AL17CR15

AS (2017) CR 15
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2017

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(2. Teil)

BERICHT

15. Sitzung

Mittwoch, 26. April 2017, 15.30 Uhr

Frank SCHWABE, Deutschland, SOC / SOC
(Fragen an Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarats)

Herr Kommissar!

Ich möchte mich ebenfalls bei Ihnen ganz herzlich für die hervorragende Arbeit bedanken. Ich habe damals einen anderen Kandidaten favorisiert, Sie waren die richtige Wahl und andere werden sich an Ihnen messen lassen.

Ich habe eine Frage zum Thema der NGOs. Wir hatten eine heftige Diskussion über welche Rolle die NGOs in den Ländern spielen und über die unterschiedlichen Bewertungen, so zum Beispiel auch in Ungarn.

Vielleicht können Sie uns aus Ihrer Sicht den Unterschied zwischen den NGOs darlegen, die in der Tat von Regierungen finanziert werden, um die Sache von Regierungen zu betreiben und von anderen NGOs, die natürlich auch von Regierungen oder von privaten Geldgebern finanziert werden sich aber am Ende um die Menschenrechte kümmern?

Vielleicht könnten Sie Ihre Definition und Unterscheidung deutlich machen.

Bernd FABRITIUS, Deutschland, PPE/DC
(Dok. 14280)

Danke Herr Präsident!

Als erster stellvertretender Vorsitzender des Rechts- und Menschenrechtsausschusses kann ich bestätigen, dass unser Ausschuss die Berichterstattung zum CPT während des gesamten Mandates voll unterstützt hat.

Anhörungen mit früheren und aktuellen CPT-Vorsitzenden waren immer sehr aufschlussreich. Unser Ausschuss hat auch schon früher das CPT konsequent unterstützt. Der Unterausschuss für Menschenrechte gibt Empfehlungen für die Kandidaten der CPT-Mitgliedschaft ab, gerade heute wieder sieben Nachbesetzungen dieser wichtigen Funktion. Das CPT ist eine der wichtigsten Erfolgsgeschichten des Europarates und die ständige Rückkopplung zu unserem Ausschuss ist dafür eine wichtige Garantie. Der vorliegende Bericht passt in diese Linie und soll dem CPT dringend benötigte Schützenhilfe geben, gerade auch im momentan schwieriger gewordenen Klima zum Thema Schutz vor Folter in einigen unserer Mitgliedsstaaten. Der Ausschuss hat konsequenterweise dem Bericht einstimmig zugestimmt.

Ich danke dem Berichterstatter für seine ganz hervorragende Arbeit und bitte um Zustimmung zu diesem Bericht.

Bernd FABRITIUS, Deutschland, PPE/DC
(Dok. 14277, Berichterstatter)

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute liegt Ihnen der Berichtsentwurf des Rechts- und Menschenrechtsausschusses zum Thema „Missbrauch des Interpol-Systems: Notwendigkeit strengerer rechtlicher Sicherheitsvorkehrungen“ zur abschließenden Beschlussfassung vor.

Der Rechtsausschuss hat sich mit dem Thema schon seit mehr als zwei Jahren befasst und insbesondere drei Anhörungen mit Vertretern von Interpol und Experten aus der Zivilgesellschaft abgehalten:

- im Mai 2015 in Jerewan,

- im Mai 2016 in Rom

- und zuletzt im Dezember 2016 in Paris, mit dem Generalsekretär von Interpol, Herrn Prof. Jürgen Stock.

Ich möchte eingangs Herrn Stock und den Kollegen von Interpol, aber auch den unabhängigen Experten für ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit ganz herzlich danken.

Damit bin ich auch gleich beim Kern unserer Thematik, denn gegenseitiges Vertrauen ist eine unerlässliche Voraussetzung gerade auch für eine erfolgreiche internationale Zusammenarbeit zwischen Polizeibeamten.

Diese Zusammenarbeit ist die Aufgabe von Interpol. International agierende Verbrecher aller Art, dazu gehören auch Terroristen, sollen sich nirgendwo auf der Welt sicher fühlen können. Das ist die Aufgabe von Interpol und deswegen müssen wir Interpol stärken. Leider wird das unabdingbare Vertrauen zwischen nationalen Polizeibehörden untereinander und zu Interpol von manchen Teilnehmern am Interpol-System unterminiert, indem sie das System missbrauchen.

Mir sind in der Vorbereitung dieses Berichts zahlreiche glaubwürdige Beispiele von politisch oder einfach nur korrupt-geschäftlich motivierten „Red Notices“ zugetragen worden. Eine Auswahl davon können Sie im erklärenden Memorandum dieses Berichts nachlesen.

