AL17CR03

AS (2017) CR 03
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2017

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(1. Teil)

BERICHT

03. Sitzung

Dienstag, 24. Januar 2017, 10.00 Uhr

Johannes HAHN, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Herren Generalsekretäre,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Ich freue mich sehr, heute vor dieser Versammlung sprechen zu können und mich mit Ihnen auszutauschen. Es ist das erste Mal, dass ich dies in dieser Funktion tue, aber ich hatte schon die Gelegenheit in meiner früheren Zuständigkeit als Kommissar für Regionalpolitik hier anwesend sein zu können. Die Themen waren damals unterschiedlich aber letztlich war die Zielsetzung die gleiche, nämlich mich mit Ihnen auszutauschen, und zu sehen, wo unsere Gemeinsamkeiten liegen. Diese sind sehr zahlreich und weisen Überschneidungen im positiven Sinne auf.

Der Europarat ist für uns – die Europäische Kommission – ein sehr wichtiger Wertekompass, insbesondere im Bereich der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Darin genießt der Europarat außerordentlich hohe Anerkennung und setzt besonders wichtige Maßstäbe. Gerade diese Expertise spielt bei der Umsetzung der so genannten Kopenhagen-Kriterien im Bereich der Erweiterung eine Schlüsselrolle, wobei diese als Messlatte für die Heranführung von künftigen Mitgliedsländern an die Europäische Union dienen. Das zeigt auch eines sehr deutlich: Der Europarat und die Europäische Union sind keine Konkurrenzorganisationen, im Gegenteil: wir sind komplementär und brauchen einander.

Der Europarat stellt samt seinen Institutionen die Wertebasis dar, zu der sich alle seine 47 Mitglieder, einschließlich der Europäischen Union, verpflichtet haben. Gerade in einer Zeit der Veränderung ist es wichtig, dass wir uns an diesen Wertekompass und an die gemeinsam erarbeiteten Spielregeln halten und respektieren.

Was sind nun die aktuellen Herausforderungen? Sowohl der Europarat als auch Europa stehen größtenteils den gleichen globalen Herausforderungen gegenüber. Klimatische, wirtschaftliche, migrationspolitische, terroristische Bedrohungen und bewaffnete Konflikte sind Herausforderungen, die uns allen gemeinsam sind. Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Voraussetzungen und Ausgangslagen zur Bewältigung dieser Herausforderungen – hier spreche ich absichtlich nicht von Krisen – sind höchst unterschiedlich. Man kann weder Länder über einen Kamm scheren noch gibt es immer einfache Lösungen, auch wenn wir uns dies wünschen und auch wenn uns Populisten dies gelegentlich weißmachen wollen. Aber wir haben ein gemeinsames Interesse, das allen Lösungen zugrunde liegt: die Stabilisierung unserer Nachbarschaft.

Für die Europäische Union ist der Begriff Nachbarschaft zugegebenermaßen etwas enger gefasst als für den Europarat. Wir sollten aber nicht vergessen, dass bei Betrachtung der Mitgliederstruktur des Europarates, diese 11 % der Weltbevölkerung darstellt und mehr als 26 % der Weltwirtschaftsleistung aufbringt, 22 % davon entfallen auf die Staaten der Europäischen Union mit 7 % Anteil an der Weltbevölkerung. Diese, wenn Sie so wollen, PS – und ich spreche noch immer in der alten Form von PS – müssen wir auf die Straße bringen. Dies geht meines Erachtens nur, wenn wir die Stärken beider Organisationen und ihrer Mitglieder in einer strategischen Partnerschaft zusammenführen. Nur so können wir greifbare Ergebnisse in den Erweiterungsländern, in Südosteuropa sowie in der östlichen und südlichen Nachbarschaft erzielen.

Ich möchte aber auch in Erinnerung rufen, dass beinahe alle Erweiterungsländer und Länder der östlichen Nachbarschaft mit Ausnahme von Kosovo und Belarus Mitglieder des Europarates sind. Die Mitgliedschaft beim Europarat bedeutet nichts Geringeres als die Erfüllung höchster Standards im Bereich der Demokratie und Menschenrechte. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschrechte stellen auch das Herzstück der neuen Erweiterungsstrategie dar und bleiben weiterhin Schwerpunkte in der Nachbarschaftspolitik. Daher ist es uns auch ein Anliegen, uns noch stärker mit dem Europarat abzustimmen und Ihre wertvolle Expertise zu nutzen, um Reformprozesse in unseren Partnerländern zu begleiten und voranzutreiben. Das soll nicht nur unser kohärentes Auftreten stärken, sondern letztlich auch unseren gemeinsamen Wertekatalog.

