SITZUNGSPERIODE 2003
(2. Teil)
BERICHT
15. SITZUNG
Donnerstag, 3. April 2003, 15.00 Uhr
Addendum
Zu Protokoll gegebene Rede
zu dem Punkt 2 der Tagesordnung
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE
In dem militärischen Eingreifen der Koalition sehen bei weitem nicht alle einen so eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht, wie dies im Resolutionsentwurf dargestellt wird. So hält die deutsche Bundesregierung, die ja bekanntlich auf jeden Fall gegen eine Militäraktion war, den Krieg keineswegs für eindeutig völkerrechtswidrig. Würde sie dies tun, so müsste sie nach der deutschen Verfassung sofort jedwede, auch logistische Unterstützung der USA einstellen. Der Berichtsentwurf ist daher tendenziell einseitig, wenn er feststellt, dass die Anwendung von militärischer Gewalt durch die USA, die Briten und andere "völkerrechtswidrig" sei. Schon deshalb kann ich dem vorliegenden Entwurf in dieser Fassung nicht zustimmen.
Der Bericht ist auch unehrlich, nämlich dort, wo er so tut - wie in Ziffer 4 und 5 - als hätte es die von allen begrüßten Inspektionen und die Teilkonzessionen des Irak auch dann gegeben, wenn nur mit friedlichen Mitteln Druck ausgeübt worden wäre. Das, was sich gerade jene zugute halten, die militärische Mittel stets ausgeschlossen haben, ist ja nur erreicht worden, weil die USA und Großbritannien mit militärischem Zwang glaubhaft gedroht haben. Dass sie diese Drohung jetzt auch wahr gemacht haben, gehört zur Glaubwürdigkeit dieser Position und ist vor allem das Ergebnis diverser Verstöße des Iraks gegen UN-Resolutionen, darunter auch der Resolution 1441. Die Feststellung in Ziffer 8 des Resolutionsentwurfs, dass diese Intervention "keine Rechtfertigung in den Resolutionen der UN" finden würde, entspricht in dieser apodiktischen Form nicht der völkerrechtlichen Lage.
Im Entwurf wird auch eine völlig einäugige und einseitige Darstellung von den Ursachen des militärischen Eingreifens gegeben. Bei mehr als zwanzig Einzelpunkten werden nur in einem einzigen Punkt die schrecklichen, menschenunwürdigen Taten des Saddam-Regimes und die Lebensbedingungen im Irak erwähnt. Das führt zu einem unakzeptablen, inhaltlichen Ungleichgewicht. Geradezu scheinheilig ist es, wenn in Ziffer 10 zwar die "schlimmen Verletzungen der Menschenrechte" um Irak beklagt werden, bereits in der nächsten Ziffer 11 aber davon die Rede ist, dass die Souveränität des Irak Vorrang hat. Das muss in den Ohren der unterdrückten und gequälten Menschen wie blanker Hohn klingen.
Für besonders unüberlegt - gerade im Hinblick auf das künftige Schicksal der im Irak lebenden Völker und der ganzen Region - halte ich die Forderung, den Krieg sofort abzubrechen. Der Krieg sollte so kurz wie möglich sein, das ist klar, aber einfach aufzuhören, das würde die Lage im Vergleich zu der Situation vor dem Krieg noch verschlechtern und noch mehr destabilisieren.
Als Fazit stelle ich für mich fest: dem Entwurf kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen.