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SITZUNGSPERIODE 2003 |
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(4. Teil) |
BERICHT
29. SITZUNG
Dienstag, 30. September 2003, 15.00 Uhr
REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH
František KROUPA, Tschechische Republik, EPP/CD
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Am Anfang meiner Rede muss ich ganz eindeutig sagen, dass ich kein Anhänger der allgemeinen positiven Diskriminierung bin. Wir alle, und mit uns unsere Kollegen in den nationalen Parlamenten, haben eine gemeinsame Pflicht, und zwar die, eine gleichberechtigte Position aller unserer Mitglieder politisch zu erarbeiten. Wenn alle Mitglieder die gleiche Position haben sollen, dann gilt dies sowohl im Verhältnis von Frauen zu Männern, als auch umgekehrt von Männern zu Frauen. Leider liegt dies noch in einer ferneren Zukunft, die wir aber sicherlich etwas später, nach langer politischer Arbeit erreichen werden. Heute stehen wir erst am Anfang des langen Weges zur Erfüllung dieser Aufgabe. Es ist deshalb notwendig, spätestens heute mit dieser Arbeit anzufangen. Die erste Tat ist in diesem Zusammenhang die Resolution über eine Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Abgeordneten in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die die Abgeordnete Frau Zwerver zusammen mit anderen Kollegen vorgestellt hat. Der Geschäftsordnungsausschuss ernannte dann Frau Akgönenç aus der Türkei als Berichterstatterin. Frau Akgönenç ist nicht mehr Mitglied der türkischen Delegation, und ich wurde als neuer Berichterstatter im Januar dieses Jahres ernannt.
Die Geschichte der Gleichbehandlung in der Parlamentarischen Versammlung ist aber älter. Schon in den siebziger Jahren hat die Parlamentarische Versammlung die Mitgliedstaaten aufgerufen, den Anteil der Frauen in den nationalen Delegationen zu erhöhen. Im Jahre 1996 wurde durch die Resolution Nr. 1079 erwogen, Delegationen, die keine Frau oder einen kleineren Frauenanteil in der Delegation als im Parlament haben, als mit dem Prinzip der Gleichbehandlung inkompatibel zu erklären. Im Jahre 1999 wurde die Empfehlung Nr. 1413 angenommen. In dieser Empfehlung hat die Parlamentarische Versammlung alle nationalen Delegationen aufgerufen, die niedrige Repräsentation der Frauen im politischen Leben zu erhöhen. Anlässlich der beiden letzten europäischen Ministerkonferenzen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann, die im März 1997 in Istanbul und im Januar 2003 in Skopje stattfanden, wurde bei der ersten Konferenz eine Deklaration über die Gleichbehandlung von Frau und Mann als ein wichtiges Kriterium für eine Demokratie von allen Teilnehmern verabschiedet. Während der letzten Konferenz wurde erneut über die ungenügende Präsenz von Frauen in politischen Entscheidungsgremien hingewiesen.
Also hat sich innerhalb der fünf Jahre zwischen der ersten und der zweiten europäischen Konferenz die Situation der Gleichbehandlung der Frauen in wichtigen politischen Gremien immer noch nicht zur Zufriedenheit entwickelt. Die Tabelle im Anhang zum Bericht über die Repräsentation von Frauen in den nationalen parlamentarischen Delegationen zur Parlamentarischen Versammlung spricht für sich. Der Berichterstatter hofft daher, dass nationale Parlamente bei der Designierung ihrer Delegationen zur Parlamentarischen Versammlung den Prozentsatz der weiblichen Abgeordneten in Erwägung ziehen mit dem Ziel, den gleichen Anteil von Frauen in der Delegation wie auch im Parlament, und später mindestens dreißig Prozent Frauen in jeder Delegation zur Parlamentarischen Versammlung zu erreichen; dass nationale Parlamente es in Zukunft vermeiden, nur männliche Abgeordnete in ihrer Delegation zur Parlamentarischen Versammlung zu designieren; und dass die politischen Gruppen der Parlamentarischen Versammlung das Prinzip der Gleichbehandlung ebenso respektieren und Kandidatinnen für die Büros der Ausschüsse vorschlagen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass von neunzehn Vizepräsidenten nur zwei weibliche Abgeordnete von ihren Delegationen in das Büro der Parlamentarischen Versammlung nominiert wurden.
