SITZUNGSPERIODE 2003
(2. Teil)
BERICHT
13. SITZUNG
Mittwoch, 2. April 2003, 15.00 Uhr
REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Das würde ja bedeuten, dass man mit den Menschenrechtsverletzungen erst aufhören könnte und die Menschenrechte erst beachten könnte, wenn alle Institutionen hergestellt worden sind. Man kann aber sofort damit beginnen. Deshalb sollte das nicht angenommen werden.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Eine Annahme dieses Textes würde bedeuten, dass wir die schweren Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen hauptsächlich einer Seite zuordnen würden. Es würden auch Begriffe eingeführt, die wir normalerweise nicht in unseren Texten benutzen, zum Beispiel Separatist. Das haben wir im Europarat bisher nicht benutzt. Die milderen Begriffe würden für die Menschenrechtsverletzungen verwendet, die von den Sicherheitskräften der russischen Föderation begangen werden. Das ist unbalanciert, und aus dem Grunde sind wir gegen diesen Änderungsantrag.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Ich hatte einen Teil davon eben schon bei dem vorigen Antrag erwähnt. Es geht hier darum, in dem Ursprungstext deutlich zu machen, dass es schwere Menschenrechtsverletzungen gibt, die auf beiden Seiten begangen werden. Das muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Deshalb sind wir dagegen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Im Ursprungstext sagen wir, dass die eingerichteten, nicht juristischen Mechanismen bisher wenig Wirkung gezeigt haben. Wenn wir das annehmen, würde hier nun unterstützt, dass die nicht juristischen Mechanismen einen großen Einfluss hätten. Wir sollten aber sachlich beschreiben, was das Büro Sultigow wirklich tut, nämlich hauptsächlich nur aufschreiben, welche Menschenrechtsverletzungen es gegeben hat. Das Büro kann aber nicht wirksam gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehen. Deshalb stimmt es einfach nicht, was hier im Änderungsantrag Nr. 19 steht. Daher plädiere ich für Ablehnung, damit der ursprüngliche Text stehen bleibt.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wenn wir das annehmen, dann würde die Schuld dafür, dass das Mandat der OSZE bisher in Tschetschenien nicht verlängert worden ist, eindeutig der OSZE zugeschoben, obwohl es ja in Wirklichkeit die russische Föderation gewesen ist, die das Mandat unter den genauen bisherigen Bedingungen nicht fortführen wollte. Das können wir also auf gar keinen Fall annehmen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Hier kommen wir zu einer wichtigen Frage. Kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, so wie er konstruiert ist, für schwere Menschenrechtsverletzungen solch erheblichen Ausmaßes das einzige Instrument sein, das sich damit befassen kann? Es sind inzwischen sechs Fälle beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angenommen worden. Bei derartig vielen Fällen kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unmöglich das einzige Gremium sein, welches sich wirksam damit beschäftigt. Erst mit einer langen Zeitverzögerung und wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist – zwei bis drei Jahre später – kommen die Fälle vor diesen Gerichtshof. Wenn wir den Änderungsantrag annehmen würden, dann hieße das, nur dieser könne dafür zuständig sein. Es kann doch bitte nicht sein, dass man für einen so schweren Konflikt nicht noch andere Gremien und Mechanismen einsetzen muss. Wir sind deshalb dagegen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Zunächst bitte ich, den Ursprungstext in Paragraph 8 anzusehen. Darin steht nämlich, dass es ein Klima der Straflosigkeit in Tschetschenien gibt. Dies würde herausfallen, wenn wir den Änderungsantrag annehmen, weil ja vorgeschlagen worden ist, den ganzen Paragraphen zu ersetzen. Es gibt aber dieses Klima der Straflosigkeit. Wir müssen auch den Begriff der weitgehenden Amnestie sehr kritisch sehen. Was fällt denn bitte darunter? Mord, Verschwindenlassen, Raub, Folter – wo ist da die Grenze? Ist das vielleicht der Versuch, viele der schweren Menschenrechtsverletzungen von vornherein zu amnestieren? Es betrifft ja nicht nur die eine Seite der tschetschenischen Kämpfer, sondern bezieht sich ausdrücklich – wie hier steht – auf die Personen, die in der tschetschenischen Republik Verbrechen begangen haben. Das ist der Versuch, die Verantwortlichkeit wegzunehmen, und das geht natürlich nicht.