die Ukraine bin. Wir werden auch darauf Wert legen, dass die Ukraine das erfüllt, was vereinbart war. Es ist ein ständiges Geben und Nehmen und es muss gemeinsam vorangetrieben werden.

Ich hoffe auf eine gute Debatte heute und dass wir ein paar klare Signale aussenden.

Bitte lassen Sie uns in dieser Situation nicht auseinanderdriften, sondern unsere Gemeinsamkeiten betonen. Wenn wir mit großer Stimme sprechen werden wir viel stärker wahrgenommen, als wenn wir über Kleinigkeiten streiten.

Herzlichen Dank.

Ute FINCKH-KRÄMER, Deutschland, SOC

(Dok. 14130, Dok. 14139)

Vielen Dank Herr Vorsitzender!

Ich möchte mich meinem Vorredner anschließen und den Berichterstatterinnen für ihre umfangreichen und sachkundigen Berichte danken.

Ich freue mich insbesondere darüber, dass alle Mitgliedsstaaten des Europarates aufgerufen werden, den Friedensprozess in der Ukraine zu unterstützen. Ein kleiner Schritt dazu ist der Versuch, die Kriegsparteien an der Kontaktlinie schrittweise wieder weiter voneinander zu trennen.

Der fortdauernde Krieg in der Ostukraine darf nicht als Entschuldigung dafür gebraucht werden, dass die ukrainische Regierung ihre politischen Verpflichtungen aus den Minsker Abkommen nicht einhält. Das gilt zum Beispiel für die Verfassungsänderungen zur Dezentralisierung, deren Umsetzung die ukrainische Demokratie stärken würde, unabhängig von der weiteren Entwicklung auf der Krim und im Donbass.

Als Parlamentarische Versammlung des Europarates sollten wir Berichte über Anschläge auf und Drohungen gegen Oppositionspolitiker und Journalisten in der Ukraine ernst nehmen.

Wenn Journalisten unter ungeklärten Umständen zu Tode kommen, wie zuletzt am 20. Juli Pavel Sheremet, muss alles getan werden, um die Mörder zu finden und vor Gericht zu stellen. Wer versucht, in den Separatistengebieten zu recherchieren, darf nicht öffentlich diffamiert und damit möglichen Angriffen ausgesetzt werden – es gehört zum Handwerkszeug professioneller Journalisten, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen.

Es ist auch entscheidend für eine Demokratie, dass abweichende Meinungen und Kritik an der Regierung ohne Angst vor Verfolgung geäußert werden können.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass nach wie vor keine umfassenden strafrechtlichen Ermittlungen zu den Todesschüssen auf dem Maidan und zu den Toten von Odessa vom 2. Mai 2014 stattgefunden haben.

Beunruhigend ist auch der gemeinsame Bericht von Amnesty International und Human Rights Watch dazu, dass der ukrainische Geheimdienst SBU wiederholt Personen in Haft genommen und misshandelt hat. Auch derartige Vorfälle müssen strafrechtlich aufgeklärt werden.

Viele Menschen in der Ukraine setzen sich dafür ein, dass die Menschen, die in den Separatistengebieten in der Ostukraine leben, weiter von der Regierung unterstützt und auf keinen Fall pauschal als feindlich gesinnt angesehen werden. Sie unterstützen normalerweise nicht das, was Russland macht, sondern sie haben eine dritte Position, eine Position die viel stärker für Versöhnung steht als manche offizielle politische Position.

Die Regierung sollte dankbar dafür sein, dass sie Mitgefühl mit ihren Landsleuten empfinden, die unter dem Krieg besonders zu leiden haben.

Das, worum wir uns kümmern sollten und was in unserer Diskussion im Vordergrund stehen sollte, ist die Frage danach, was zu einem Frieden, zu einer Versöhnung führen kann und nicht das, was noch stärker trennt und den Konflikt noch stärker eskalieren lässt.

Danke schön.

Andrej HUNKO, Deutschland, UEL/GUE

(Dok. 14130, Dok. 14139)

Vielen Dank Herr Präsident!