Am Ende meiner Rede möchte ich die Genehmigung der Vorschläge in meinem Bericht erbitten. Für die Behandlung der Änderungsvorschläge möchte ich Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass die Vorschläge 3, 4 und 5 die Änderung der Geschäftsordnung der Versammlung betreffen und nicht nur Änderungsvorschläge für die Resolution sind. Außerdem sollte man meiner Meinung nach im Falle der Abstimmung des Vorschlags Nr. 3 den Vorschlag Nr. 4 nicht zur Abstimmung vorlegen. Auch möchte ich noch eine Pflicht erfüllen. Ich danke sehr herzlich sowohl der früheren Berichterstatterin, Frau Akgönenç, als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geschäftsordnungsausschusses für ihre gute Arbeit bei der Vorbereitung meines Berichtes.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Präsident
Herzlichen Dank.
Ljiljana MILIĆEVIĆ, Bosnien-Herzegowina, EPP/CD
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Ich bin sehr zufrieden, dass dieses Thema heute besprochen wird. Es ist gut zu zeigen, dass der Europarat eine positive Stimmung aufbaut und die Rechte und den Schutz der Frauen fordert. Bosnien-Herzegowina als Mitglied des Europarats ist verpflichtet, die Rechte der Menschen zu achten, die innerhalb seiner Grenzen leben. Es darf keine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts geben. Wir müssen alle Hindernisse zu einer gleichen Beteiligung der Frauen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft beseitigen. Die Mitglieder des Rates von Bosnien-Herzegowina haben als wichtiges Prinzip ihrer Arbeit die Frauenrechte und die Gleichheit der Geschlechter übernommen. Dieses Prinzip fordert die Freiheit und die Menschenrechte, aber darüber hinaus auch die Verstärkung der Gleichheit der Geschlechter und der Demokratie in der Gesellschaft. Darum hat die Parlamentarische Versammlung von Bosnien-Herzegowina ein Komitee für die Gleichheit der Geschlechter ins Leben gerufen. Das Ergebnis war die Verabschiedung des Gesetzes für die Gleichheit der Geschlechter. Dies haben wir zu Ende gebracht.
Jetzt haben wir neue Ziele, nämlich die Durchführung der Gesetzgebung in den folgenden Etappen: erstens die Verstärkung der institutionellen Mechanismen; zweitens das Adäquationssystem in der Verwaltung; drittens die Medienkampagne. Jede politische Partei in Bosnien-Herzegowina hat die wichtige Rolle der Frauen in der Politik verstanden. Siebzehn Prozent der Mitglieder in der neuen Parlamentsversammlung von Bosnien-Herzegowina sind Frauen. Auch in den Entitätenparlamenten gibt es viele Frauen. Heute haben wir Frauen als Minister, Bürgermeister etc. In unserer parlamentarischen Delegation im Europarat sind zwei Frauen. Sieben Frauen in der Versammlung von Bosnien-Herzegowina haben eine neue Körperschaft gebildet, die mit Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeitet. Die Frauen aus der Versammlung von Bosnien-Herzegowina haben sich auch am Stabilisationspakt beteiligt und eine regionale Kooperation in die Wege geleitet. Ich hoffe, dass die Frauen der verschiedenen Regionen zusammenarbeiten werden, um die Zukunft zu verbessern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Präsident
Danke schön.
František KROUPA, Tschechische Republik, EPP/CD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich möchte nicht nur eine Zusammenfassung geben, sondern vor allem einige Vorschläge, die in der Diskussion vorgebracht wurden, unterstützen. Wir alle müssen bei unseren nationalen Parlamenten, bei unseren politischen Parteien anfangen. Wir müssen für diejenigen arbeiten, die wir in den Parlamenten vertreten. Es sollte dabei nicht so wichtig sein, ob wir von großen oder kleinen Ländern sprechen. Wir alle müssen zusammenarbeiten für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Für mich liegt der Anfang dieser Arbeit in der Unterstützung der Vorschläge unseres Ausschusses und der Änderungsvorschläge des Ausschusses von Frau Zwerver. Vielleicht ist es möglich, mithilfe dieser Vorschläge das Ziel zu erreichen. Dafür wünsche ich nicht nur mir selbst, sondern uns allen viel Glück und Erfolg.
Christian BRUNHART, Liechtenstein, EPP/CD
Besten Dank, Herr Präsident.
