SITZUNGSPERIODE 2003
(2. Teil)
BERICHT
11. SITZUNG
Dienstag, 1. April 2003, 15.00 Uhr
REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH
Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/PPE
Danke Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen.
Im Namen der Europäischen Volkspartei begrüße ich den vorliegenden Bericht, und ich danke Herrn Malcolm Bruce für seine vielfältigen, ausführlichen Recherchen, um uns ein Thema näher zu bringen, das uns alle angeht. Oft habe ich gehörlose Menschen in ihrer flinken Kommunikation bewundert und gleichzeitig gedacht, dass sie ganz gut mit ihrer Art der Behinderung umzugehen verstehen. Ich habe auch erkannt, dass Gebärden ihre Sprache sind.
Es ist ein vordergründiges Anliegen meiner Fraktion, Menschen mit Benachteiligungen nicht zu behindern, sie in die Gesellschaft der Gesunden zu integrieren und sie ihren Alltag so problemlos wie möglich leben zu lassen. Einige Mitgliedsstaaten befassen sich zwar mit einer gezielten Unterstützung der Gebärdensprache, aber ganz generell genießt diese Sprache keinen Rechtsschutz. Um diesen Schutz zu erreichen, unterstützen wir den Empfehlungsentwurf dieses Berichtes voll inhaltlich. Es gibt europaweit eine Vielzahl von Gebärdensprachen, die von Gehörlosen und auch von Menschen ohne Gehörschäden angewendet werden. Diese bereits bestehenden Sprachen wollen wir schützen. Es geht in diesem Bericht nicht darum, neue Gebärdensprachen künstlich zu schaffen, sondern es ist ein Hauptanliegen, die Gebärdensprachen als Muttersprache einer zahlenmäßig nicht genau bekannten Bevölkerungsgruppe anzuerkennen.
Zur Besserstellung und Förderung von Gehörlosen ist jedoch mehr als nur das Selbstverständnis der Sprachanerkennung erforderlich. Sie sollen auch in Fremdsprachen und mit Menschen ohne Gebärdensprachkenntnisse kommunizieren können. Also braucht es die Ausbildung von Dolmetschern und die gleichwertige Anerkennung in deren Beruf. Lehrer müssen spezial ausgebildet werden, damit Gehörlose chancengleich und gleichberechtigt den Unterricht besuchen können. Gehörlose Kinder und Jugendliche in Liechtenstein dürfen die Grund- und weiterbildende Schule im Kanton St. Gallen in der Schweiz besuchen. Das ist zu verdanken. Glücklicherweise kommunizieren liechtensteinische und Deutschschweizer Gehörlose mit denselben Gebärden. Dass gemäß Punkt 10 - IX ein Gehörgeschädigter frei entscheiden können soll, ob er die Schule mit Lautsprache oder eine bilinguale Schule besucht, ist meines Erachtens ein wesentlicher Beitrag zur sozialen Integration von betroffenen Jugendlichen. Interessant und wichtig zu realisieren scheint mir auch die Idee, Fernsehsendungen – insbesondere Informationsprogramme – mit Untertiteln in Gebärdensprache zu versehen.
Mit diesem Bericht ist es zweifellos gelungen, die Aufmerksamkeit der parlamentarischen Versammlung auf den Handlungsbedarf zum Schutz der Gebärdensprache zu lenken. Ich bin überzeugt, dass wir mit den anvisierten Maßnahmen, angefangen von der Anerkennung der Gebärdensprache bis hin zur Förderung der Veröffentlichung von einschlägigen Lehrbüchern einen wesentlichen Beitrag leisten können, unseren gehörlosen und gehörgeschädigten Mitmenschen den Alltag in der Zivilgesellschaft zu erleichtern. Ich wünsche dem Berichterstatter, dass seine Arbeit durch zahlreiche Zustimmung Wertschätzung erfährt.
Henryk KROLL, Polen, EPP/PPE
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren.