Diese Missbräuche haben Interpol veranlasst, im Dialog mit der Zivilgesellschaft und auch mit mir selbst als den Berichterstatter der parlamentarischen Versammlung eine Reihe von Reformen zu erarbeiten. Diese sind auf der Generalversammlung von Interpol in Bali im November 2016 verabschiedet worden. Zum Teil sind sie gerade erst vor wenigen Wochen, im März 2017, in Kraft getreten. Die wichtigsten Reformschritte sind – durchaus lobend – in unserem Resolutionsentwurf und im Detail in meinem Memorandum beschrieben.

Zu diesen Reformen gehört insbesondere die Stärkung der Kontrollkommission (CCF). Die Kontrollkommission muss unbedingt und dringend in die Rolle eines effektiven Organs für vermeintliche oder wirkliche Opfer von missbräuchlichen „Red Notices“ hineinwachsen. Andernfalls lässt sich die Immunität von Interpol gegenüber Klagen von Opfern solcher Ausschreibungen vor nationalen Gerichten kaum mehr rechtfertigen – gerade auch im Lichte der von mir im Memorandum zusammengefassten Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichtshöfe in Straßburg und Luxemburg.

Mir ist bewusst, dass in Zeiten finanziell beschränkter Mittel auch die personellen und sachlichen Ressourcen bei Interpol für präventive und nachträgliche Überprüfungen von Fahndungsersuchen beschränkt sind.

Diese Ressourcen müssten aber zumindest parallel mit der stark ansteigenden Nutzung des Interpol-Systems durch die Mitgliedsstaaten erhöht werden. Die Zahl von „Red Notices“ hat sich im Zeitraum von 2005 bis 2015 fast verfünffacht, auf rund 11 500. Der Trend setzt sich offenbar fort: in 2016 ist die Zahl erneut stark angestiegen, auf fast 13 000.

Zusätzlich zur Forderung nach einer Erhöhung der Ressourcen gibt der Rechtsausschuss auch eine Empfehlung dahingehend ab, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen gezielt auf Ersuchen derjenigen „Nationalen Zentralen Büros“ (NCB's) konzentriert werden, die erwiesenermaßen die meisten missbräuchlichen Fahndungsersuchen in das System eingestellt haben.

Es geht um eine Konzentration und um Black-Lists unzuverlässiger NCB’s.

Nachdem aus anderen Rechtsgebieten, z. B. dem Umweltrecht, bekannten Verursacherprinzip („polluter pays“) sollten solche NCB’s bzw. die für sie verantwortlichen Regierungen auch verpflichtet werden, für die budgetären Kosten der von ihnen verursachten intensiveren Kontrollen aufzukommen.

Damit könnten zum einen zusätzliche Mittel für notwendige Kontrollen generiert werden und zum anderen wird für die betreffenden NCB’s langfristig ein Anreiz geschaffen, weniger missbräuchliche „Red Notices“ zu beantragen oder diese Praxis am besten ganz einzustellen und auf derartiges zu verzichten.

Natürlich muss die Anwendung dieser Empfehlungen auf einer soliden Tatsachengrundlage erfolgen. Dabei kann allein schon die Führung der dafür notwendigen Statistiken einen gewissen Abschreckungseffekt haben. Dies gilt vor allem dann, wenn solche Informationen regelmäßig veröffentlicht werden.

Solche Informationen würden auch für die Empfänger-NCB’s eine wertvolle Entscheidungsgrundlage dafür bilden, ob Fahndungsausschreibungen der einen oder anderen Polizeibehörde normal oder aber besonders genau geprüft werden sollten und ob zuvor eigene Nachforschungen angezeigt sind.

Mein letzter Kommentar gilt den Themen Öffentlichkeit und Transparenz. Natürlich müssen viele von Interpol behandelte Informationen, gerade auch zu Ermittlungen in Einzelfällen, vertraulich behandelt werden. Davon muss es aber unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geben, um Zielpersonen die Chance zu geben, Verdachtsmomente gegen sie in einem fairen Verfahren auszuräumen.

Der Grundsatz der Vertraulichkeit darf zudem nicht als Begründung dafür herangezogen werden, der Öffentlichkeit Informationen zu allgemeinen Grundsätzen und Kriterien vorzuenthalten, die die Mitarbeiter von Interpol bei der Beurteilung von Fahndungsausschreibungen anwenden.