Das war nicht zuletzt auch die Idee unserer Vereinbarung aus dem Jahre 2007 und der Absichtserklärung unserer Arbeit von 2014. Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die Expertise des Europarates in Bezug auf die Konsolidierung demokratischer Institutionen sowie im Bereich der Rechtsstaatlichkeit durch die Venedig-Kommission bedanken, deren Engagement etwa gerade in der Ukraine und Albanien ein wichtiger Reformmotor ist.

Ich glaube, dass die 20 Millionen €, die wir pro Jahr für den Bereich Erweiterung dem Europarat zur Verfügung stellen außerordentlich gut investiertes Geld ist. Denn durch den Europarat und unsere Erweiterungspolitik haben wir zwei gutgeölte, gleichgeschaltete Transformationsmotoren, die wesentlich zur Modernisierung und Heranführung an die Europäische Union beitragen. Beitrittskandidat zu sein heißt nicht zuletzt, sich mit den höchsten Standards in diesem Bereich zu messen und diese auch anzuwenden. Dies trifft auch in schwierigen Ausnahmesituationen, wie das gegenwärtig etwa in der Türkei der Fall ist, zu. Dadurch schaffen wir Sicherheit, Stabilität und Wohlstand für uns alle. Auch in der Nachbarschaftspolitik ist der Europarat ein wichtiger strategischer Partner für uns, was sich nicht nur finanziell sondern auch in den entsprechenden Erfolgen niederschlägt. Insgesamt geben wir hier 37 Millionen € aus.

Ich habe die Ukraine kurz erwähnt möchte aber auch noch die Nachhaltigkeit dieses Erfolges hervorheben. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Verfassungsreform, der Menschenrechte, der Dezentralisierung und der Justizreform sind exzellent. Es konnte auch ein unmittelbarer Beitrag zur Korruptionsbekämpfung geleistet werden. Ein konkreter Erfolg ist etwa die verpflichtende Vermögenserklärung, die nun in der Ukraine stattzufinden hat. Alle Politikerinnen und Politiker, mittlere und höre Beamten haben elektronisch ihre Vermögenswerte zu erklären und darzustellen, wie sie gegebenenfalls zu ihrem Reichtum – in manchen Fällen kann man wohl davon sprechen – gekommen sind. Das hat bereits signifikante Konsequenzen ausgelöst: Mehr als 1000 Richterinnen und Richter aus dem alten System haben aufgrund dieser Vorgabe und Verpflichtung verzichtet, in das neue System übernommen zu werden. Sie werden wollen wissen warum sie darauf verzichtet haben.

Aber ich möchte auf das eigentliche Thema zurückkommen. Generell legen wir den Fokus auf vier Bereiche im Bereich der östlichen Nachbarschaftspolitik: Erstens, die Stärkung der Institutionen und der Regierungsführung, zweitens Mobilität und People-to-People Kontext, drittens Interkonnektivität und viertens die wirtschaftliche Entwicklung. Diesen Punkten wird eine Reihe von ganz konkreten Maßnahmen zu- und untergeordnet, die laufend umgesetzt werden.

Wir feiern dieses Jahr das 30-jährige Bestehen von Erasmus. Dies ist wohl eines der erfolgreichsten Aktivitätenprogramme und Initiativen der Europäischen Union. Millionen junger und aus heutiger Sicht nicht ganz so junger Leute haben daran teilgenommen. Ich habe in der europäischen Kommission selbst drei Kolleginnen und Kollegen, die Erasmusabsolventen sind. Dieses Programm ist auch den Studentinnen und Studenten der Nachbarschaftsländer und der Erweiterungskandidaten zugänglich und es wird auch immer mehr davon Gebrauch gemacht. Diese Entwicklungen sind sehr beeindruckend und erfreulich. Dies ist eines der Beispiele, wenn wir von Mobilität und People-to-People Kontext reden.

Angesichts all dieser Herausforderungen darf die Vulnerabilität einzelner Staaten nicht unterschätzt werden. Hier gebe ich als Beispiel Ägypten an: ein Land, dass jeden Tag einen Bevölkerungszuwachs von 7000 Ägypterinnen und Ägyptern hat. Pro Jahr beträgt das Bevölkerungswachstum in absoluten Zahlen etwa 2,2-2,5 Millionen Menschen. Das sind Herausforderungen mit denen auch wir uns als Europäerinnen und Europäer auseinanderzusetzen haben. Wir können nicht einfach wegschauen, denn es könnte hier sehr schnell, wenn sich die wirtschaftliche Situation nicht verbessert und wir hier nicht unseren Beitrag leisten, zu einer Situation kommen, bei dem ein Migrationsdruck aus diesem Land nach Europa entsteht. Daher bin ich aber auch dankbar, dass diese Versammlung auch Länder wie Ägypten etwa nicht aus den Augen verliert. Auch hier konnten, wie etwa bei Tunesien, durch eine stärkere Zusammenarbeit bessere Erfolge erzielt werden.