Ich war sehr erstaunt, als ich im vorgelegten Bericht von Herrn Bruce die Schätzungen über die Zahl der Menschen las, die sich der Gebärdensprache bedienen. Es war mir tatsächlich nicht bewusst, über welch große Bevölkerungsgruppe wir hier sprechen. Genau das, meine Damen und Herren, ist wohl auch das Problem. Als sprechende und hörende Menschen ist es für uns kaum relevant oder nachvollziehbar, welche Schwierigkeiten diese unsere Welt den Taubstummen bereitet. Wer nicht selbst oder im persönlichen Umfeld betroffen ist, übersieht diese Problematik schnell. Deshalb möchte ich an dieser Stelle Herrn Bruce für seinen Bericht zu diesem Aspekt danken. Ich denke, dass ich für viele von uns spreche, wenn ich sage, dass einiges davon mir bisher nicht bewusst war. Eben dieses Bewusstsein ist die Basis von Toleranz und Akzeptanz. Es handelt sich also um eine typische Minderheitenfrage.
Wenn wir – wie Herr Bruce dargestellt hat – die Vielzahl der Gebärdensprachen in Europa betrachten, muss uns klar sein, dass auch sie zum kulturellen Erbe unserer Völker gehören. Sie verdienen unsere Akzeptanz, besonderen Schutz und eine entsprechende Förderung. Ich unterstütze daher die Empfehlungen, eine stärkere Anerkennung dieser Sprachen in unseren Mitgliedsstaaten, ihre Berücksichtigung im Bildungswesen und in den modernen Medien zu erreichen. In Polen haben wir – wie es auch in anderen Staaten üblich ist – Fernsehprogramme mit Übersetzungen in die Gebärdensprache. Leider sind die Angebote noch zu begrenzt. Dieses gilt insbesondere für das höhere Bildungswesen, das heißt die akademische Ausbildung.
Meine Damen und Herren, es sollte daher unser Ziel sein, die Gebärdensprachen mit anderen gesprochenen Minderheitensprachen rechtlich gleichzustellen. Ein Zusatzprotokoll zur europäischen Charta der Minderheitensprachen ist ein richtiger und notwendiger Ansatz. Zur Förderung des öffentlichen Bewusstseins für diese Sprachen und damit auch für Belange der Taubstummen unterstütze ich vor allem bilinguale Schulkonzepte, die auch hörenden Schülern offen stehen. In meiner Heimatregion sind bilinguale Modelle bei gesprochenen Sprachen sehr erfolgreich, weil sie nicht nur sprachliche Kompetenz, sondern auch interkulturelles Handeln fördern. Sie sind ein zentraler Baustein der Integration.
Ich bitte Sie daher, die Empfehlungen von Herrn Bruce zu unterstützen und hoffe, dass wir die genannten Schritte so schnell wie möglich in die Tat umsetzen.
Vielen Dank.
Der Präsident
Herzlichen Dank.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren.
Ich will zum Ausdruck bringen, dass die Mitglieder des Ausschusses erstens von der Materie, die beraten worden ist, und zweitens von der Arbeit und den Vorschlägen des Berichterstatters sehr beeindruckt waren. Ich glaube, wir haben bei den Beratungen sehr viel an Erkenntnissen darüber gewonnen, wo Lücken bestehen und Bedarf für Unterstützung vorhanden ist. Ich freue mich, dass wir einen so umfassenden, gründlichen und positiven Bericht vorlegen können. Ich darf Sie herzlich bitten, diesen Bericht auch daheim in den nationalen Parlamenten zu unterstützen, damit er schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
Vielen Dank.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dagegen.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dagegen.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dagegen.