Dies gilt nicht, wenn andere Grundsätze der Polizeiarbeit eine Vertraulichkeit zwingend erforderlich machen.

Zu den Beurteilungskriterien zählen etwa die praktischen Richtlinien zur Auslegung und Anwendung von Artikel 2 und 3 der Verfassung von Interpol oder die Richtlinie zur Behandlung von „Red Notices“, deren Zielpersonen anerkannte Flüchtlinge sind.

Es freut mich daher besonders, Ihnen heute mitteilen zu können, dass Interpol wenige Tage nach der Veröffentlichung unseres Berichtsentwurfs die Richtlinien zur Anwendung von Artikel 3 der Verfassung auf der Webseite von Interpol veröffentlicht hat. Dieser Artikel betrifft die Nichtbeteiligung von Interpol an politisch, religiös oder rassistisch motivierten Strafverfolgungen. Interpol teilte mir außerdem mit, dass man derzeit prüfe, ob auch die Auslegung von Verfahrensregeln gegenüber anerkannten Flüchtlingen veröffentlicht werden können.

Auch eine weitere Reaktion auf unseren Bericht von Seiten Interpols möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: der Fall des russisch-ukrainisch-israelischen „Reisebloggers“ Alexander Lapshin hat sich nicht ganz so zugetragen, wie ich es am Ende von Absatz 55 des Memorandums beschrieben habe.

Nach einigem Zögern hat sich Interpol zu einer Ausnahme von der Praxis entschlossen, die Existenz von „Red Notices“ weder zu bestätigen noch zu dementieren. Entgegen der Darstellung der aserbaidschanischen Behörden, die in den Medien bis hin zur BBC aufgegriffen wurde, ist eine „Red Notice“ gegen Herrn Lapshin, wegen eines lange zurückliegenden Besuchs in Nagorno-Karabach eben nicht ergangen, sondern wurde durch die ex-ante Prüfung Interpols bereits als politisch motiviert herausgefiltert.

Tatsächlich festgenommen wurde Lapshin in Weißrussland aufgrund eines bilateralen Ersuchens nicht im Zusammenhang mit Interpol.

In diesem Fall haben die internen Filtermechanismen bei Interpol also gut funktioniert. Der Fall zeigt gerade auch, dass etwas mehr Transparenz von Seiten Interpols durchaus dazu beitragen kann, Missverständnisse zu vermeiden, ohne dass dadurch irgendein Schaden droht.

Ich darf abschließend um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Resolutionsentwurf bitten. Sein Ziel ist es, Interpol dadurch stärker zu machen, dass die missbräuchliche Nutzung dieses wichtigen Instrumentariums durch einige wenige Staaten möglichst erschwert wird. Interpol und die Verteidiger der Menschen- und Bürgerrechte im Europarat stehen ganz klar auf derselben Seite.

Ich freue mich nun auf die gemeinsame Debatte.

Thomas FEIST, Deutschland, PPE/DC / EPP/CD
(Dok. 14277)

Vielen Dank Herr Präsident!

Ich möchte mich auch im Namen meiner Fraktion sehr herzlich für diesen Bericht bedanken und vor allem einen Punkt hervorherben: seine Ausgewogenheit.

In einer globalisierten Welt ist klar, dass nicht nur das Gute sondern auch das Böse global agiert, und dazu gehört die Kriminalität. Deswegen ist ein Instrument wie Interpol wichtig zur Kriminalitätsbekämpfung, zur Aufklärung von schweren Straftaten, zur Aufklärung von Terrorismus.

Ausgewogenheit bedeutet diesbezüglich für mich aber auch, dass der möglicherweise damit verbundene Missbrauch ausgeschlossen wird. Hier setzt dieser Bericht seinen Schwerpunkt.

Im Hinblick darauf, wie das geschehen soll – und wir haben einige Vorschläge des Berichterstatters gehört; es geht um schwarze Listen, das Verursacherprinzip, damit anfallende Kosten von denen übernommen werden, durch die sie entstehen –, finde ich, dass dieser Bericht sehr ausgewogen und detailliert darstellt, wie wir es erreichen können, das Überregulierung ein Funktionieren des Systems unmöglich macht, d. h. auch hier: Ausgewogenheit zwischen Regulierung und Überregulierung.

Ich möchte mit einer persönlichen Bemerkung verdeutlichen, warum mir dieser Bericht und seine Empfehlungen besonders wichtig sind. Ich bin aufgewachsen in einem Land, das es nicht mehr gibt. Es hieß Deutsche Demokratische Republik und war ein typischer Staat, der Unrecht begangen hat, denn in der DDR wurde eben nicht zwischen Kriminellen und Oppositionellen unterschieden. Man hat das ganz deutlich gesehen – ich komme aus Leipzig, der Stadt der friedlichen Revolution –, als dort die ersten Demonstrationen losgingen, dass die Leute kriminalisiert wurden.