Vorab möchte ich vorausschicken, dass ich die aktive Teilnahme der Frauen in der Politik begrüße. Wie Sie jedoch wissen, gibt es in diesem Hause kleine und große Delegationen, und das wurde hier meiner Meinung nach nicht berücksichtigt. Es gibt Delegationen mit sechsunddreißig, oder mit nur vier Mitgliedern. Bei vier Mitgliedern kann es ein Problem geben, beide Geschlechter zu berücksichtigen. Es gibt ja auch Parlamente, in denen die Mitglieder keine professionellen Parlamentarier sind, sondern die Arbeit in der Freizeit erledigen. Da ist es schwierig, Kandidaten zu finden, die sich die Zeit nehmen, nach Straßburg zu fahren. Darum glaube ich, dass dieser Änderungsantrag für kleine Delegationen zu weit geht.
Der Präsident
Der nächste Sprecher ist Herr Götz aus Deutschland für die Christdemokraten.
Peter GÖTZ, Deutschland, EPP/CD
Vielen Dank, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wenn wir über Asyl- und Einwanderungspolitik reden, ist es richtig und wichtig, dass wir im Gleichklang damit über die Bedeutung der Integration von Einwanderern sprechen. Insofern ist es nur zu begrüßen, dass beide Tagesordnungspunkte verbunden debattiert werden. Die Frage von Integration muss die Grundlage jeder Einwanderungspolitik sein. Damit meine ich auch die Integration von bereits im Gastland lebenden Zuwanderern. Weiter möchte ich sagen, dass Integration nur vor Ort, in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Gebietskörperschaften erfolgen und erfolgreich sein kann. Es sind die Städte und Gemeinden, die zusammen mit ihren Bewohnern diese wichtige Aufgabe wahrnehmen können und wahrnehmen müssen. Ich hätte mir gewünscht, dass die kommunalen Aspekte in den Beschließungen eine etwas größere Beachtung finden. Denn es gibt keine erfolgreiche Integrationspolitik ohne oder gar gegen die Kommunen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Zivilgesellschaft, die Kirchen genauso wie die Vereine und die vielen Organisationen, die sich mit diesen Fragen beschäftigen.
Ich komme zu einem zweiten Punkt. Zur Integration gehört an erster Stelle, dass die Sprache des Gastlandes erlernt wird, damit eine aktive Beteiligung, eine Partizipation überhaupt erst möglich wird. Ohne Sprachkenntnisse des Gastlandes sind Zugang zu Bildung, berufliche Weiterbildung und Zugang zum Arbeitsmarkt oder gar die Beteiligung am politischen Leben eine reine akademische Diskussion, und das ist zu wenig. Isolation ist letztlich die Folge. Deshalb ist ein frühes aktives oder passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen noch lange kein Ersatz für die Beantwortung vieler anderer Fragen. Integration heißt auch, für Rahmenbedingungen zu sorgen, damit keine Parallelgesellschaften gebildet werden. Wir haben hier gestern über die Gefährdung der Demokratie durch extremistische Parteien und Bewegungen debattiert. Auch hier gibt es eindeutige Zusammenhänge, die wir sehr wohl sehen müssen. Oft ist eine verfehlte Einwanderungs- und Integrationspolitik der Nährboden für extremistische Bewegungen im Gastland, aber auch umgekehrt. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Integration und Beibehaltung der kulturellen, religiösen oder ethnischen Identität sind kein Widerspruch. Es ist ausschließlich eine Frage der Ausgewogenheit. Integration kann und darf auch keine Einbahnstraße sein. Einseitige Festlegungen können hier eher zu einer Gefährdung der Demokratie beitragen. Es muss unser Ziel sein, eine Integrationsstrategie zu entwickeln, in der die kulturellen, rechtlichen, traditionellen und historischen Hintergründe des Gastlandes und seiner Bevölkerung auch geachtet und respektiert werden. Gleichzeitig sollten den Zuwanderern die Möglichkeiten eröffnet werden, ihre Potentiale entfalten und entwickeln zu können, ohne ihre kulturelle und ethnische Identität aufgeben zu müssen.
Ein Letztes möchte ich in diesem Zusammenhang ansprechen. Unabhängig von allen politischen Anstrengungen in den Gastländern sollten wir uns auch verstärkt darauf konzentrieren, die Ursachen für Migrationsbewegungen anzugehen. Rechtzeitige Konfliktverhütung und gezielte Entwicklungspolitik sind Aufgaben, die Europäer oft besser wahrnehmen können als die Nationalstaaten. Wenn es gelingt, den Menschen in ihren Herkunftsländern gute Perspektiven zu eröffnen, damit sie ihr Heimaltland nicht verlassen müssen, ist dies die beste Asyl- und Zuwanderungspolitik.
Herzlichen Dank.
Der Präsident
Danke, Herr Götz.
