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SITZUNGSPERIODE 2003 |
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(4. Teil) |
BERICHT
27. SITZUNG
Montag, 29. September 2003, 15.00 Uhr
REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH
Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/PPE
Vielen Dank, Herr Präsident.
Werte Kollegen, Herr Präsident,
Erlauben Sie mir, dass ich beginne, denn ich habe den Teil übernommen, in dem es um die Erfüllung der Verpflichtungen geht und darum, auf das noch nicht Erledigte aufmerksam zu machen. Anschließend wird meine Kollegin Hanne Severinsen sprechen. Vielen Dank.
Wir beiden Berichterstatterinnen denken, dass tatsächlich viele positive Entwicklungen und erheblicher Fortschritt in der Ukraine erzielt worden sind. Wir beobachten das Land nun schon seit einiger Zeit und haben in guter Zusammenarbeit mit den verschiedenen Delegationen des ukrainischen Parlamentes positive Erfahrungen gemacht. Wir freuen uns sehr, dass das Gesetz über das Gerichtswesen bereits im Juni 2002 in Kraft getreten ist, und dass das Zivilgesetzbuch in dritter Lesung verabschiedet und vom Präsidenten auch schon gegengezeichnet ist, sodass das neue Zivilgesetzbuch der Ukraine am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird. Gerade kürzlich hat das ukrainische Parlament auch die Charta der regionalen Minderheitssprachen ratifiziert. Das sind Fortschritte, über die wir alle erfreut sein dürfen.
Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass – acht Jahre nachdem das Land seine Verpflichtungen eingegangen ist – immer noch wesentliche Ausstände zu beklagen sind. Die Zivil- und die Strafprozessordnung sind noch nicht verabschiedet, die Staatsanwaltschaft ist noch immer nicht reorganisiert. Es gibt einen gemeinsamen Aktionsplan zwischen den entsprechenden Gremien im Europarat und in der Ukraine. Wir bitten sehr inständig, dass dieser Aktionsplan nun umgesetzt und implementiert wird. Eine unabhängige Staatsanwaltschaft gehört zu den Wesensmerkmalen eines funktionierenden Rechtsstaates. Die Übertragung des gesamten Strafvollzugssystems steht ebenfalls noch aus; es sollte in die Zuständigkeit des Justizministeriums übertragen werden. Wir bitten die Kollegen der Ukraine sehr inständig, dies nun zu Ende zu bringen. Ebenso gibt es noch Mankos bei der Registrierung von Immigranten. Auch diese Zuständigkeit sollte dem Justizministerium übertragen werden.
Dies alles sind wesentliche Punkte, die dafür sprechen, die Zusammenarbeit mit den Ukrainern weiterzuführen. Ich bitte darum, dass dies auch von den Kollegen der Versammlung in diesem Sinne unterstützt wird.
Danke schön.
Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/PPE
Ich will mich bei den Rednern für die Anregungen und Kommentare bedanken. Ich denke, bei allen ist zum Ausdruck gekommen, dass sie die seitens dieses Ausschusses und der Berichterstatter geleistete Arbeit als ein Zeichen der freundschaftlichen Zusammenarbeit sehen. In den Redebeiträgen besteht Einigkeit darüber, dass auch bei den Agenden, die noch nicht realisiert sind, und bei den Umsetzungen der Verpflichtungen die Zusammenarbeit mit der parlamentarischen Versammlung des Europarates weiterhin gewährleistet sein soll.