Renate JÄGER, Deutschland, SOC
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aufgeschreckt durch viele Skandale und Missstände in der Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelproduktion ist bei Verbrauchern, Herstellern und Politikern, aber auch in den Medien europaweit ein neues Bewusstsein entstanden. Dies hat eine Neuausrichtung bei der Landwirtschaft mitbewirkt. Mit den Beschlüssen zur Agenda 2000 ist eine Reform der EU-Agrarpolitik weitergeführt worden, die natürlich insbesondere in den neu zur EU hinzutretenden Ländern und insgesamt fortgesetzt werden muss. Deshalb ist es für meine Begriffe sehr wichtig, dass wir gerade diese Entschließung nicht nur an die Mitgliedsstaaten des Europarates richten, sondern eben auch ganz besonders an die EU. Es ist inzwischen unstrittig, der Landwirtschaft multifunktionelle Zielsetzungen und Aufgaben zu übertragen. Landwirtschaft darf nicht nur für quantitative und qualitative Erzeugung von tierischen und pflanzlichen Nahrungsmitteln verantwortlich sein. Sie soll auch verantwortlich sein für den Schutz der natürlichen Ressourcen wie Wasser und Boden, die für eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion unerlässlich sind. Ich hoffe, dass dieser Bewusstseinsprozess durch verantwortungsbewusstes Verbraucherverhalten, Aktivitäten der Landwirte und ihrer Verbände sowie eine förderliche Medienbegleitung weiterläuft. Wir vom Europarat können natürlich ganz besonders diesen Prozess hin zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Landwirtschaft befördern.
Natürlich müssen auch finanzielle Anreize und gesetzliche Vorschriften diesen Nachhaltigkeitsprozess in die gewollte Richtung vorantreiben. Ohne den Einsatz finanzieller Mittel kann die Landwirtschaft ihren neuen multifunktionellen Aufgaben nicht gerecht werden. Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe sind zukünftig an bestimmte Standards im Umwelt- und Tierschutz und natürlich bei der Lebensmittelsicherheit zu binden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass auch die EU überprüft, inwieweit derzeit die Zuwendungen aus Brüssel optimal eingesetzt werden. Dabei sind Fragen nach dem Verhältnis von Grünland und Ackerbau, zur Honorierung von Umweltleistungen, dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie dem Tierschutz zu stellen. Flächenprämien für Ackerkulturen und Grünland müssen entkoppelt und Benachteiligungen einiger Flächennutzungen – wie zum Beispiel Kleegras, Grünland oder hofeigene Eiweißfutterpflanzen – müssen beseitigt werden.
Die von der EU anstelle der Direktzahlungen vorgeschlagene Betriebshilfe geht an den Zielen unserer Resolution leider vorbei, weil sie die handelsverzerrenden Wirkungen nicht optimal beseitigt und damit auch nicht eindeutig zu einer neuen Landwirtschaftspolitik beiträgt. Was die Entwicklung der ländlichen Räume betrifft, müssen wir aufpassen, dass wir die Landwirte und landwirtschaftlichen Betriebe jedoch nicht überfordern, denn dies könnte wiederum zu Lasten des Umwelt- und Verbraucherschutzes gehen. Hier müssen die staatlichen Instanzen und Gebietskörperschaften ihre Verantwortung wahrnehmen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung im ländlichen Raum Zukunft hat. Dies ist insbesondere für die neu hinzutretenden EU-Länder ein Schwerpunkt. Dazu gehören natürlich eine leistungsfähige Infrastruktur, die Förderung von zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen und von Aktivitäten im Tourismusbereich sowie die Bereitstellung von Tele-Leistungen. Diese Instanzen müssen den Rahmen dafür schaffen, dass der Landwirt auch als „Energiewirt“ im Rahmen der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung unternehmerisch tätig werden kann. Dies ist ein weiter, ausbaufähiger Wirtschaftszweig, der zukunftsträchtige Arbeitsplätze in ländlichen Räumen schaffen kann. Auch beim Schutz und bei der Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes in den ländlichen Gebieten braucht der Landwirt die Unterstützung der Gebietskörperschaften.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr tagt die 5. WTO-Ministerkonferenz. Da auch sie in unserem Sinne wirksam werden soll, möchte ich den Vorschlag machen, diese Resolution mit einem entsprechenden Schreiben unseres Präsidenten den Teilnehmern der 5. WTO-Ministerkonferenz direkt zuzusenden, weil diese Konferenz ganz besonders auf unsere Schwerpunkte 4 - II, 4 - I und 4 - XII einwirken kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.