AL18CR26
AS (2018) CR 26
Provisorische Ausgabe
SITZUNGSPERIODE 2018
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(3. Teil)
BERICHT
26. Sitzung
Donnerstag, 28. Juni 2018, 16.30 Uhr
Susanne EBERLE-STRUB, Liechtenstein, ALDE / ADLE
(Dok. 14568)
Besten Dank, Frau Vorsitzende!
Vielen Dank dem Berichterstatter für den vorliegenden Bericht.
Kinder brauchen ein Umfeld sowie gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die sie vor Armut ebenso schützen wie vor Gewalt. Gewalt beinhaltet körperliche und psychische Misshandlung, Vernachlässigung (oder wie man früher sagte, „Verwahrlosung“) und sexuellen Missbrauch. Kinder haben das Recht, vor diesen oben genannten Tatbeständen geschützt zu werden.
Bei Verdacht auf jegliche Misshandlung ist es dringend notwendig, eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes und ein psychologisches Gutachten einzuholen. Nur aufgrund dessen kann ein Gericht auf Sorgerechtsentzug entscheiden. Diese Intervention ist sehr schwerwiegend und darf nur als allerletzte Maßnahme durchgeführt werden. Kinder dürfen nicht automatisch „für immer“ entzogen werden, sondern nur so lange sich eine Gefährdung durch die Eltern ergibt.
Eine Maßnahme, mit der sich die Erziehungsberechtigten schneller einverstanden erklären, ist die Fremdplatzierung der Kinder bei Pflegefamilien. Hier ist es möglich, dass die Kinder das Wochenende bei ihren Eltern verbringen können.
Für Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter ist eine Unterbringung bei Pflegeeltern besser als in einem Heim. Für Jugendliche bis 18 Jahren stehen sozialpädagogische Jugendwohngruppen zur Verfügung.
Die Kinder lernen, sich wieder in einem geregelten Alltag zurecht zu finden. Sie erleben Erwachsene als verlässliche Vertrauenspersonen, aber auch als Erzieher, die Grenzen setzen und positiven Einfluss auf ihr Verhalten nehmen.
Um aber solche einschneidenden Maßnahmen verhindern zu können, sind Prävention und Früherfassung von enormer Bedeutung. Sensibilisierten Fachpersonen, natürlich auch Lehrpersonen, fallen gefährdete Kinder früher auf und so ist es möglich, frühzeitig Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten.
Ein wichtiges Anliegen ist auch die Aufklärung und Sensibilisierung v.a. von Kindern und Jugendlichen, damit sie sich wehren können, etwa gegen sexuelle Gewalt. Das theaterpädagogische Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“ richtet sich an Kinder im 3. und 4. Schuljahr und dient zum Schutz vor sexuellem Missbrauch.
Aber auch Elternkurse sind sinnvoll, in denen Mütter und Väter für eine gewaltfreie Erziehung sensibilisiert und Konflikte konstruktiv gelöst werden, statt in Streit und Frustration zu enden.
Wir unterstützen den Report des Berichterstatters und betonen nochmals: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Ob das Kind sein Elternhaus verlassen muss oder bleiben kann: Die getroffene Entscheidung muss die bestmögliche Lösung für das Kind sein. Das Kindeswohl hat Vorrang.
Besten Dank.