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wir haben den Text drei Wochen vor dieser Sitzung verabschiedet und dann im Rechtsausschuss gesehen, dass es sinnvoll ist, einen juristisch korrekten Begriff zu gebrauchen und statt „guilty of“ hier das Wort „responsible for“ zu verwenden. Deshalb haben wir selbst diesen Änderungsantrag eingebracht.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Dieser Änderungsantrag würde bedeuten, dass die Worte „internationales humanitäres Recht“ und der Bezug auf die Genfer Konvention herauskämen. Es ist aber gerade wichtig, dass sie darin stehen bleiben. Deshalb sind wir dagegen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Hier ist eine kleine Änderung über die Art vorgenommen worden, wie wir die Genfer Menschenrechtskonvention einbringen wollen. Wir haben darüber vor einem Jahr schon einmal eine ausführliche Debatte geführt. Der Artikel 3 der allgemeinen Genfer Konvention dient dem Schutz der Zivilbevölkerung in jeglicher Art von Konflikten, und das 2. Zusatzprotokoll ist für die internen Konflikte zuständig. Dies wollen wir beides darin enthalten haben. Aus diesem Grunde haben wir hier eine Variation des Textes vorgeschlagen.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Ruth-Gaby VERMOT-MANGOLD, Schweiz, SOC
Ich bin natürlich dagegen, weil wir in 9 i die tschetschenischen Rebellen kritisieren und also auch in 9 ii klar die russischen Militärs kritisieren müssen. Das können wir jetzt nicht einfach auslassen und wieder alle in diesen zweiten Paragraphen hineinpacken.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wir hatten gehofft, dass der Bericht der Antifolterkommission in der Zeit, in der wir ihn angefertigt haben, veröffentlicht werden könnte. Das ist heute nicht geschehen, und deshalb haben wir es jetzt nochmals als eine Forderung in die Resolution aufgenommen.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wir hatten dasselbe Problem schon bei der Ziffer 8. Wir möchten hier den korrekten Begriff „responsible for“ auch in dem Paragraphen 10 gebrauchen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Die Versammlung hat mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass wir auch wünschten, dass einige Mitgliedsstaaten des Europarates – vielleicht sogar eine Gruppe – von der Möglichkeit der Staatenbeschwerde Gebrauch machen. Das ist zwar bisher noch nicht geschehen, aber wir haben es hier schon so beschlossen. Deshalb sollte die Möglichkeit, darauf noch einmal hinzuweisen, auch beibehalten werden.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Ich habe das Gefühl, dass die Einbringer dieses Änderungsantrags nicht ganz aufgenommen haben, worum es hier geht. Es gibt einige Staaten, die in ihrem Rechtssystem die Möglichkeiten einer universellen Jurisdiktion haben. Insbesondere Belgien ist hierfür bekannt. Wir wollen sagen, dass diese Länder von ihren Möglichkeiten auch Gebrauch machen sollten, wenn es eine Person gäbe, die man entsprechend anklagen könnte. Es geht darum, die Länder, die eine universelle Gerichtsbarkeit haben, aufzufordern, davon auch Gebrauch zu machen. Dies sollte beibehalten und der Änderungsantrag abgelehnt werden.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dagegen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Hier geht es um dasselbe Problem, das wir schon zweimal hatten, nämlich den juristisch richtigen Begriff „responsible for“ anzuwenden.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wird nicht zuerst der abgeänderte Änderungsantrag behandelt?