Ich schließe mich Hanne Severinsen an. Wir sind uns als Berichterstatterteam darin sehr einig, dass man noch ein wenig warten muss, bevor dieses Monitoring im engsten Sinne beendet werden soll. Ich denke, es ist auch im Interesse der ukrainischen Delegation, auf diese Art die Zusammenarbeit gewährleistet zu sehen. Postmonitoring erscheint mir schon als eine indirekte Hilfestellung, und daher noch als ein bisschen verfrüht. Die Zeit ist noch nicht reif für ein Postmonitoring. Es ist jedoch nicht so, dass wir uns als Berichterstatter oder seitens des Ausschusses als Lehrmeister oder Besserwisser aufspielen wollen. Vielmehr sind wir effektiv und aus der Erfahrung heraus, die wir in der Zusammenarbeit gemacht haben, der Meinung, dass die Zusammenarbeit auf der Ebene des Monitoring noch ein wenig fortgesetzt werden soll. Wir sollten die in der Checkliste noch offenen Punkte gemeinsam bewerkstelligen, um dann später in einer Postmonitoring-Phase die Implementierung all dessen zu beobachten.
Vielen Dank.
Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/PPE
Danke, Herr Vorsitzender.
Die Formulierung in diesem Änderungsantrag ist irreleitend. Man denkt, die Ukraine sei schon auf dem richtigen Weg. Das ist sie aber nicht, denn sie hat sich verpflichtet, das Strafvollzugssystem dem Justizministerium zu unterstellen. Wir sind daher im Ausschuss gegen diesen Änderungsantrag.
Andreas GROSS, Schweiz, SOC
Danke, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren,
Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich Herrn Cilevičs ganz herzlich für diesen ausgezeichneten, akribischen und vollständigen Bericht danken. Die Sozialdemokraten teilen die Position, dass Minderheitenrechte Grundrechte sind, die nicht einfach beliebig gehandhabt werden können, sondern die von jedem Individuum, das sich davon betroffen fühlt, einklagbar sind. Wir möchten Sie bitten, Abänderungsanträge, die diese Position aufweichen möchten, abzulehnen.
Um die Diskussion ein bisschen weiter zu bringen, möchte ich auf zwei Dinge aufmerksam machen, die nicht einfach zu vermitteln sind. Herr Cilevičs sagt in Paragraph 32 selbst, dass er die Diskussion eigentlich „verrechtlichen“ möchte. Er möchte weg von der Politik und von der politischen Diskussion und will eine rechtliche Sicherheit aufbauen. Das ist einerseits richtig und entspricht dem einen Sinn von Politik. Er möchte verhindern, dass Minderheitenrechte in irgendeinem Land einfach Gegenstand zufälliger Mehrheiten sind. Mehrheiten entscheiden nicht über Grundrechte. Grundrechte gelten unabhängig von der Mehrheit. Auf der anderen Seite muss man aber wachsam sein und darf nicht meinen, man könne dem Recht delegieren, was die Gesellschaft permanent weiterdiskutieren muss. Ein Gesetz kann noch so gut sein, wenn es nicht von einer Gesellschaft getragen wird, die weiß, weshalb das Gesetz richtig und nötig ist. Dann wird dieses Gesetz auch nicht halten. Man kann dem Recht nicht die Überzeugung delegieren, welche die Gesellschaft leisten muss, damit das Recht befolgt und als notwendig verstanden wird. Im Osten und im Westen Europas haben wir aus unterschiedlichen Gründen die Tendenz, auf das Recht abzuwälzen, was die Gesellschaft politisch für sich selber bewahren sollte. Im Osten hat die Politik auf Grund des alten totalitären Erbes einen negativen Beigeschmack, und im Westen auf Grund der Dominanz des ökonomischen Denkens. Beides ist gefährlich, denn beides entledigt eigentlich die Gesellschaft ihrer eigenen Verantwortung.