Der Europarat und die Europäische Union können viel bewirken, wenn sie ihr Gewicht gemeinsam in die Waagschale legen. Wir haben einen gemeinsamen Wertekatalog durch Konventionen und Verträge zu deren Einhaltung und Umsetzung alle Mitglieder verpflichtet sind. Wir dürfen nicht nur nicht davor zurückschrecken, die Einhaltung und Anwendung dieser Standards einzufordern, sondern sollten diese Gemeinsamkeit noch stärker als unser ureigenes Interesse hervorstreichen und verfolgen. Die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ist kein Luxus sondern die Basis für eine prosperierende und friedvolle Gesellschaft.

Ich bedanke mich nochmals, dass ich die Möglichkeit hatte, vor Ihnen zu sprechen und freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank für Ihr Engagement, Sie sind das entscheidende Bindeglied zwischen der europäischen Ebene und der nationalen Ebene. Das ist in Zeiten wie diesen maßgeblich.

Vielen Dank!

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antwort an Pieter OMTZIG, Niederlande, EPP/CD)

Ich habe den Bericht selbst noch nicht gesehen, aber wir werden ihn verlangen und ich hoffe, dass wir ihn bekommen werden.

Wir sind uns all dieser Problematiken bewusst und ich denke, es liegt in unser aller Interesse, die Türkei auch bei der Aufarbeitung dieses versuchten Staatsstreiches zu unterstützen, wobei – und das war ja auch Teil meiner Ausführungen – wir letztlich darauf Wert legen müssen, dass dies nach strengsten und höchsten internationalen rechtsstaatlichen Standards zu erfolgen hat.

Das ist eine Verpflichtung, die sich aus der Mitgliedschaft zum Europarat, aber auch aus der Stellung als Kandidatenland zur Europäischen Union ergibt.

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antwort an Soraya RODRIGUEZ RAMOS, Spanien, SOC)

Das ist sozusagen ein work in progress, wobei wir unterscheiden müssen zwischen Flüchtlingen und Migranten.

Im Hinblick auf die Flüchtlinge ist es das Ziel der Europäischen Union, vor allem der Europäischen Kommission, eine einheitliche Asylpolitik zu entwickeln. Wir haben diesbezüglich Vorschläge gemacht und das ist gegenwärtig insbesondere im Rat der Mitgliedsländer anhängig. Ich würde das sehr begrüßen.

Hinsichtlich einer gemeinsamen Migrationspolitik sind wir meines Erachtens deutlich weiter entfernt. Hier muss man berücksichtigen, dass es innerhalb Europas höchst unterschiedliche Voraussetzungen gibt. Insgesamt gesehen, ist Europa ja nicht unbedingt eine Region oder ein Kontinent höchster Mobilität. Nur 3 % der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union leben in einem anderen Land als in dem, in dem sie geboren sind. Wir reden hier von etwa 15 Millionen Menschen. Hier ist innereuropäisch durchaus noch Mobilitätspotenzial vorhanden, um diverse Defizite in einzelnen Ländern bei Bedarf ausgleichen zu können.

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antworten an Bernard FOURNIER, Frankreich, EPP/CD, José CEPEDA, Spanien, SOC, KARAPETYAN Naira, Armenien, EPP/CD)

Zur ersten Frage: Wir sind natürlich über die Entwicklungen in der Türkei besorgt und wir halten es für ganz wichtig, dass der Dialog stattfindet und ein Informationsaustausch gegeben ist.

Wenn der Außenminister der Türkei und auch andere, zum Beispiel der Europaminister, die Eröffnung der Kapitel 23 und 24 verlangen, dann entspricht das eigentlich nur unserer aktuellen Methodologie, die wir bei Beitrittsverhandlungen anwenden. Seit einigen Jahren schon beginnen wir mit der Eröffnung der Kapitel 23 und 24, wie es beispielsweise mit Serbien der Fall war. Zur Erklärung für alle, die nicht so unmittelbar mit Beitrittsverhandlungen vertraut sind: das sind jene beiden Kapitel, die sich mit Rechtsstaatsfragen beschäftigen, der Unabhängigkeit der Justiz, Medienfreiheit, Versammlungsfreiheit usw. Diese Kapitel sind die ersten, die eröffnet und in den Verhandlungen auch die letzten, die geschlossen werden, weil wir hier auch sehen wollen, ob eine nachhaltige Umsetzung dieser Themenfelder stattgefunden hat.

Ich komme gerade aus Barcelona, wo ich selbst an der Konferenz der Mittelmeeranrainerstaaten mit dem Schwerpunkt Jugend teilgenommen habe.