Bezüglich des Konfliktes in der Ukraine, bezüglich der Situation auf der Krim oder im Donbass gibt es zwei Universen, die immer weiter auseinandertreiben.

Das eine Universum, die eine Darstellung des Konfliktes, haben wir gerade ausführlich gehört, aber es gibt auch eine andere Darstellung: die russische Sicht auf den Konflikt. Ich sage nicht, dass sie richtig ist, aber sie existiert. Es ist sehr bedauerlich, dass in dieser Versammlung die Debatte insofern nicht stattfinden kann, weil die russische Delegation nicht da ist.

Ich will das kurz skizzieren, denn ich war auch in Russland und habe darüber gesprochen. Dort wird das wie folgt gesehen: Im Februar 2014 fand in der Ukraine ein illegaler Umsturz statt, der Umsturz von Janukowitsch, der verfassungswidrig war, darauf folgten Proteste im Osten der Ukraine und auf der Krim und dann ein Referendum auf der Krim – (Störung durch Tischklopfen) das scheint hier nicht gern gehört zu werden und zeigt, dass kein großes Interesse an einem Austausch da ist. Es gab ein Referendum auf der Krim, bei dem eine Mehrheit für den Anschluss an Russland gestimmt hat und es gab auch Konflikte innerhalb der Ukraine, im Donbass nach dem Umsturz im Februar 2014.

Ich sage nicht, dass dies richtig ist, ich sage nur, dass es zwei verschiedene Sichtweisen auf den Konflikt gibt und dass es für diese Versammlung gut wäre, wenn sie beide Sichtweisen integrieren würde und eine Debatte stattfände. Wenn man – wie das gegenwärtig der Fall ist – den Konflikt nur einseitig behandelt, fürchte ich, werden wir nicht zu einer Deeskalation beitragen können.

Ich habe leider auch den Eindruck, dass die Berichte hier sehr einseitig sind. Ich möchte das am Beispiel der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen verdeutlichen, denn Minsk II ist im Augenblick das wichtigste uns zur Verfügung stehende Instrument für eine Deeskalation. Im Punkt 8 des Berichtes zu den politischen Konsequenzen aus dem Konflikt in der Ukraine werden nur die Punkte benannt, die von den Separatisten oder der russischen Seite umzusetzen sind, aber nicht die Punkte, die von der ukrainischen Seite umzusetzen sind.

Frau Finckh-Krämer hat darauf hingewiesen, dass ein wichtiger Punkt der Minsker Vereinbarung in der Verfassungsreform zur Dezentralisierung der Ukraine besteht, auf deren Grundlage im Donbass die Wahlen stattfinden sollen und das wird in dem Bericht gar nicht benannt.

Ich fürchte leider, dass wir mit so einem Bericht hinter das zurückfallen werden, was die OSZE macht, was in den Minsker Vereinbarungen verhandelt worden ist. Wir sollten meines Erachtens ausgewogener diskutieren.

Ich befürchte auch, dass die bevorstehenden Änderungsanträge, die sogar den Titel ändern sollen, nicht mehr den Konflikt in der Ukraine betreffen, sondern nur noch die russische Aggression.

Das wiederum würde eine Verschärfung der Situation bedeuten und wäre ein schwarzer Tag für diese Versammlung.

Vielen Dank.

Marieluise BECK, Deutschland, ALDE / ADLE

(Dok. 14139, Antwort der Berichterstatterin)

Recht schönen Dank!

Mein Bericht bezieht sich ja auf Rechtsfragen, aber ich möchte doch auf die Debatte antworten und auf einige politische Grundsatzfragen eingehen, die hier geäußert worden sind.

Wenn man in die Ukraine fährt, wird einem häufig gesagt: „Seht ihr nicht, dass wir für euch in Europa kämpfen?“

Ich merke, dass das häufig bei uns nicht so gesehen wird. Es wird vielmehr als einen Konflikt betrachtet, den die Ukraine mit ihrem Nachbarn Russland austragen muss. Ich möchte die Tatsache, dass es immer auch um unseren europäischen Zusammenhalt, um unsere Glaubwürdigkeit und unsere Werte geht, noch einmal unterstreichen.