Deswegen ist es wichtig, diesen Unterschied zu ziehen und klarzumachen, dass Interpol dazu da ist, Kriminelle zu jagen, Terroristen zu überführen, aber eben nicht, um missliebige Personen in Misskredit zu bringen und auf Fahndungslisten zu setzen. Dafür setzt sich dieser Bericht nachhaltig ein.

Dieser Bericht ist insofern auch jetzt schon ein Erfolg, als bei der Veröffentlichung seines Entwurfs Interpol aufmerksam geworden ist und zur Transparenz beigetragen hat. Gerade in diesem hochsensiblen Bereich sind wir mehr als alle anderen darauf angewiesen, weil wir hier sind als die Hüter der Menschenrechte und der Freiheit. Insofern ist es gut, wenn Interpol darauf reagiert und sagt, die parlamentarische Versammlung des Europarates macht einen Bericht dazu, wir reagieren schnell und sorgen für Transparenz.

Ich hoffe sehr, dass dieser Bericht dazu führen wird, dass ein Missbrauch von Interpol in Zukunft ausgeschlossen bleibt.

Frank SCHWABE, Deutschland, SOC / SOC
(Dok. 14277)

Vielen Dank Frau Präsidentin,

Ich möchte mich im Namen des Ausschusses sehr herzlich bei Herrn Fabritius bedanken. Es ist auch jetzt durch die Debatte nochmal deutlich geworden, wie sach- und fachkundig er ist und wie tief er sich in die Materie eingebracht hat.

Ich freue mich, hier den Ausschussvorsitzenden Herrn Destexhe vertreten zu dürfen, weil ich mich in den letzten Monaten und Jahren auch ein wenig mit dem Thema beschäftigt hatte und mir noch einmal deutlich geworden ist, um welche absurden Fälle es sich oftmals handelt. Es ist gut, dass die Zivilgesellschaft dort aktiv geworden ist und uns motiviert hat, hier entsprechend tätig zu werden – in diesem Zusammenhang ist sicherlich die Open Dialog Foundation zu nennen u. a.

Das Gute ist, dass es in der Zwischenzeit bei vielen Fällen Fortschritte gab und viele Menschen, die ungerechtfertigterweise festgesetzt waren, freikommen konnten, auch dank der Behandlung dieses Falles hier und in anderen Institutionen.

Im Ausschuss gab es eine übergroße Übereinstimmung, diesem Bericht zuzustimmen, auch deshalb, weil er wirklich hervorragend vorbereitet wurde, unter anderem durch diverse Hearings, die Herr Fabritius auch alle gerade benannt hat.

Heute gab es noch ein spannendes Zeitevent zum Thema mit der ehemaligen deutschen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin.

Der Bericht wurde im Ausschuss einstimmig angenommen. Er ist sach- und fachkundig, wirklich sehr vertieft und sehr ausgewogen.

Ich durfte gestern hier einen Bericht zum Nordkaukasus vorstellen und wir haben alle festgestellt, dass es sich um ein wahnsinnig wichtiges Thema handelt, es aber wahnsinnig schwierig ist, hier Fortschritte zu erreichen.

Ich hatte den Eindruck, dass dem vorliegenden Bericht das seltene Kunststück gelungen ist, schon in seiner Erarbeitung Fortschritte zu erzielen, sowohl in konkreten Einzelfällen wie auch generell. Insofern ist er auch für unsere Arbeit ein wunderbares Vorbild.

Ich danke dem Berichterstatter erneut und wünsche mir im Namen des Ausschusses eine breite Unterstützung.

Bernd FABRITIUS, Deutschland, PPE/DC
(Dok. 14277, Antwort des Berichterstatters)

Danke sehr Frau Präsidentin!

Ich versuche schnell, in der verbleibenden Zeit die einzelnen Beiträge durchzugehen.

Herr Arnason, Sie haben als ehemaliger Polizist bestätigt, dass Vertrauen in Interpol wichtig ist. Diesen Standpunkt teile ich ebenfalls, danke, dass Sie das als Polizist so sehen.