Dabei stand im Mittelpunkt, dass wir – wie Sie richtigerweise sagen – die Ausbildung, genauer gesagt die richtige Ausbildung unterstützen, denn was wir in den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten und auch in vielen Teilen Europas sehen, ist eine erhebliche akademische Ausbildung, aber vielfach in Bereichen, die von der Wirtschaft nicht unbedingt nachgefragt werden.

Worauf wir uns in unseren Arbeiten mit unseren Partnern in den südlichen Nachbarländern fokussieren und konzentrieren, ist etwa die Berufsausbildung, die Ausbildung in technischen Bereichen, denn es fehlen Techniker, Ingenieure, aber auch Handwerker. Auf diese Bereiche konzentrieren wir unsere Aktivitäten, gemeinsam mit Regierungen, mit Vertretern der Zivilgesellschaft etc.

Es geht auch hier um eine Bewusstmachung, wo mögliche Tätigkeitsfelder in der Zukunft liegen, wo Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben sind.

Ich gebe aber ganz offen zu, dass die Herausforderungen enorm sind. Sie sagen richtigerweise, dass viele Jugendliche arbeitslos sind und dass im arabischen Raum, ich glaube die Hälfte der Bevölkerung unter 30 ist. Dieses Problem kommt noch einmal on top hinzu.

Zur letzten Frage: Wir sind hier in einem Dialog. Ich muss offen gestehen, dass ich nicht genau weiß, in welchem Stadium sich die aktuellen Gespräche befinden, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir grundsätzlich ein großes Interesse an einer verbesserten Mobilität für alle haben. In dieser Hinsicht bin ich zuversichtlich, dass sich auch die Gespräche mit Armenien gestalten werden.

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antworten an Mark PRITCHARD, Großbritannien, EC/CE)

Zunächst einmal möchte ich mich bedanken, dass Sie pro-europäisch gestimmt haben.

Im Hinblick auf die frühere jugoslawische Republik Mazedonien haben wir uns besonders engagiert und vor über zwei Jahren dieses Pržino-Abkommen mit ausverhandelt, das einen europäischen Reformprozess unterstützen soll. Teil dieser Vereinbarung war die Abhaltung vorgezogener Neuwahlen, die dann im Dezember auch stattgefunden haben. Nun geht es darum, hier eine Regierung zu bilden.

Ich hoffe, dass in diesem Land eine Bereitschaft vorherrscht, jedenfalls in einer Übergangsphase eine Regierung zu schaffen, die über eine verfassungsmäßige Mehrheit verfügt. Denn wenn es darum geht, die europäische Perspektive weiterzuverfolgen, dann wird man sicherlich auch die Namensfrage ansprechen müssen und hier sind gegebenenfalls auch verfassungsmäßige Mehrheiten notwendig, wenn die Verantwortlichen des Landes ernsthaft an einer europäischen Integration interessiert sind, was sie mir gegenüber und auch in der Öffentlichkeit immer wieder versichert haben.

In punkto Georgien hoffe ich, dass wir in den nächsten Wochen die Visaliberalisierung durchbekommen. Das Land und seine Bürgerinnen und Bürger verdienen das. Sie haben sich hier außerordentlich engagiert und im Dezember 2015 alle Bedingungen erfüllt.

Es wäre eine Anerkennung durch Europa der europäischen Aspirationen dieses Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger, wenn wir in nächster Zeit diese Visaliberalisierung gewährleisten können.

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antworten an JOVANOVIC Jovan, Serbien ALDE)

Ich betone noch einmal, dass Rechtsstaatlichkeit nicht verhandelbar ist. Rechtsstaatlichkeit muss respektiert, eingehalten und vor allem gelebt werden und hier kann es keinen Discount o. ä. geben; sie ist eine unabdingbare Voraussetzung.

Ich persönlich glaube und unterlege das auch in meiner Politik, dass wirtschaftliche Entwicklung ganz wesentlich zu einer verbesserten Rechtsstaatlichkeit beitragen kann. Unabhängige Gerichte und eine verlässliche Gesetzgebung gehören zu den wesentlichen Elementen, die ausländische Investoren in ein Land bringen können. Ein Land wird attraktiv, wenn eine Berechenbarkeit, eine Verlässlichkeit gegeben ist und insofern fördert die wirtschaftliche Entwicklung auch die rechtsstaatliche Entwicklung. Diesbezüglich kann es keine – wie auch immer gearteten – Abstriche geben.

Wenn ein Land sich aus den Verhandlungen zurückziehen will, so ist es die Entscheidung des betreffenden Landes. Wir fahren nicht herum und sagen „Sie sind noch nicht Mitglied, wollen Sie nicht Mitglied werden?“. Es ist immer das Bestreben der jeweiligen Länder, Ihrer Bürgerinnen und Bürger, Mitglied der Union zu werden. Wir haben eine Politik der offenen Türen, diese werden nicht zugemacht, aber wenn jemand nicht herein will, dann werden wir niemanden dazu zwingen. Island ist ein gutes Beispiel dafür.