Der zweite Punkt ist noch viel heikler. Ich weiß, dass er recht schwierig zu vermitteln ist, aber ich möchte, dass wir beginnen, darüber nachzudenken. Der Begriff „nationale Minderheit“ ist in sich selbst ein Problem. Rein von der Sprache, vom Ausdruck her ist er eine Diskriminierung. Denn Angehörige kultureller Minderheiten sind gleichwertige Staatsbürger, ebenso wie Angehörige kultureller Mehrheiten. Sie sind einfach Angehörige einer Minderheitskultur. Diese Menschen müssen es als Diskriminierung empfinden, wenn man sie als nationale Minderheit bezeichnet. Dies ist eine der unglücklichsten Wortwahlen, die dem Europarat passieren konnte. Sie verbindet die richtige Sache mit einem unglücklichen Terminus. Das rächt sich. Ich könnte einzelne Länder nennen, in denen sich dies auch zeigt. Wenn man im Verfassungsartikel 1 sagt, dass das Land X aus bestimmten Ethnien besteht und damit ausdrückt, dass die anderen zu einer nationalen Minderheit gehören, dann stuft man sie so zu Staatsbürgern zweiter Klasse herunter. Zwar ist das nicht so gemeint, aber so kann es gehandhabt und empfunden werden. Deshalb sollten wir darüber reden, dass alle diejenigen, die in einem Land ganz verschiedenen Kulturen angehören, dort gleichberechtigte Staatsbürger sind, die gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Ansprüche haben, auch wenn sie zu unterschiedlichen oder minoritären Kulturen gehören.
Vielen Dank.
Der Präsident
Der nächste Sprecher auf der Liste ist Herr Henryk Kroll aus Polen.
Henryk KROLL, Polen, EPP/PPE
Vielen Dank Herr Präsident.
Sehr verehrte Damen und Herren,
Das Thema Minderheitenrechte ist, so sei einleitend bemerkt, äußerst umfassend und komplex. Nachdem ich die Arbeit von Herrn Boris Cilevičs analysiert habe, bin ich voller Anerkennung ihm gegenüber, nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als Angehöriger einer Minderheit.
In meinem kurzen Auftritt möchte ich auf zwei Themen eingehen. Das erste Thema ist die Definition der nationalen Minderheit. Es ist eine Grundsatzfrage, denn sie definiert und determiniert einen bestimmten Personenkreis in dem jeweiligen Land. Zu einer nationalen Minderheit können nach meiner Auffassung nur diejenigen Menschen gezählt werden, die sich freiwillig zu einer anderen Nationalität bekennen, gleichzeitig aber die Staatsbürgerschaft ihres Wohnlandes besitzen. Würde man hier auch Nicht-Staatsbürger einbeziehen, müssten auch Ausländer als Minderheitenangehörige gelten. Ihr Status ist jedoch durch andere Standards geregelt, wobei sie selbst zumeist aus freien Stücken in das Land ihrer Wahl kommen. Sie sollten unter diesen Umständen die freiwillige Assimilierung in Kauf nehmen, verbunden etwa mit dem Erfordernis, die Sprache des Aufenthaltslandes zu erlernen. Für Minderheitenangehörige – also Menschen, die sich verhältnismäßig lange in einem Land aufhalten und willens sind, ihre Muttersprache, Kultur und Tradition zu pflegen – sollten vor allem im Siedlungsland entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden.
Mit diesem Problem hängt die zweite Frage, die ich ansprechen möchte, eng zusammen. Es handelt sich um die Gewährung von Rechten an nationale Minderheiten. In vielen Staaten ist der Umfang der Minderheitenrechte beträchtlich, doch es gibt Schwierigkeiten beim Vollzug. Minderheitenangehörigen wird mitunter der Vorwurf unrechtmäßiger Aktivitäten gemacht, und zwar nicht durch jeweilige Ortsgemeinschaften, die angeblich von diesen Aktivitäten betroffen sind, sondern durch Beamte der Mehrheitsbevölkerung. Fragt dann der Minderheitenangehörige, welches Gesetz gebrochen wurde, bleibt die Antwort oft aus. In diesem Fall liegt bereits Diskriminierung vor.
Verehrte Damen und Herren, der Zeitrahmen gestattet es mir nicht, andere wichtige Probleme anzusprechen. Darum möchte ich Ihnen allen, den Mitgliedern des Europarates, im Namen der nationalen Minderheiten sehr herzlich für alles danken, was Sie für uns Minderheiten tun.
Vielen Dank.
Der Präsident
Vielen Dank, Herr Kroll.