Der Präsident
Die nächste Sprecherin ist Frau Fehr aus der Schweiz für die Liberalen.
Lisbeth FEHR, Schweiz, LDR
Danke, Herr Präsident.
Ich äußere mich zum Bericht von Michael Hancock, denn er spricht ein sehr brennendes Problem an. Ich bin überzeugt, dass ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Migration und Asylwesen in Europa dringend nötig ist. Ich habe den Bericht mit der Vorgehensweise verglichen, die mein Land, die Schweiz, seit einiger Zeit praktiziert. In meiner kurzen Zeit möchte ich deshalb auf zwei konkrete Punkte näher eingehen, da ich die schweizerische Handhabung für recht praktikabel halte. Sie entspricht den beiden Teilen und Leitlinien dieses Berichtes.
Die Schweiz hat auf dem Gebiet der Ausweisung schon große Erfahrung gesammelt. Sie hat ein Betriebskonzept geschaffen, das sich swissREPAT nennt. Dieses leistet Hilfe bei der Rückführung, zum Beispiel bei der Beschaffung der Papiere. Spezielle Charter- oder Sonderflüge werden organisiert. swissREPAT arbeitet mit der Flughafenpolizei und auch mit dem Außenministerium zusammen. Bei der Rückführung wird zuerst eine individuelle Risikoeinschätzung vorgenommen und bestimmt, auf welche Weise der Rückflug organisiert wird und wie viele Begleiter nötig sind. Wir haben eigens erstellte Vorschriften über die zwangsweise Rückführung auf dem Luftweg. Diese Vorschriften wurden vor einem Jahr von unserer Regierung gutgeheißen und praktisch von allen Kantonen, die bei uns für den Asylbereich zuständig sind, in das jeweilige Polizeidienstrecht überführt. Alle Polizeibeamten, welche bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg als Begleiter eingesetzt werden, müssen zuvor einen speziellen Ausbildungslehrgang absolvieren. Die international anerkannte Nichtregierungsorganisation Amnesty International hat den Erlass dieser neuen Vorschriften ausdrücklich begrüßt.
Ein weiterer Punkt betrifft die unbegleiteten Minderjährigen. Auch hier hält sich die Schweiz an die im Bericht vorgeschlagenen Leitlinien. In unserem Asylgesetz ist klar umschrieben, dass jedes unbegleitete, minderjährige Kind bei der Zuwanderung sofort eine Vertrauensperson erhält, die es vertritt und begleitet. Die Ausweisung ist praktisch unmöglich, denn es wird verlangt, dass entweder die Familie ausfindig gemacht wird oder das Kind in ein entsprechendes Kinderheim im Herkunftsland geschickt werden muss. Ansonsten bleibt das Kind in der Schweiz. Leider wird in unserem Land immer wieder festgestellt, dass bei diesen Minderjährigen unerhört viel Missbrauch getrieben wird.
Das bringt mich zum Schluss zu der Feststellung, dass auf die Dauer nichts Erfolg hat, was nicht auch gleichzeitig dem Missbrauch einen Riegel vorschiebt. Auf dem Gebiet der Migration und des Asylwesens wird leider oft ungebührlicher Missbrauch getrieben, was die Staaten vor enorme Schwierigkeiten stellt und worunter letztlich die wahrhaft Verfolgten ungerechterweise leiden müssen. Der Bericht spricht bedauerlicherweise wenig von den Maßnahmen, die dagegen vorgenommen werden können
Der Präsident
Danke, Frau Fehr.
Ali Riza GÜLÇIÇEK, Türkei, SOC
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen,
Als Erstes möchte ich mich bei Frau Zwerver für ihren Bericht zur Integration der Emigranten der Mitgliedsstaaten des Europarates, und bei Herrn Hancock für seinen Bericht zur gemeinsamen Politik hinsichtlich Emigration und Asylrecht bedanken.