Herr Kross, auch Ihnen danke ich für Ihre Position. Sie haben festgestellt es sei ein politisches Problem. Auch damit haben Sie völlig recht. Aus meiner Sicht geht es um ein defizitäres demokratisches Verständnis dieser Staaten. Und ja, Interpol wird als Instrument missbraucht. Genau deswegen brauchen wird Sanktionen dafür. Die von mir vorgeschlagenen Sanktionen sind, da es um zwischenstaatliche Beziehungen geht, budgetärer Art. Die Staaten, die Missbrauch treiben, sollen dafür die Kosten tragen. Das ist ganz einfach gesagt.

Lieber Kollege Feist, Sie haben die Ausgewogenheit festgestellt und auch Maßnahmen angesprochen. Ich sehe das genauso. Eine solche Arbeit ist immer eine Gratwanderung. Daher muss man Interpol auf diesem Gebiet stärken und nicht schwächen und auf der anderen Seite Missbrauch vermeiden. Ich denke, dass diese Gratwanderung im Bericht verträglich gestaltet wurde und ich werde natürlich die Folgezeit ein Jahr nach Berichterstellung nutzen, um zu beobachten, wie Interpol die Vorschläge implementiert und welche Nachkorrekturen vielleicht noch notwendig sind.

Herr Yemets, Sie haben das Beispiel Russlands genannt. Natürlich, aber Russland ist leider nicht das einzige Land, das missbraucht. Es gibt viele Länder die im Kontext der 190 Staaten die zu Interpol gehören, missbrauchen. Wir benötigen genau diesen Schutz vor Manipulation des Systems und das war auch Ziel des Berichts.

Herr Tilson aus Kanada, ich freue mich sehr, dass Sie sich auch zu Wort gemeldet haben. Gerade da Kanada eines der ersten Länder war, das Interpol genutzt hat. Sie haben die „Canadian Charta of Rights and Freedom“ angesprochen. Absolut richtig: Die Problemländer im Bereich des Interpol-Systems sind nicht die Länder, die solche Werte hochhalten, sondern Länder, die eben genau solche Werte bekämpfen und dafür Interpol missbrauchen.

Herr Kandelaki, Sie haben ebenfalls Russland angesprochen. Auch hier wiederhole ich: Es wäre zu kurz gesprungen, würde man immer nur Russland als Ursache eines Missbrauchs sehen würde. Wie gesagt sind wir in einem Kreis von 190 Ländern, zu dem auch Länder wie Kenia, Bangladesch oder China dazugehören. Es gibt einen breiten Kreis von Ländern, die ihre Werte nicht so leben, dass Interpol positiv genutzt, sondern die missbrauchen. Es ist sicher ein erster Schritt, mit dem Bericht dort Missbrauch vorzubeugen.

Frau Karapetyan, Sie haben Dank ausgesprochen und anschließend den Fall Lapshin genannt. Aus meiner Sicht ist nicht er missbraucht worden, sondern mit seiner Hilfe wurde Interpol missbraucht und verleumdet, dadurch, dass man so getan hat, als ob Interpol zu einer Verletzung des Herrn Lapshin beigetragen hatte. Es war eine bilaterale Sache. Aber genau dieser Missbrauch, die Verleumdung von Interpol, dazu beigetragen, dass das Verständnis bei Interpol dafür wuchs Transparenz zu schaffen. Deshalb finden wir es gut, wenn Interpol künftig öfters die Auskunft erteilt, ob eine „Red Notice“ vorliegt oder nicht.

Herr Howell und Herr Zingeris, Sie haben beide das gleiche Thema angesprochen, nämlich den Europäischen Haftbefehl. Meiner Überzeugung nach – ich habe mich etwas in dieses Thema eingearbeitet – besteht keinerlei Bezug zu Interpol. Der Europäische Haftbefehl ist ein Instrument alleine der Europäischen Union, das es seit Juni 2002 gibt. Er dient der Umsetzung nationaler Haftbefehle von EU-Mitgliedstaaten. Ein Vergleich zwischen den Missbraucher-Staaten im Interpol-Kontext und der Europäischen Union, der wird aus meiner Sicht sehr eng gesetzt. Wenn Sie der Meinung sind, dass man dies separat untersuchen sollte, wäre dies vielleicht Thema einer separaten Motion sein. Ein Bezug zu Interpol besteht nicht.

Herr Huseynov, Sie haben ebenfalls Lapshin angesprochen. Dazu habe ich bereits Stellung genommen.

Ich danke für die Wortmeldungen und verspreche Ihnen, dass ich das nächste Jahr nutzen werde, um die Implementierung zu untersuchen und werde anschließend erneut Stellung beziehen.

Ich bitte um Unterstützung für den Bericht.

Danke.