Eduard Köck, Österreich, EPP

(Frage an Johannes HAHN, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik)

Herr Kommissar!

Die Immigrationswelle über das Mittelmeer war im letzten Jahr sicher eines der größten Probleme der Europäischen Union. Dabei sterben sehr viele Leute und die Schlepperindustrie bekommt immer mehr Nachschub. Der einzig mögliche Weg, dies zu unterbinden ist wohl die Rückführung der Aufgegriffenen nach Afrika.

Was unternimmt die Europäische Kommission mit den Ländern vor Ort, um dies zu ermöglichen und was tut sie, um auf der zweiten Seite einen legalen Weg der Migration aus diesen Ländern zu finden?

Johannes HAHN, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antworten an CSENGER-ZALÁN, Ungarn, an MARQUES-DUARTE, Portugal EPP/CD und an Eduard KÖCK, Österreich EPP / CD)

Zur ersten Frage: Wir haben aus technischen Gründen diese Fortschrittsberichte zur Erweiterung von Herbst auf Frühjahr verlegt. Daher fallen diese auf das Jahr 2017 aber in den Folgejahren wird es wieder regelmäßig Berichte und wenn notwendig Zwischenberichte zu einzelnen Ländern geben. Die soll nicht den Eindruck erwecken, dass es zu einer Verlangsamung kommt. Derzeit wird der Jahreszyklus von wann diese Berichte erscheinen umgestellt, damit sichergestellt ist, dass auch im Wahljahr 2019, wenn wir eine neue Kommission erhalten, Berichte erscheinen, die einer umfassenden Diskussion zugeführt werden können.

Ich möchte die Fragen zwei und drei zusammenziehen. Man muss beides machen: Die Nachbarschaft muss mit finanziellen Mitteln gestärkt werden, aber – und das tun wir ganz intensiv – man muss insbesondere in Afrika den Ursprungsländern für Migration helfen. Man muss vor allem die Wirtschaft unterstützen, zu einer Diversifikation beitragen und europäische Unternehmen motivieren, in diesen Ländern zu investieren. Zu diesem Zweck haben wir auch eine dementsprechendes finanzielles Werkzeug aufgesetzt und bereitgestellt, wo im Zusammenwirken mit internationalen Finanzinstitutionen derartige Finanzmittel, Kredite, Garantien etc. bereitgestellt werden, um allmählich zu einer Situation mit abnehmenden Migrationsdruck zu kommen, da in diesen Ländern selbst wirtschaftliche Möglichkeiten da sind.

Wir versuchen im Zusammenhang mit solchen Vereinbarungen ebenfalls Rückführungen zu vereinbaren, damit diese Länder Migranten zurücknehmen, die keinen Flüchtlingsstatus in Anspruch nehmen können. Insgesamt stellt sich natürlich die Problematik, dass viele dieser Flüchtlinge und Migranten über keine Papiere verfügen. Dann ist es rechtlich nicht möglich, diese einem jeweiligen Land zuzuordnen. Hier wird man sich überlegen müssen, wie man international auf solche Entwicklungen stärker reagiert. Ich könnte mir vorstellen, dass eine international akkordierte Sprachfeststellung eine Grundlage bieten kann, jemandem zu einem Land oder zu einer Region zuzuordnen. Auf dieser Basis kann dann ein Rückführungsübereinkommen geschlossen werden. Das ist aber eine Idee für die mittlere und längere Zukunft, denn wir sollten nicht außer Betracht lassen, dass wahrscheinlich Migration das Thema des 21. Jahrhundert sein wird. Es ist nicht nur ein Thema von heute und der nächsten überschaubaren Jahre, sondern es wird uns, unsere Kinder und Kindeskinder das ganze Jahrhundert über begleiten.

Gegenwärtig gibt es glaube ich laut UN, ein Potenzial von circa 250 Millionen Migranten weltweit. Dieses Thema muss daher auch global angesprochen werden. Es ist nicht nur ein europäisches Thema, aber Europa ist besonders davon betroffen und sollte daher auch international eine Vorreiterrolle spielen.

