AL18CR24

AS (2018) CR 24
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2018

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(3. Teil)

BERICHT

24. Sitzung

Mittwoch, 27. Juni 2018, 15.30 Uhr

Petra BAYR, Österreich, SOC
(Dok. 14572)

Danke, Frau Vorsitzende!

Dieser hervorragende Bericht von Piet De Bruyn zeigt auf, dass es manifeste Beweise für weit verbreitete, lang anhaltende und schwere Verletzungen von Menschenrechten in Tschetschenien gibt: Verfolgung, Folter, Diskriminierung bis hin zur Tötung von Menschen, speziell von LGBTIQ-Personen.

Als Mitglied des Europarats ist die Russische Föderation natürlich ganz klar der Europäischen Konvention für Menschenrechte unterworfen und verpflichtet, alle ihre Bürgerinnen und Bürger vor Verfolgung und Verhetzung, vor Diskriminierung und Belästigung bzw. noch viel Schlimmerem zu schützen, ganz unabhängig von deren Geschlecht, sexueller Orientierung oder Genderidentität.

Abgesehen davon, dass sie die Verpflichtung hat, die Opfer, aber auch die Angehörigen und Zeugen zu schützen, gibt es natürlich auch die Verpflichtung, die Täter ernsthaft zu verfolgen, vor Gericht zu stellen, ggf. zu verurteilen und dementsprechend zu bestrafen. Dieser Verpflichtung kommt Russland bislang nicht nach, was uns sehr besorgt.

Der Bericht geht dankenswerterweise auch darauf ein, dass alle andere Staaten des Europarats nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die hier ja ganz eindeutig anzuwenden ist, verpflichtet sind, jenen Menschen, die aufgrund dieser Situation Schutz suchen und flüchten, diesen Schutz  wirklich zu gewähren. Sie haben die Verpflichtung, dazu beizutragen, dass dieser staatlich nicht nur offensichtlich geduldeten, sondern möglicherweise sogar aufgehetzten Verfolgung wirklich auch Einhalt geboten wird.

Dieser Bericht erscheint mir deswegen als beispielhaft, weil er sowohl an Russland als auch die anderen Mitgliedsstaaten adressiert ist: Er möchte einerseits Russland dazu verpflichten, diese menschenverachtende Politik zu stoppen, internationale unabhängige Untersuchungen zuzulassen und die Straflosigkeit der Täter zu beenden. Andererseits werden aber auch alle anderen Mitgliedstaaten angesprochen und in die Pflicht genommen, die Opfer zu schützen.

Dies erscheint mir deswegen so beispielgebend, weil wir eines Problems wie „the dislike of the unlike“ wahrscheinlich wirklich nur dann Herr werden können, wenn wir ganz viele unterschiedliche Ebenen und Politikfelder adressieren und darüber nachdenken, wie wir unser Erziehungs- und Schulsystem so gestalten können, dass  allen die Frage der Gleichwertigkeit von allem Leben, von allen Lieben, wie es der Kollege vorhin schon gesagt hat, klar wird. Dies entspricht einfach den Werten des 21. Jahrhunderts und wir sollten danach handeln. Deswegen gratuliere ich zu diesem Bericht und hoffe auf eine sehr breite Unterstützung dafür.

Danke.