Wie Frau Zwerver berichtet, stehen nach den Geschehnissen des 11. September die Themen Sicherheit und Grenzenkontrolle im Mittelpunkt. Diese Entwicklung schadete der Position der Emigranten, die seit längerer Zeit das Aufenthaltsrecht besaßen. Auch wurde ihr Image davon betroffen. Man sollte nicht vergessen, dass Emigranten zum ökonomischen Aufstieg beigetragen und auch der Bevölkerung des Gastlandes zu kultureller und sozialer Vielfalt verholfen haben. In diesem Rahmen vertrete ich die Meinung, dass die Besserung der sozialen Rechte der Emigranten zur Besserung der Integrierung in die Gesellschaft, in der sie leben, führen wird. Legalen Emigranten sollte eine bessere Erziehung, Sicherung des Einwohnerrechts, Freizügigkeit, Familienzusammenführung, Förderung zur Teilnahme am Gemeindeleben und die doppelte Staatsbürgerschaft gewährt werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Illegale Zuwanderung und Sicherheitsfragen sollten die Rechte der legalen Einwanderer nicht beeinträchtigen. Mitgliedsstaaten und die jeweiligen Institutionen sollten dieses nicht außer Betracht lassen. Deshalb ist es im internationalen Sinne und im Sinne der Länder, die internationalen Institutionen angehören wie zum Beispiel dem Europarat, wichtig, die Rechte der Emigranten zu schützen und ihre Integration in den jeweiligen Staaten zu unterstützen.
Der Bericht von Herrn Hancock beinhaltet noch eine andere Dimension. Bei der Bewertung der beiden Berichte, die heute auf unserer Tagesordnung stehen, sieht man einen deutlichen Unterschied zwischen den legalen und den illegalen Emigranten und Asylanten. Es ist erforderlich, dass zum Thema der illegalen Emigranten und Asylanten, das seit langer Zeit einen wichtigen Raum in der Tagesordnung Europas einnimmt, sofort gemeinsame Strategien und Politiken geschaffen werden. Ich bin der Meinung, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates hier eine aktive Rolle spielen und dementsprechende Politiken verwirklichen sollte. In diesem Zusammenhang unterstütze ich im Prinzip die Punkte im Entwurf für den Empfehlungsbeschluss. Wie auch der Herr Berichterstatter erwähnt, gibt es einen großen Unterschied zwischen der Situation der freiwilligen Emigranten und der Situation derer, die dazu gezwungen sind. Im Bericht werden die Themen „zwangsläufige Emigration“ und „illegale Emigration“ als Schwerpunkte behandelt.
Die Türkei, die ein Transitland für Immigration und Emigration ist, hat bei der Auseinandersetzung mit illegaler Emigration und Menschenhandel weitgehende Maßnahmen getroffen. Sie hat den UNO-Vertrag für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Straftaten und die Zusatzprotokolle hinsichtlich Emigrantenschmuggels und Menschenhandel unterschrieben. Neben den bilateralen und multilateralen Übereinkommen, die sie verwirklicht hat, hat die Türkei eine enge Zusammenarbeit zu der EU erreicht. Die Türkei trifft alle rechtlichen, administrativen, physikalischen und technischen Maßnahmen, die notwendig sind. Zum Beispiel wurde mit der Gesetzesänderung vom 3. August 2002 der Begriff „Immigrantenschmuggel“ in das Strafgesetz einbezogen und damit die strafgesetzliche Verfolgung von Schmugglern vorgesehen. Die Arbeiten in diesem Bereich werden fortgeführt. Bei der Immigrations- und Emigrationspolitik hat die Türkei, trotz ihrer geographischen Bevorzugung im Genfer Vertrag von 1951 und im Zusatzprotokoll, aus menschlichen Erwägungen den Asylanten außerhalb Europas die Möglichkeit für einen vorübergehenden Aufenthalt geboten. Eines der Ziele des nationalen Programms ist es, dieses Hindernis aufzuheben. Die Arbeiten für die Änderung von Bestimmungen und grundlegenden Projekten haben bereits begonnen.
Es ist außerordentlich wichtig, dass die Bemühungen zur Verwirklichung von festgelegten Politiken bei der Verwaltung des Immigrationsstroms und hinsichtlich des Menschenhandels sowohl von den anderen beteiligten Ländern, als auch von den internationalen Finanzinstitutionen unterstützt werden und eine Lastenteilung erreicht wird. Ich wünschte, dass die EU hier eine aktivere Rolle spielen würde. Außerdem begrüße ich die Initiativen der Entwicklungsbank des Europarates. Ich würde die Unterzeichnung eines europäischen Vertrages für die Bekämpfung von illegalem Menschenhandel unterstützen. Ich bin der Überzeugung, dass die Erstellung eines rechtlichen Dokumentes zur Motivierung der regionalen Zusammenarbeit und einheitlichen Leitung zwischen den Ländern sehr nützlich sein würde.
Im Rahmen meiner Ausführungen unterstütze ich die Punkte im Empfehlungsbeschluss, sowie die Fortführung der Arbeiten der Parlamentarischen Vollversammlung des Europarates im Bereich legaler und illegaler Emigration.
Ich danke Ihnen.