Johannes HAHN, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antworten an Vlodomyr ARIEV , Ukraine EPP / CD und an John HOWELL, Großbritannien EC/CE und an Valeriu CHILETCHI, Republik Moldau EPP / CD)

Ich habe mich immer massiv für die Visaliberalisierung eingesetzt und tue es weiterhin. Ich bin überzeugt, dass wir in den nächsten 2-3 Monaten die Beschlussfassungen für beide Länder hinbekommen werden. Ich sehe das auch als eine Verpflichtung der Europäischen Union an, die seinerzeit getätigten Zusagen ihren Mitgliedstaaten gegenüber einzuhalten. Wir haben eine Auflage mit den betroffenen Ländern vereinbart, bestimmte Kriterien zu erfüllen. Georgien musste, glaube ich, über 40 oder über 70 dieser Kriterien erfüllen und die Ukraine über 140. Beide Länder haben dies gemacht, deshalb gehe ich davon aus, dass die Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament zu ihren Zusagen stehen.

Was die endgültige Beschlussfassung zum Assoziierungsübereinkommen anbelangt hapert es, wie sie wissen, noch an Holland. Ich gehe davon aus, dass es vor der im März stattfindenden holländischen Parlamentswahl noch eine Abstimmung in der ersten Kammer geben wird und dass es hoffentlich anschließend noch zu einer Abstimmung in der nicht unmittelbar von der Wahl betroffenen zweiten Kammer – dem Senat – kommt. Ich hoffe, dass wir auch hier bald eine finale Beschlussfassung haben werden.

Was die wirtschaftliche Entwicklung der Beitrittsländer anbelangt, sollten wir insbesondere am West-Balkan das ökonomische Potenzial dieser Region nicht unterschätzen. Wir sprechen hier von knapp 20 Millionen Menschen und diese Märkte stellen genauso wie die Ukraine, Moldawien oder andere östlichen Nachbarn wahre Wachstumsmärkte dar. Schon heute ist dort das Wirtschaftswachstum doppelt so hoch wie innerhalb der Europäischen Union. Denn innerhalb der EU sind die Märkte relativ gesättigt, während sie in diesen Regionen noch ein erhebliches Potenzial bergen. Die Absatzmöglichkeiten sind auch für europäische Firmen sehr attraktiv und dessen sollten wir uns bewusst sein.

Wenn ich in Mitteleuropa Firmen besuche, frage ich immer, ob diese Tochterunternehmen im Ausland haben. Wenn ja, dann stellt sich heraus, dass die älteren Gründungen in Westeuropa und die neuen logischerweise in Ost- oder Südosteuropa angesiedelt sind. Denn diese sind die Hoffnungsmärkte. Hier wäre es wichtig, den Zusammenhang mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in den Heimatländern herzustellen und klarzumachen, dass Investitionen und Absatzmöglichkeiten etwa in Südosteuropa die Arbeitsplätze in Deutschland, Holland, Belgien, Österreich etc. sicherstellen. Ich möchte Sie einladen, diesen Gedanken auch im Rahmen Ihrer Arbeit entsprechend zu verfolgen und zu artikulieren.

Was die Beitritts- und europäischen Perspektiven unserer einzelnen Nachbarn anbelangt, muss man meines Erachtens nach sowohl leidenschaftlich als auch geduldig sein. Man muss das richtige Gleichgewicht finden, um die Dinge mit Realismus und Pragmatismus zu verfolgen. Man darf niemanden überstrapazieren, weder die Menschen in den betroffenen Ländern, ihre Kultur, ihre historischen Voraussetzungen, noch die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten. Deshalb ist es wichtig, dass wir einen Schritt nach dem anderen setzen.

Wir haben in den von Ihnen erwähnten Ländern das umfassende Freihandelsabkommen. Dieses soll dazu dienen, diese Länder stärker an die Europäische Union anzubinden. Hier gibt es schon die Visaliberalisierung oder wenn nicht, werden diese noch bekommen. All diese Dinge sind umgesetzt oder in der Umsetzung. Jetzt müssen die Konsequenzen aus diesen Maßnahmen entwickelt genutzt werden, damit man sieht wo man steht, wie sich die Wirtschaft entwickelt hat und welche nächsten Schritte gegangen werden können. Es ist wichtig an der Umsetzung zu arbeiten und nicht jedes Jahr nach etwas Neuem zu rufen. Die Dinge, die beschlossen und vereinbart wurden, müssen zu Ende gebracht und weitergeführt werden. Daher habe ich auch in meiner Einleitung zur östlichen Nachbarschaft auf die vier Bereiche verwiesen u.a. auf die Mobilität und Konnektivität. So sind zum Beispiel Verkehrsanbindungen und die Infrastruktur wichtig, um den Warenaustausch verbessern zu können.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Wirtschaftsbelebung. Viele dieser Länder leiden unter der Tatsache, dass sie eine zu einseitige wirtschaftliche Situation vorfinden. In diesen Ländern muss diversifiziert werden. Das DCFTA kann zur Diversifizierung und zum Export beitragen um zuhause Arbeitsplätze zu schaffen. Mein Ziel und meine Vision in Moldawien wäre es, den Anteil der Auslandsüberweisungen, der bei 25 % der Wirtschaftsleistung liegt, zurückzufahren und viel mehr Menschen die Möglichkeit geben, in Moldawien selbst zu leben und zu arbeiten, damit das Land nicht weiterhin wie derzeit auf die Auslandsüberweisungen von insbesondere einem Land angewiesen ist.

