SITZUNGSPERIODE 2003

(3. Teil)

BERICHT

22. SITZUNG

Donnerstag, 26. Juni 2003, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH


Michael SPINDELEGGER, Österreich, EPP/PPE

Danke schön, Herr Präsident. Herr Generalsekretär, hohe parlamentarische Versammlung,

Zunächst möchte ich sehr positiv damit beginnen, dass es wohl für alle erstaunlich und überraschend war, dass man in einem Konvent mit der neuen Methode der Findung von Vorschlägen innerhalb von fünfzehn Monaten einen solchen Entwurf für einen Verfassungsvertrag Europas vorlegen konnte. Meiner Meinung nach ist dies aus mehrerer Sicht durchaus bemerkenswert.

Zum Einen ist bemerkenswert, dass man bei so vielen verschiedenen Vertretern von Regierungen und nationalen Parlamenten einen Konsens erzielen kann, ohne Optionen vorzulegen, sondern einen Text. Dies ist sicherlich für alle überraschend gewesen und eine Bestätigung dafür, dass diese Konventsmethode eine sehr gute ist.

Zum Zweiten ist – was die inhaltlichen Fragen anbelangt – bemerkenswert, dass nach einem so viele Jahre dauernden Streit, ob die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen soll, jetzt ein Durchbruch in Richtung auf ein klares Ja erzielt wird. Für uns als Europarat ist das besonders bedeutend.

Zum Dritten ist es für uns als Europarat natürlich sehr wichtig, dass wir in unseren zentralen Fragen zur Achtung der Menschenrechte die Möglichkeit haben, dass die Europäische Union die Menschenrechtskonvention akzeptieren wird und damit alle Fragen eines parallelen Schutzes der Menschenrechte zwischen Unionsmitgliedern und dem Rest des Europarates ausgeschlossen werden.

Ich möchte aber auch besonders auf die Zukunftsfragen eingehen, die für uns als Europarat wichtig sind. Ich glaube, dass wir eine Fülle von Möglichkeiten anzubieten haben, die vielleicht heute noch nicht optimal genutzt werden. Diese Möglichkeiten sind das weitere Feld des Europarates, das er in vielen Jahren der Arbeit auch hervorragend geführt hat. Die fünfundvierzig Mitgliedsstaaten des Europarats stellen im Vergleich zu den bisher fünfzehn und heute fünfundzwanzig Mitgliedern der Europäischen Union immer noch ein größeres Feld dar. Ich glaube, wir sollten uns alle für eine Möglichkeit einsetzen, ein rechtliches Rahmenverfahren mit der Europäischen Union zu finden, damit diese positiven Leistungen, die der Europarat über viele Jahrzehnte erbracht hat, auch im größeren Zusammenhang des großen Europas für die Europäische Union möglich werden.

Ich möchte mich zum Abschluss besonders bei den Mitgliedern des Konvents bedanken, die aus diesem Kreis der parlamentarischen Versammlung kommen. Ich glaube, viele hier haben einen positiven Beitrag geleistet. Ganz besonders möchte ich erwähnen, dass René van der Linden, der hier die Vorsitzführung der Freunde des Europarates innegehabt hat, einen besonderen Dank der Versammlung verdient. Er hat es bewerkstelligt, dass diese vitalen Fragen des Europarats auch berücksichtigt worden sind. Ich möchte mich daher herzlich bei René van der Linden für sein Engagement bedanken.

Danke schön.

Michael SPINDELEGGER, Österreich, EPP/PPE

Danke, Herr Vorsitzender.

Ich möchte ganz kurz meiner Freude Ausdruck verleihen, dass fast alle den Entwurf begrüßt haben. Ich glaube, es ist ein großer Fortschritt in die Zukunft.

Zum Zweiten möchte ich auf das berechtigte Argument von Herrn Magnusson eingehen, dass es sich eben um einen Verfassungsvertrag handelt und nicht um eine Verfassung. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, dies immer im Gedächtnis zu behalten, weil die vertragsschließenden Parteien die Mitglieder der Europäischen Union bleiben.

Zum Dritten möchte ich noch einmal auf die Zukunft eingehen. Einige Redner haben es angesprochen: es ist wichtig, dass wir zukünftig auch einen rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union finden. Es gibt gemeinsam genug Aufgaben, die wichtig sind und die wir zusammen bewältigen sollen, zum Beispiel die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Inneren und der Justiz. Auch bei Gesundheitsfragen gibt es, glaube ich, ein gemeinsames Feld, wo wir zusammen mit einer größeren Union eine sehr gute Zukunft gestalten können.

Danke.

Michael SPINDELEGGER, Österreich, EPP/PPE

Danke, Herr Präsident.

Es geht hier um den Zusammenhang, was der Europarat noch in diesen europäischen Verfassungsvertrag aufgenommen sehen will. Wir fordern, dass es einen ausdrücklichen Verweis auf eine Zusammenarbeit mit dem Europarat bei den neuen Aufgaben der Union, die gerade auf dem Gebiet Justiz und Inneres erweitert worden sind, geben soll.

Zum Zweiten wollen wir auch, dass es einen Verweis in der europäischen Verfassung auf eine Art rechtlichen Rahmen gibt, damit diese Zusammenarbeit mit dem Europarat auch wirklich in einem rechtlich einwandfreien System funktionieren kann.

Michael SPINDELEGGER, Österreich, EPP/PPE

Danke, Herr Präsident.

Wenn man den Artikel I-7 im Verfassungsvertragsentwurf liest, könnte man ihn auch so interpretieren, dass die Europäische Union darauf wartet eingeladen zu werden, die Menschenrechtskonvention zu übernehmen. Deshalb schlagen wir in diesem Änderungsantrag vor, dass das Ministerkomitee aufgefordert wird, sehr schnell eine formelle Einladung an die Europäische Union auszusprechen, die Menschenrechtskonvention nun auch zu übernehmen.