Wir müssen sehen, dass wir jetzt schon erleben, dass innerhalb der Europäischen Union rechte und linke Kräfte gemeinsam dabei sind, sich von diesen Werten zu entfernen. Nicht umsonst haben sie gemeinsam die illegitimen Wahlen auf der Krim beobachtet und nicht umsonst besuchen sie auch beide diese selbst ernannten Republiken DNR und LNR.

Zweitens, atomare Abrüstungspolitik. Wir sollten uns klarmachen, dass 1994 die Ukraine bereit gewesen ist 1000 atomare Sprengköpfe gegen die Zusicherung von regionaler Integrität abzugeben. Nun ist diese Zusicherung gebrochen worden und es gibt große Debatten, welche Verpflichtung wir nun gegenüber der Ukraine haben, nämlich ihr beizustehen. Welches Land wird noch bereit sein, sich atomar abzurüsten, wenn es sieht, dass die Ukraine letztlich doch sehr schutzlos dagestanden hat?

Drittens, die Menschenrechtsfrage. Die Tatsache, dass die Krimtataren in den vierziger Jahren auf grausame Weise und unter großen menschlichen Verlusten von Stalin deportiert wurden und dass sie erst 1989 unter Gorbatschow zurückkehren konnten und dass sie jetzt ein zweites Mal erleben, dass ihre Identität als Volk, ihr Zusammenhalt zerbrochen wird, dass ihre Repräsentation, die sie hatten, zerschlagen worden ist – das alles spricht eine Sprache, die uns ungeheuer alarmieren muss, weil das unter Menschenrechts-gesichtspunkten vollkommen inakzeptabel ist und an das historische Verbrechen von Stalin erinnern muss. Wir benötigen genügend Respekt, damit diese Verbrechen nie wiederholt werden.

Viertens, die Situation in den besetzten Gebieten. Wir heben das sehr deutlich hervor: Diese Gebiete sind besetzt, denn die faktische Macht in diesen Gebieten liegt in der Russischen Föderation.

Wenn wir dort die Situation haben, das 10.000 Menschen vermutlich in Sinne einer Sklavenarbeit, ohne jegliche Rechtsgrundlage missbraucht werden können, Menschen die aus Haftanstalten kommen und eigentlich in die ukrainische Republik zurückgeführt werden müssten, dann ist das etwas dermaßen Unvorstellbares mitten in Europa, dass wir uns noch sehr viel lauter als bisher und sehr viel geschlossener gegen diese groben Menschenrechtsverletzungen stemmen sollte.

Natürlich ist dann die richtige Konsequenz, dass wir den Menschen in den besetzten Gebieten, die keine Möglichkeit haben, ihr Recht vor Gerichten einzuklagen, alles in unserem Rahmen Mögliche bieten, damit sie sich direkt an den Europäischen Menschrechtsgerichthof wenden können. Es ist in dieser Debatte auch zu Recht darauf hingewiesen worden, dass in der Ukraine selbst Reformen nicht in dem Tempo umgesetzt werden, wie dies gewünscht ist. Es gibt auch offene Fragen in Bezug auf Minsk.

Das Problem hier ist, dass Minsk und dessen Erfüllung Vertrauen voraussetzt. Bei dem Minsk-I-Abkommen haben die sogenannten Separatisten das Abkommen genutzt, um ein Territorium in der Größe von Hamburg zu erobern. Ein solcher Vertrauensbruch ist natürlich eine schlechte Grundlage, um in einer zweiten Runde zu sagen, dass man bereit ist, die Waffen zurückzuziehen. Das müssen wir klar benennen.

Wir haben keine Alternative zu Minsk, das ist richtig. Das darf aber nicht bedeuten, dass wir aus Ratlosigkeit und weil wir endlich diesen schwierigen Punkt von der Tagesordnung haben wollen, nicht mehr die Wahrheit benennen. Die Wahrheit ist, nicht die Ukraine hat Russland angegriffen, sondern Russland hat die Ukraine angegriffen und es stehen nach wie vor russische Ausrüstung, russische Berater, russische Freiwillige in dem Gebiet der Ukraine und verletzen somit seine Souveränität.