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antworten an Ann KALMARI, Finnland, ALDE/ADLE, Elvira KOVÁCS, Serbien, EPP/CD, CHRISTOFFERSEN, Lise, Norwegen, SOC)

Zu ersten Frage: Ich bin immer für Dialog. In meinem Land gibt es ein Sprichwort, das besagt: „Durchs Reden kommen die Leute zusammen“.

Nur können wir über gewisse Dinge nicht hinwegsehen. Wenn internationales Recht gebrochen oder das Völkerrecht missachtet wird, dann muss es Sanktionen geben. Ich bin immer wieder für die Lösung solcher Probleme, aber das kann nur im Verhandlungswege stattfinden. Es kann niemals eine nachhaltige, gewalttätige oder bewaffnete Lösung eines Konfliktes, sondern schlussendlich nur eine politische Lösung geben und eine politische Lösung kommt nur durch Verhandlungen zustande.

Was die Situation im Westbalkan anbelangt kann ich auf den erfolgreichen Westbalkan–Prozess, den sogenannten Berliner Prozess verweisen. Circa drei Wochen nach dem Brexit-Votum fand letzten Sommer der alljährliche Gipfel in Paris statt und dort haben sich alle anwesenden Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten noch einmal ganz ausdrücklich für den Erweiterungsprozess ausgesprochen. Es ist aber ein Prozess und nicht nur Verhandlungen.

Ich sage immer, dass das Kandidatenland die Geschwindigkeit bestimmt. Insofern gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung, aber es muss eben klar sein, dass der acquis communautaire nicht nur übernommen, sondern auch gelebt wird und hier eine Nachhaltigkeit besteht.

Der Kampf gegen die Korruption ist ein ganz wesentliches Element. Hierbei geht es nicht nur darum, dass ein Gesetz beschlossen, sondern dass es auch umgesetzt und implementiert wird. Dementsprechend gilt es, auf diesen Prozess Wert zu legen.

Wenn ich an Serbien denke, so haben wir jetzt doch eine sehr schnelle Eröffnung von Beitrittskapiteln und ich hoffe, dass auch die Wahlen in diesem Frühjahr nicht dazu beitragen, dass es zu einer Verzögerung kommt, sondern, dass es nach wie vor ein zentrales Thema ist.

Im Hinblick auf die Frage nach der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien habe ich schon bei einer anderen Frage die entsprechende Antwort gegeben.

Ich hoffe, dass es schnell zu einer Regierungsbildung kommt und dass eine Regierung gebildet wird, die auf einer breiten Basis steht, damit eben auch diese europäische Perspektive des Landes nachhaltig verfolgt werden kann, wir in eine Lage versetzt werden, schnell Beitrittsverhandlungen aufzunehmen und dass Kapitel geöffnet werden können.

Dazu müssen entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, das ist allen Beteiligten klar. Aber das kann nur passieren, wenn es eben die ausreichend breite, auch parlamentarische Mehrheit für eine solche Regierung gibt, damit die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt werden können.

Vielen Dank.

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

(Antworten an Sofio KATSARAVA, Georgien, SOC, Jordi XUCLÀ, Spanien, ADLE/ALDE, Titus CORLĂŢEAN, Rumänien, SOC)

Zu Georgien kann ich nur das wiederholen, was ich schon zuerst gesagt habe. Wir stehen kurz vor der Visaliberalisierung und wir haben das sehr umfassende Freihandelsabkommen, das jetzt nachhaltig umgesetzt werden muss. In dieser Hinsicht werden auch zielgerichtet Mittel der Europäischen Union bereitgestellt. Die Exporte georgischer Güter nach Europa haben sehr deutlich zugenommen, wir sehen hier also erste Effekte.

Wir haben im April vorigen Jahres eine sehr umfangreiche Beschlussfassung mit unseren östlichen und südlichen, aber insbesondere den östlichen Ländern im Hinblick auf die Anbindung dieser Nachbarn an das transeuropäische Verkehrsnetz herbeigeführt. Auch das gilt es jetzt umzusetzen.

Das ist einer der vier Punkte, auf die ich schon mehrfach Bezug genommen habe: Interkonnektivität.

Das sind die Punkte, die jeder für sich betrachtet ganz wichtig sind, um ein Land wie Georgien näher an die Europäische Union heranzuführen.