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wir haben hier vorgeschlagen, den Vergleich mit dem Gerichtshof in Bezug auf Jugoslawien herauszunehmen, weil wir gehört haben, dass ganz besonders dieser Vergleich Empörung ausgelöst hat. Es gibt in der Tat eine unterschiedliche Bewertung der Situation in Tschetschenien und der Probleme, die im Zusammenhang mit Jugoslawien entstanden sind. Deshalb wollen wir hier unnötigen Ärger vermeiden und diesen Vergleich herausnehmen. Wir sind dann auch für den abgeänderten Änderungsantrag.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Wir sind dafür.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wenn wir den Antrag annehmen, würde das bedeuten, dass Paragraph 2 herausfällt. Dort wird wieder das Problem des Klimas der Straflosigkeit von uns beklagt. Im Ursprungstext steht, dass wir der Meinung sind, das Ministerkomitee sollte sich stärker um die Probleme in Tschetschenien kümmern, und dass wir leider feststellen müssen, dass alle anderen Instrumente, die wir bisher eingesetzt haben, nicht richtig funktioniert haben. Das ist in diesem etwas komplizierten Änderungsantrag nicht so zum Ausdruck gebracht. Wir haben das gestern schon so im Ausschuss behandelt, und ich bin dagegen, den Änderungsantrag anzunehmen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wir regen hier an, dass das Ministerkomitee das Mandat ausweiten und sich darum bemühen sollte, dass die in dem Büro des Beauftragten für Menschenrechte des russischen Präsidenten in Tschetschenien arbeitenden Europaratexperten sich auch stärker um Menschenrechtsfragen kümmern können. Diese Forderung wollen wir hier noch ausdrücklich hineinnehmen.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dagegen.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dagegen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Es geht zum viertenmal um dasselbe Problem, den juristisch korrekten Begriff zu benutzen.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wir haben hier dasselbe Problem, das wir schon bei der Resolution behandelt haben. Wir möchten diesen Vergleich mit dem Strafgerichtshof in Jugoslawien nicht stehen lassen. Dann muss aus sprachlichen Gründen auch der weitere Text entfallen. Das ist in dem abgeänderten Änderungsantrag enthalten. Wir sind für beides.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Wir zitieren hier eine Deklaration des Ministerkomitees, welches sich selbst die Möglichkeit geschaffen hat, den Generalsekretär zu beauftragen, Kontakte herzustellen, Informationen zu sammeln und auch Rat in Menschrechtssituationen zu geben. Wir möchten das Ministerkomitee dazu auffordern, von dieser Möglichkeit, die es sich selbst gegeben hat, auch hier in Bezug auf Tschetschenien Gebrauch zu machen.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
Dafür.
Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC
Der Rechtsausschuss hatte ursprünglich beschlossen, bereits im September diesen Jahres wieder auf das Thema zurückzukommen. Der Präsident selbst hat angeregt, doch etwas mehr Zeit und die Order nicht wieder für die nächste Woche zu geben. Deshalb wollen wir hier sagen, dass man zu diesem Thema im Jahre 2004 zurückkommen soll.
Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/PPE
Ich danke Ihnen.
Ich möchte vor allem meinen beiden Berichterstattern ganz herzlich danken. Sie haben eben auf die wichtigsten Punkte hingewiesen, die für die Kommission im Vordergrund gestanden sind. Zum einen müssen die zum Teil politischen Hindernisse, die sich der Zusammenarbeit dieser Länder in den Weg stellen, überwunden werden. Zweitens konnten wir uns vor Ort informieren lassen, wofür wir auch der aserbaidschanischen Kommission sehr dankbar sind. Wir konnten dort mit den Ölgesellschaften, den Organisationen, den Banken und auch den Politikerinnen und Politikern diese Themen besprechen. Deshalb ist dieser Bericht auch so geglückt. Für uns ist es sehr wichtig und die Wirtschaftskommission legt großen Wert darauf, dass die erdölfördernden Länder – eben auch Aserbaidschan – den Reichtum, den sie damit erschaffen können wirklich in die weitere wirtschaftliche Entwicklung, die Bildung und die sozialpolitischen Anliegen dieser Länder investieren. Dann hat das Ganze auch wirklich etwas gebracht.
Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/PPE
4, 5 und 6 sind zurückgezogen. Es liegt nur noch an den Änderungsanträgen 1, 2 und 6. Die anderen sind zurückgezogen.
Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/PPE
Die Kommission ist dagegen.
Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/PPE
Die Kommission war einstimmig dafür, dass der Antrag Nr. 2 in dieser Art und Weise und mit diesen kurzen Änderungen des Textes abgeändert wird. Auch der Berichterstatter ist damit einverstanden. Ich denke, die Situation wird dadurch verbessert und vereinfacht.
Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/PPE
Auch bei diesem mündlichen Antrag war die Kommission einstimmig dafür, dass diese Worte gestrichen und diese Länder nicht so benannt werden. Auch dadurch wird das Ganze etwas transparenter und vereinfachter.
Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/PPE
Auch mit diesem Änderungsantrag war die Kommission einstimmig einverstanden. Es geht hier vor allem um die Bosporus-Enge. Ich denke, es ist wichtig, das in diesem Sinne hier zu erwähnen.
Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/PPE
Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren.
Sie alle erinnern sich noch an die Bilder von Kinderheimen aus verschiedenen osteuropäischen Ländern, die um die Welt gegangen sind. Kinder standen zum Teil halbnackt in ihren Betten und blickten mit großen, sprachlosen Augen in die Welt. Es wurde daraufhin in vielen westeuropäischen Ländern gesammelt, Organisationen und Hilfsvereine wurden gegründet und mit viel Ehrenamtlichkeit wurde Aufbau- und Renovationsarbeit geleistet. Der Bericht, der nun vorliegt und für den ich mich ganz herzlich bedanken möchte, stellt verschiedene Empfehlungen in den Vordergrund, die für unsere christlich-demokratische Fraktion besonders wichtig sind und für die wir uns auch mit aller Kraft einsetzen wollen.
Es geht um das Recht des Kindes. Wenn ein Kind in diese Welt geboren wird, dann soll es auch ein Recht auf Zuneigung, Liebe und Geborgenheit haben. Die Realität sieht allerdings in vielen Ländern anders aus. Ich spreche nicht nur von osteuropäischen Ländern, von Russland, sondern auch von unseren Ländern. Wie viele von unseren Kindern hier in Westeuropa haben keine Geborgenheit, wie viele leben ohne Liebe in dieser Welt? Diese Praxis, dass aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen einer Behinderung Kinder ausgesetzt werden, ist leider immer noch gängig. Ich denke, das ist eine Frage der Menschenwürde – nicht nur in Osteuropa sondern auf der ganzen Welt, vor allem auch in unseren Ländern. Das möchte ich auch anprangern.
Es wurde in den betroffenen Staaten vieles getan. Zum Teil sind die Behörden von der schwierigen Situation auch überfordert, und die Reformen, die da geschehen müssen, brauchen Zeit und Geld. Es braucht aber auch eine gute Vernetzung und einen guten Informationsaustausch in unseren Regionen und in diesen Ländern. Die Vorschläge, die von Herrn Hancock und der Kommission gemacht worden sind, sind nur zu unterstützen. Es gibt Berichte über Heime, in denen die hygienischen Zustände unhaltbar sind oder die baulich in einem Zustand sind, in dem sie weiter nicht benutzt werden dürften. Es braucht aber auch vermehrte Kontrolle dieser Heime und – davon bin ich überzeugt – der Pflegeplätze, zu denen die Kinder hingebracht werden. Vor allem – und darauf möchte ich besonderen Wert legen – ist auch auf die Ausbildung des Pflegepersonals großes Gewicht zu legen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, den überforderten Eltern Tagesplätze anbieten zu können, sie vielleicht auch finanziell zu unterstützen, sodass sie die Möglichkeit haben, ihre Kinder auch bei sich zu Hause großziehen zu können.
Die Erfahrung zeigt, dass Kinder Liebe und Geborgenheit brauchen. Sie sehnen sich danach. Sie brauchen aber auch Vorbilder, nach denen sie sich entwickeln können und Menschen, die für sie da sind, damit sie spüren, dass jemand an sie denkt und sie nicht alleine gelassen sind. Sie müssen auch ihren Kummer und ihren Frust mitteilen können. Da braucht es Menschen, die auch mit Rat zur Seite stehen. Die Kinder in Familien platzieren zu können ist eine Lösung oder kann eine Lösung sein. Sie ist aber nur dann zu empfehlen, wenn in den Pflegefamilien eine strikte Kontrolle durchgeführt wird. Die Gefahr ist zu groß – und die Erfahrungen zeigen dies natürlich auch – dass solche Kinder ausgenutzt oder zu Gratisarbeitskräften missbraucht werden. Ob in Heimen oder Familien, platzierte Kinder haben einen angemessenen Anspruch auf Ausbildung, ob privat oder in öffentlichen Heimen. Nur so können sie im erwachsenen Leben dann auch selbstständig sein und eine andere Perspektive vor sich sehen.
Die christlich-demokratische Gruppe steht voll hinter diesem Bericht und empfiehlt dem Ministerkomitee vor allem, all seine Kraft dafür einzusetzen, dass in allen Ländern des Europarates diese unwürdigen, menschenrechtsverletzenden Situationen aufgehoben werden.