Wenn wir nach vorne schauen, dann geht es natürlich um Vertrauen, um Dezentralisierung und um Wahlen. Aber es war klar festgelegt, – und davon sollten wir um unser selbst Willen nicht zurückweichen – dass Wahlen erst dann stattfinden können, wenn die OSZE nach ihren Kriterien feststellt, dass im Donbass faire und freie Wahlen möglich sind.

Wir beide haben als Berichterstatterinnen die OSZE gebeten, uns in die besetzten Gebiete des Donbass zu begleiten. Die OSZE hat uns erklärt, dass sie sich nicht in der Lage sieht, für unsere Sicherheit zu sorgen. Wenn die OSZE nicht einmal zwei Berichterstatterinnen Sicherheit geben kann, wie kann sie dann die Grundlage für eine politische, freie und faire Auseinandersetzung schaffen, die Wahlen vorausgehen muss.

Es darf auf keinen Fall passieren, dass wir unsere eigenen Grundsätze so dehnen und strecken, dass zum Schluss von unseren eigenen Überzeugungen nichts mehr übrigbleibt.

Insofern möchte ich zusammenfassen: Es geht nicht nur um die groben Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten der Ukraine, sondern es geht darum, dass wir nicht bereit sind, scheibchenweise die Grundsätze zu opfern, die uns nach 1945 Sicherheit gegeben haben.

Ich sage das bewusst als deutsche Staatsbürgerin, die genau weiß, dass im vergangenen Jahrhundert dieses Europa zweimal durch deutsche Aggression in fürchterliche Katastrophen getrieben wurde.

Schönen Dank.

Frank SCHWABE, Deutschland, SOC

(Dok. 14136, Vorsitzender des Ausschusses)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich weiß nicht, wer von Ihnen heute das herzzerreißende Video von der kleinen Aya aus Syrien gesehen hat.

Auf solche Ereignisse braucht es eine politische, aber auch eine strafrechtliche Antwort. Gezielte Angriffe auf Zivilisten, gezielte Angriffe auf Krankenhäuser und Konvois, Entführung und Vergewaltigung sind Kriegsverbrechen.

Gerade in einer Zeit, in einer Situation, wo der Respekt vor dem humanitären Völkerrecht zu zerbröseln droht, ist es wichtig, die bestehenden Institutionen zu stärken und das ist eben vor allem der Internationale Strafgerichtshof.

Wieder hergestellt werden kann der Respekt vor dem humanitären Völkerrecht im Dialog, in Gesprächen, in einem gemeinsamen Verständnis, das mit allen Verantwortung tragenden Nationen entwickelt werden muss. Aber für Extremfälle wurde eben das Völkerstrafrecht entwickelt. Im Kern dieses Völkerstrafrechts steht der Internationale Strafgerichtshof.

Das Verdienst wurde anhand des Textes heute schon vielfach gewürdigt und ich möchte das auch noch einmal ausdrücklich tun. Es ist das Verdienst, eben genau daran zu erinnern, dass es diesen Strafgerichtshof gibt und es ist das Verdienst, vor allem daran zu erinnern, dass wir hier eine Institution sind, die eigentlich den Anspruch an ihre Mitglieder haben müsste, dass sie den Strafgerichtshof mit aller Kraft, in allen Einzelteilen der verschiedenen Abkommen stärken, wobei im Kern natürlich das römische Statut steht.

Es kann wirklich nicht sein, dass es hier – heute vielfach genannte – Mitgliedsstaaten gibt, in denen zwar Fortschritte festgestellt werden konnten, aber letztlich immer noch sechs Staaten bleiben – Armenien, Aserbaidschan, Monaco, Russland, Türkei und eben auch die Ukraine, die das Ganze eben nicht ratifiziert haben.

Deswegen ist das heute ein ganz wichtiger Appell an diese Staaten.

Ich halte den Bericht für sehr gut und ich glaube, es gibt eine hohe Übereinstimmung, dass er heute auch mit großer Mehrheit verabschiedet werden sollte.