Zur letzten Frage: Ich habe die Entscheidung getroffen, dass wir uns speziell auf die Union für den Mittelmeerraum konzentrieren, als jene Plattform, die am besten geeignet ist, um das von Ihnen angesprochene Thema voranzutreiben. Es gibt im Mittelmeerraum eine Fülle von Initiativen und manchmal sage ich ganz unkonventionell, dass dort jeder ehemalige Minister sein eigenes Format in diesem Bereich hat.

Es geht aber darum, dass wir die Dinge streamlinen und uns auf jene Strukturen konzentrieren, die am besten geeignet sind. Ich denke, die Union für den Mittelmeerraum, mit ihrem sehr dynamischen Generalsekretär ist in diesem Zusammenhang die am besten geeignetste Struktur und ich hoffe, dass das so bleibt.

Ich kann jetzt nicht im Detail sagen, wo wir in der Gesundheitsfrage stehen. Allerdings würde ich aufbauend auf meiner Kenntnis der Situation sagen, dass dies zu jenen Bereichen gehört, die politisch sozusagen nicht strittig sind. Daher sollte es möglich sein, in diesem Bereich entsprechende Fortschritte zu machen. Es liegt aber auch bei den Ministern in dieser Region, die entsprechenden Initiativen voranzutreiben.

Ich nehme den Punkt aber gern mit. Wie schon erwähnt, komme ich direkt aus Barcelona aus einer Konferenz, wo eben gerade der Bildungsbereich vorangetrieben wurde und was im Bildungsbereich möglich ist, sollte auch im Gesundheitsbereich möglich sein.

Judith OEHRI, Liechtenstein, ALDE/ADLE

(Fragen an Nikos Anastasiadis, Präsident der Republik Zypern)

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich habe eine Frage an Sie: Wie wird aktuell mit dem Eigentum der vertriebenen Zyprioten in beiden Teilen umgegangen und wie sollen die Eigentumsverhältnisse bei einer allfälligen Vereinigung geregelt werden und wie ist die Situation bezüglich des kulturellen Erbes im türkischen Teil von Zypern? Besten Dank!

Thomas FEIST, Deutschland, EPPCD /PPE/DC

(Freie Debatte)

Vielen Dank Frau Vorsitzende!

Europa und auch die Länder, die wir hier in der parlamentarischen Versammlung des Europarates repräsentieren, sind unsicherer geworden. Sie sind unsicherer geworden, weil sie immer häufiger auch im Visier von Terroristen stehen.

Als Deutscher habe ich noch das Schrecken des Anschlags in Berlin auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz in mir, wo feiernde, fröhliche Menschen getötet worden sind.

Angesichts dieser Situation müssen wir natürlich überlegen und abwägen, wie viel Sicherheit wir brauchen, um Freiheit nicht zu bescheiden. Sicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die persönliche Freiheit, aber zu viel Sicherheit schränkt persönliche Freiheit ein.

Wichtig ist, dass wir uns innerhalb Europas darauf verständigen, dass die Standards, die wir an unsere eigenen Bürger, an unsere eigenen Einwohner stellen, für alle gelten.

Es versteht niemand, wie ein Attentäter, wie ein Mensch mit 14 unterschiedlichen Identitäten durch Europa reisen kann. Hier besteht dringender Handelsbedarf. Das können wir unseren Bürgern nicht länger erklären.

Zur Sicherheit und zur Freiheit gehört aber auch, dass wir dort investieren, wo wir etwas ändern können. Hier gilt es beispielsweise in die Bildung und die Ausbildung von jungen Menschen zu investieren.

Wir müssen uns in unseren Ländern darauf verständigen, dass wir ein objektives Bild der Voraussetzungen und der Situation in Europa zeigen. Geschichte darf nicht einseitig gelehrt werden, sondern muss verschiedene Aspekte einbringen.

Als zweites kommt hinzu, dass wir den jungen Menschen in unseren Ländern eine Perspektive geben. Dazu gehört eine gute Bildung und Ausbildung. Es ist meine große Hoffnung, dass wir derart eine Generation erziehen, die nicht nur auf sich selbst schaut, sondern auch für andere da ist und die den Prinzipien, denen wir uns hier verpflichtet fühlen, selbst auch verpflichtet ist. Diese Prinzipien sind gesellschaftliche Teilhabe, gesellschaftliches Engagement. Mit diesen Schritten ermöglichen wir es jungen Menschen, in unsere Fußstapfen zu treten und Europa zu einem besseren Kontinent zu machen.

Das ist das Anliegen, das uns meines Erachtens hier in der parlamentarischen Versammlung des Europarates einen sollte.

Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen auffordern, in ihren jeweiligen Ländern dafür zu sorgen, dass wir gute Bildung und gute Chancen für junge Menschen bieten.

Vielen Dank.