SITZUNGSPERIODE 2004(4. Teil)
BERICHT
28. SITZUNGMittwoch, 6. Oktober 2004, 10.00 Uhr
REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch im Rechtsausschuss wird natürlich die Bestürzung über die Brutalität und die bodenlose Skrupellosigkeit der terroristischen Taten einmütig geteilt. Aber die Frage des Umgangs mit der Herausforderung durch Terrorismus ist eine komplexe und auch rechtlich gesehen recht schwierige Materie. Zu groß ist nämlich die Gefahr, dass unter Berufung auf die Bekämpfung des Terrorismus fundamentale rechtliche Werte und Prinzipien missachtet oder sogar außer Kraft gesetzt werden.
Ich nenne als Beispiel nur die Achtung der Menschenwürde und auch den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit beim Umgang mit Terroristen. Bei der Formulierung von Forderungen und Empfehlungen muss daher nach Auffassung des Rechtsausschusses konsequent auf Präzision und Eindeutigkeit geachtet werden, um dem Missbrauch vorbeugen zu können. So muss zum Beispiel die Presse über terroristisches Geschehen informieren und berichten dürfen, doch Propaganda für terroristisches Tun muss untersagt sein. Viele der Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses sind daher in dem Bemühen begründet, für sprachliche wie auch juristische Klarheit bei Tatbeständen und bei Schlussfolgerungen zu sorgen.
Ich muss zugeben, dass der Zeitdruck, unter dem wir unsere Aufgabe erledigen mussten, eigentlich unzumutbar war und ist. Der Text der Resolution lag uns erst bei Beginn unserer Beratungen vor - ein sorgfältiges Studium des Papiers war uns praktisch nicht möglich. Wir können daher nicht ausschließen, dass wir das eine oder andere in der Eile übersehen oder gar auch falsch gedeutet haben. Das fördert natürlich nicht die Qualität unserer Arbeit, und es schadet im Grunde auch dem hohen Ansehen des ganzen Europarates auf diesem wichtigen Gebiet. Die Institution der Dringlichkeitsdebatte ist zur Beratung und vor allem zur abschließenden Bearbeitung so komplexer und allgemeiner Themen unseres Erachtens nicht der richtige Weg.
Mit großer Zufriedenheit kann ich feststellen, dass der Wille zur Bekämpfung des Terrorismus mit rechtsstaatlichen Mitteln uns allen gemeinsam ist. Wir schlagen eine Reihe ganz praktischer Schritte zur besseren Effizienz unseres Kampfes gegen den Terrorismus vor - so zum Beispiel die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit oder auch die Verbesserung der Ausbildung und Schulung all derer, die für die Bekämpfung des Terrorismus verantwortlich sind. Aber auch die Opfer des Terrorismus müssen nach unserer Auffassung juristisch und tatsächlich mehr Rechte und mehr Hilfe erhalten. Dazu schlagen wir beispielsweise vor, dass der Europarat sich diesbezüglich Richtlinien erarbeiten sollte.
Ich darf mich bei allen, die sich im Rechtsausschuss an der Erörterung und Formulierung von Vorschlägen beteiligt haben, bedanken und hoffe natürlich auf die Annahme unserer Anregung durch das Plenum.